Die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler in Karlsruhe hält Bundespräsident Horst Köhler vorerst von der deutschen Ratifizierung der EU-Verfassung ab. Köhler will mit der Ausfertigung des Gesetzes so lange warten, bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden hat, teilte das Präsidialamt am 15. 6. 2005 in Berlin mit. Bundestag und Bundesrat hatten die EU-Verfassung mit großer Mehrheit gebilligt. Gauweiler begründete seine Klage mit einer Entmachtung des Bundestages bei Umsetzung der EU-Verfassung.

[15. Juni 2005]

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Verfassungsklage verzögert EU-Verfassung

Die Verfassungsklage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler kann die verbindliche Verabschiedung der EU- Verfassung in der BRD (und damit in der gesamten EU) möglicherweise um einige Wochen oder Monate verzögern oder gar verhindern. Bundespräsident Horst Köhler lässt prüfen, ob er mit seiner Unterschrift unter dem Vertragstext nach der Ratifikation im Bundesrat am 27. Mai das Karlsruher Urteil abwarten muss oder nicht.

Der Bundespräsident muss alle Gesetze nach der Verabschiedung im Parlament auf ihre formale Korrektkeit prüfen, bevor er sie unterschreibt. Die Spekulationen über die Unterschrift Köhlers waren entstanden nach der Zurückweisung der ersten Verfassungsbeschwerde Gauweilers Ende April.

Die Richter hatten darauf hingewiesen, dass Gauweiler mit einer neuen Klage nicht bis zur Ausfertigung und Verkündung des Vertragsgesetzes warten müsse, sondern unmittelbar nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat klagen könne.

Dabei hatte Karlsruhe daran erinnert, dass Bundespräsident Roman Herzog 1993 seine Unterschrift unter das Zustimmungsgesetz zum EU- Maastricht-Vertrag zur Euro-Einführung bis zu einer Karlsruher Entscheidung zurückgestellt hatte. Damit haben die Richter auch Köhler nahe gelegt, diesmal ebenso zu verfahren.

Gauweiler begründet seine Klage mit einer Entmachtung des Bundestages bei Umsetzung der EU-Verfassung. Er verlangt deshalb eine Volksabstimmung darüber.

[13. Mai 2005]
 

 Bei CSU und FPÖ auch Widerstand gegen die EU-Verfassung

Drei Wochen vor der geplanten Ratifizierung im BRD-Parlament wird der Widerstand in der Union gegen die neue EU-Verfassung immer heftiger. Gegen die offizielle Linie der Union wollten rund 20 Abgeordnete am 12. Mai mit Nein stimmen, berichtete die Bild am Sonntag. "Wir sagen Nein zu diesem Verfassungsvertrag", sagte der CSU-Parlamentarier Gerd Müller. Die Bundestagsmehrheit für die europäische Verfassung wäre damit allerdings nicht in Gefahr.

Zugleich entbrannte neuer Streit um die Forderung von CSU-Chef Edmund Stoiber, Bundeskanzler Gerhard Schröder müsse sich für eine Nachbesserung der EU-Beitrittverträge mit Rumänien und Bulgarien einsetzen, um den Zustrom von Billigarbeiten zu verhindern. Die Regierung nannte dies "blanken Populismus".

Sollte ein Teil der Unionsfraktion die EU-Verfassung ablehnen, könnte dies als Signal für das Referendum in Frankreich gewertet werden, wo am 29. Mai abgestimmt wird. Nach Meinungsumfragen wird eine Mehrheit von ca. 55 % in Frankreich gegen die EU-Verfassung stimmen. Am 21. 4. hatte der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler angekündigt, er wolle die Abstimmung des Bundestages zum EU-Verfassungsvertrag mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht verhindern. Zur Begründung führte er eine Bestimmung in dem Vertrag an, nach der die EU-Verfassung Vorrang hat vor dem Recht der Mitgliedstaaten.

In Teilen der Union wird dies als Entmachtung des Parlaments empfunden. Müller, der stellvertretender CSU-Landesgruppenchef ist, meinte in der "Bild am Sonntag", das deutsche Parlament werde entmachtet, da rund 80 Prozent der Gesetzgebung nach Brüssel wanderten. "Wir sagen Nein zu diesem Verfassungsvertrag." Sein Parteifreund Georg Nüßlein warnte: "Brüssel enthält immer mehr Macht ohne demokratische Kontrolle."

In der vertraulichen Sitzung der CSU-Landesgruppe am 18. 4.  wurde dem Bericht zufolge bereits deutlich, dass rund 15 Abgeordnete der Verfassung nicht zustimmen wollen. Bei der CDU kämen weitere Nein-Stimmen hinzu.

Kurz vor der Unterzeichnung der Aufnahmeanträge für Rumänien und Bulgarien am 25. 4. forderte Stoiber Schröder auf, sich für eine Nachbesserung der Beitrittsverträge einzusetzen. Die Regelungen reichten nicht aus, um den Zuzug von Billiganbietern aus den osteuropäischen Ländern zu unterbinden, warnte der CSU-Chef. Für Rumänien und Bulgarien müssten die Übergangsregeln daher auf weitere Branchen ausgedehnt werden.

Dem "Spiegel" sagte der CSU-Vorsitzende, notfalls müsse der EU-Beitritt der beiden Länder verschoben werden. Die schweren handwerklichen Fehler bei der ersten Runde der EU-Osterweiterung dürften sich auf keinen Fall wiederholen. "Der Kanzler kann nicht zu Hause über ausländische Billigarbeit für ein paar Kröten schimpfen und gleichzeitig in Brüssel das Tor für weitere Billigarbeiter aus Rumänien öffnen."

Die Regierung reagierte mit heller Empörung. Ihr Sprecher Béla Anda verwies darauf, auch Bayern habe im Juli 2003 im Bundesrat der EU-Osterweiterung zugestimmt. Die Erweiterung um Rumänien und Bulgarien sei dabei ausdrücklich erwähnt worden. Laut Anda ist die Union auf dem besten Weg, "ihr europapolitisches Kapital zu verschleudern, um es durch hohle populistische Phrasen zu ersetzen". Ihre Europafeindlichkeit nehme bedenkliche Ausmaße an.

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler will offenbar über das westdeutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden) eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in der BRD. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21. 4. 2005 zufolge will Gauweiler versuchen, die Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag wegen "Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes" stoppen. Gauweiler habe ankündigt, beim Bundesverfassungsgericht Organklage, Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung zu erheben.

Die einstweilige Anordnung habe das Ziel, es dem Bundestag höchstgerichtlich zu untersagen, über das Zustimmungsgesetz zu beschließen, bevor das Verfassungsgericht entschieden habe, schreibt die Zeitung, der die Anträge und deren Begründung vorliegen. Sie sollen dem Bericht zufolge am 25. 4. 2005 in Karlsruhe eingereicht werden.

Demnach sei der EU-Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die EU-Verfassung räume jeglichem Recht der EU Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten ein, also auch vor den Verfassungen. Das Grundgesetz und die Landesverfassungen seien damit zur Disposition der EU-Organe gestellt, das Grundgesetz sei damit entwertet und abgelöst. Deshalb müsse auch in der BRD eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung stattfinden, zitiert die Zeitung aus den Papieren.

Am 20. 4. habe Gauweiler Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem Gespräch aufgefordert, die für den 12. und 13. Mai angesetzte zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, berichtet die Zeitung.

[21. April 2005]

Gauweiler hat seine Klage gegen die EU-Verfassung eingereicht

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat seine angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die neue EU-Verfassung eingereicht. Wie sein Rechtsanwalt, der Erlanger Juraprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, auf AP-Anfrage mitteilte, hat er den 277 Seiten starken Schriftsatz am Montag dem Gericht übersandt. Gauweiler will mit der Klage und einem Antrag auf einstweilige Verfügung die für den 12. Mai geplante Abstimmung im Bundestag über die EU-Verfassung verhindern.

«Dieser Verfassungsvertrag ist mit dem Grundgesetz unvereinbar», betonte Schachtschneider. Wesentliche Befugnisse die das Wesen eines Staates überhaupt ausmachten, würden auf die Europäische Union übertragen, ohne dass die Parlamente künftig die Politik ausreichend mitentscheiden könnten. «Herr Gauweiler sieht sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt», fügte der Erlanger Juraprofessor hinzu.

Schachtschneider räumte jedoch ein, es sei ein Novum, dass ein Abgeordneter dem Bundestag eine Abstimmung untersagen wolle: «Das hat es so noch nicht gegeben.» Gauweiler fordert mit der Klage indirekt eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung. Dabei müsste jedoch das Grundgesetz zur Disposition gestellt werden. «Wenn man mit einem solchen Vertrag den Staat Europa schafft, braucht man eine neue Verfassung in Deutschland», sagte Schachtschneider. Dafür schreibe das Grundgesetz eine Volksabstimmung vor.

Für den Fall, dass das Verfassungsgericht den geplanten Bundestagsbeschluss nicht von vorn herein unterbinden wolle, kündigte der Gauweiler-Anwalt eine weitere Klage an, sobald der EU-Vertrag den Bundesrat passiert habe. Spätestens dann werde die europäische Verfassung «mit Sicherheit scheitern». Unvereinbar mit dem Grundgesetz sei, dass für künftige Verfassungsänderungen auf EU-Ebene ein vereinfachtes Verfahren gelten solle. Der Rat der Regierungschefs könnte dies tun, ohne dass die nationalen Parlamente gehört werden müssten.

Bereits jetzt würden die Entscheidungsmöglichkeiten der einzelnen Staaten bedenklich ausgehöhlt, betonte der EU-Rechtsexperte. «Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden vom EU-Rat definiert, Geld- und Kreditpolitik sind schon lange nicht mehr eigenständig möglich.»

Zugleich würden die EU-Bestimmungen vom Europäischen Gerichtshof immer weiter ausgelegt. So dürften etwa künftig auch Unternehmen französischer oder britischer Rechtsform in Deutschland tätig werden, ohne dass für sie die gleichen Arbeitnehmerrechte gelten: «Das ist das Ende der deutschen Mitbestimmung auf kaltem Weg», erklärte Schachtschneider an. Die weitere Übertragung staatlicher Befugnisse auf EU-Ebene stehe jedoch im Widerspruch zum Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993, das ebenfalls von Schachtschneider erwirkt wurde. Zwar scheiterte er damals mit seiner Klage gegen den EU-Vertrag. Die Richter hätten jedoch genaue Grenzen gezogen, die jetzt mit der Verfassung klar überschritten würden. «Ich sehe nicht, dass der Vertrag mit diesen Regelungen eine Chance hat in Karlsruhe durchzukommen», zeigte sich der Gauweiler-Anwalt siegesgewiss.

Die PDS in Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag eine Unterschriftenaktion gegen die EU-Verfassung gestartet. Es liegen in allen PDS-Geschäftsstellen des Landes Unterschriftslisten unter dem Motto «Ja zur EU - Nein zur Verfassung» aus, wie der Landesvorsitzende Peter Ritter mitteilte. Der PDS ist der EU-Verfassungsentwurf nach eigenen Angaben zu unsozial und militant. Die ablehnende Haltung der PDS könnte dafür sorgen, dass das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern der EU-Verfassung im Bundesrat nicht zustimmt.

[25. April 2005]

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Nach dem eklatanten Bruch der Wahlversprechen von 1999 durch die FPÖ-Parlamentarier planen diese - nunmehr größtenteils als "BZÖ" (Bündnis Zukunft Österreich) - einen weiteren Verrat an der freiheitlichen Wählerschaft, indem sie gemeinsam mit den anderen Parteien im österreichischen Parlament Anfang Mai 2005 der sog. Europäischen Verfassung zustimmen wollen. 

Der EU-Abgeordnete Andreas Mölzer hat im Europaparlament gegen die  EU-Verfassung gestimmt, man versuchte ihn daraufhin sogar aus der FPÖ auszuschließen. Inzwischen haben sich seine Gegner als BZÖ selbst aus der FPÖ ausgeschlossen. Insoferne besteht noch eine gewisse Hoffnung auf Änderung der Parteilinie.

Die FPÖ war im Jahre 1998 noch gegen die Abschaffung der Neutralität Österreichs und hat  ein entsprechendes Gesetz abgelehnt. Ohne öffentliche Debatte, unmittelbar vor der Sommerpause, haben SPÖ und ÖVP und das Liberale Forum am 18. Juni 1998 überfallsartig den Verfassungsartikel 23f im Parlament beschließen lassen. Dieser Artikel 23f dient nun der Regierung als Grundlage für die Teilnahme an den "EU-Schlachtgruppen" und war auch Grundlage für den Einsatz des österreichischen Bundesheeres u. a. gemeinsam mit NATO Truppen (und anfangs sogar unter NATO-Oberbefehl) im Kosovo. Nunmehr haben die BZÖ-Parlamentarier die Rolle des verblichenen Liberalen Forums übernommen und wollen durch Zustimmung zur EU-Verfassung noch weitergehende Einsätze österreichischen Militärs ermöglichen. 

Scheinbar wollen einige FPÖ-Parlamentarier nicht wie ursprünglich erklärt bedingungslos mit den BZÖ-Regierungsmitgliedern  zusammenarbeiten und werden womöglich gegen die Verfassung stimmen oder sich der Stimme enthalten. Der FPÖ-Abgeordnete R. Bösch fordert jetzt sogar eine  Volksabstimmung ...Man fragt sich, wo war er am 2. 3. 2005, als im österreichischen Bundesparlament einstimmig beschlossen wurde, keine Volksabstimmung über die EU-Verfassung durchzuführen ?

Eckpunkte der EU-Verfassung, die den Wählern verheimlicht werden sollen:

Verpflichtung zur Aufrüstung

„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-41, 3). Damit stehen Abrüstungsbefürworter außerhalb der Verfassung!

Rüstungsamt zur Ankurbelung der Aufrüstung

„Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen“ (Art. I-41, 3).

Verpflichtung zur militärischen Teilnahme an der EU-Sicherheitspolitik

„Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“ (Art. I-41, 3).

Ermächtigung des EU-Ministerrates zum weltweiten Kriegsführen

      „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik [...] sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“ für „Missionen außerhalb der Union“ (Art. I-41, 1).

      „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission [Militärmission, Anm.] im Rahmen der Union beauftragen“ (Art. I-41, 5).

      Keine Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates (Art. I-41, 1).

      „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“ - „Bekämpfung des Terrorismus [...] unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-309, 1).

      Einrichtung eines zentralen EU-„Anschubfonds“ zur Finanzierung von Militärinterventionen (Art. III-313, 3).

      „Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee“ als Interventionszentrale (Art. III-307). 

Militärische Beistandsverpflichtung

„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“ (Art. I-41, 7). Der letzte Satz könnte zwar noch als Möglichkeit zur Wahrung der Neutralität interpretiert werden, kann aber von der Regierung über den „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f B-VG zugunsten einer Kriegsbeteiligung ausgelegt werden. Dieser neutralitätswidrige Artikel 23f BV-G ermöglicht die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militäraktionen. Die Beistandsverpflichtung gemäß EU-Verfassung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen.

Weiters gibt es eine sog. „Solidaritätsklausel“, die eine militärische Unterstützung beim sog. „Anti-Terror-Kampf“ (Art. I-43) vorsieht, d. h. möglicherweise auch bei offensiven Militäraktionen (sog. „Präventivkrieg“).

Militärisches „Kerneuropa“ - globale Kriegsfähigkeit innerhalb von 5 Tagen

Institutionalisierung einer „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ) der „Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“ (Art. I-41, 6; III-312). Ein Protokoll legt konkrete Rüstungspflichten der Mitglieder der SSZ bis zum Jahr 2007 fest. Darin findet sich u. a. die Verpflichtung, die „Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge und gegebenenfalls durch Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit der Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) intensiver zu entwickeln und spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen, [...] bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband konzipiert sind, über Unterstützung unter anderem für Transport und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen nach Artikel III-309 aufzunehmen“ (Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Art. 1).

Die nun geplante EU-Verfassung ist wohl weltweit einzigartig in der Hinsicht, daß die Mitgliedstaaten in Hinkunft per Verfassung verpflichtet werden sollen, ihre Rüstungskapazitäten kontinuierlich aufzustocken. Damit werden Kriegsgegner gewissermaßen zu Verfassungsfeinden. Die EU-Verfassung lässt aber nicht nur die Herzen der Generäle höher schlagen, sie ist auch für Konzernetagen und Spekulanten maßgeschneidert. 

Abbau der Sozialstandards

Die EU-Verfassung wird aber auch für einen weiteren Abbau der Sozialstandards und des Lohnniveaus der alten EU-Länder sorgen. Schon durch die Osterweiterung kam es zur Abwanderung zahlreicher Firmen in die Ostblockländer, die von den Nettozahlern (wie Österreich) massiv subventioniert werden und mit niedrigen Sozialstandards und nicht vorhandenen Umweltauflagen die Firmen anlocken, was jetzt schon zu einer Rekordarbeitslosigkeit in Österreich geführt hat. Nach der EU-Verfassung wird eine völlige Liberalisierung der Dienstleistungen gefordert, wonach z. B. Unternehmen aus Polen nach den dortigen Sozialstandards und Löhnen in Westeuropa arbeiten dürfen:

„Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“

      „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ (Art. I-3)

      „Freier Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die "Niederlassungsfreiheit“ (Art. I-4; III-130ff)

      Die „unternehmerische Freiheit“ wird in Verfassungsrang erhoben (Art. II-76)

      „Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union [...] umfasst [...] die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die [...] dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist" (Art. III-177).

      Dem wird auch die Sozialpolitik untergeordnet: Die Sozialpolitik trägt „der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung“ (Art. III-209). 

Freihandel als Verfassungsauftrag

      Ziel der Außenpolitik ist u. a. „die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [...] unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. III-292).

      Ziel der EU ist die „schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen" (Art. III-314). 

Druck in Richtung Privatisierung der öffentlichen Dienste

      Die EU bekommt die Kompetenz „Grundsätze und Bedingungen, insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art“ für „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (EU-Jargon für „öffentliche Dienste“) festzulegen (Art. III-122). Es besteht Grund zur Annahme, daß die EU-Kommission nach den vielen Sektorliberalisierungen (Strom, Gas, Telefon, Post, Verkehr) nun auch Wasserversorgung, Sozialdienstemit und Bildung liberalisieren wird.

      Verbot für die EU-Staaten, öffentliche Unternehmen besonders zu fördern bzw. aus staatlichen Mitteln Beihilfen zu gewähren (Art. III-166ff). Ausnahmeregelungen haben den Charakter von Gummiparagraphen und können durch Beschluß des Ministerrates bzw. Klage der EU-Kommission beim EuGH zu Fall gebracht werden (Art. III-168).

Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht (Art. I-6)

      Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers, der nicht nur die EU-Außenpolitik bestimmt, sondern auch direkten Zugriff auf einen militärischen Interventionsfonds (Art. III-313, „so ermächtigt der Rat den Außenminister der Union zur Inanspruchnahme dieses Fonds“) hat und die Militärmissionen der Union koordiniert (Art. III-309, allerdings erlässt der Rat die Beschlüsse über Missionen, der „Außenminister der Union sorgt unter Aufsicht des Rates und in engem und ständigem Benehmen mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee“ für die Koordinierung).

      Festschreibung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik als ausschließliche EU-Kompetenz (Art. I-16); die Mitgliedstaaten verpflichten sich, diese „aktiv und vorbehaltlos“ zu unterstützen (Art. I-12, 4; I-16; III-294).

      Der Austritt aus der EU ist keine souveräne Entscheidung mehr (wie bisher), sondern erfordert die Zustimmung von Ministerrat und Europäischem Parlament (Art. I-60). 

Der Euratom-Vertrag steht gleichberechtigt neben der Verfassung. Im Anhang der EU-Verfassung wird auf die ungebrochene Wirkung des Euratom-Vertrages ausdrücklich hingewiesen - und damit auf die fortgesetzte explizite und einseitige Förderung ( auch durch österreich) der Atomindustrie nach Inkrafttreten der EU-Verfassung.

Die Europäische Verfassung, so die Entscheidung der FPÖ-Parlamentarier (und der anderen Parlamentsparteien), soll über die Köpfe der Bürger hinweg, in einem Schnellsiedeverfahren noch im Mai 2005 ratifiziert werden. In dieser Vorgehensweise zeigt sich auch, daß die Regierung der Bevölkerung ein neues Rechtssystem aufoktroyieren will, ohne sie vorher umfassend über dessen Inhalt zu informieren. Die Veränderungen für die EU-Mitgliedstaaten, somit auch für Österreich, sind in einer bisher noch nie dagewesenen Weise gravierend: Die Mehrheitsentscheidungen im Rat werden dramatisch ausgeweitet, was mit der Aufgabe von Hoheitsrechten gleichzusetzen ist. Mit der Begrenzung der Anzahl der Kommissare wird es Zeiten geben, in denen Österreich nicht mehr in diesem die Politik so bestimmenden Gremium vertreten sein wird. Und die für das Leben der Bürger wichtigen Entscheidungen werden vorbei am Europäischen Parlament getroffen werden. Die EU-Verfassung schafft einen zentralistischen Bundesstaat, der weit vom wünschenswerten Ziel der europäischen Integration, nämlich einem Europa der historisch und kulturell gewachsenen Völker, entfernt ist. Ganz im Gegenteil, mit der Europäischen Verfassung werden die jeweiligen nationalen Identitäten weiter zurückgedrängt werden.
Diese Gesamtänderung der Bundesverfassung soll entgegen den einschlägigen Vorschriften ohne eine verpflichtende Volksabstimmung beschlossen werden. Aus Angst vor einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde in den Ratifizierungsbeschluss des Nationalrates der Passus eingefügt, dass die Bestimmungen des Vertrages, durch die Verfassungsrecht geändert wird, nicht als „verfassungsändernd“ bezeichnet zu werden brauchen. Eine Vorgehensweise, die einem demokratiepolitischen Offenbarungseid gleichkommt. Der europäischen Integration wird kein guter Dienst erwiesen, wenn die Verfassung über die Köpfe der Bürger hinweg in Kraft tritt. Der EU-Abgeordnete  Andreas Mölzer hat als einziger Österreicher im EU-Parlament gegen die EU-Verfassung gestimmt, um einen Diskussionsprozess auszulösen, der schließlich zu einer Volksabstimmung auch in Österreich führen sollte. Denn auch die österreichische Bevölkerung sollte das Recht bekommen, zu sagen, ob sie die EU-Verfassung will oder nicht.

Leider wurde jedoch bei der Sitzung im Plenum des Nationalrates am 2. 3. 2005 einstimmig beschlossen, die EU-Verfassung ohne Volksabstimmung am 7. 5. 2005 im Parlament zu beschließen. Damit haben sich die FPÖ-Abgeordneten (wie alle anderen) für Aufrüstung und globale Militärinterventionen und gegen Frieden und Neutralität und für Sozialabbau ausgesprochen. Die Forderung zahlreicher Menschen nach Durchführung einer Volksabstimmung wurde kaltschnäuzig ignoriert oder mit Scheinargumenten abgetan.

Schon bei der Zustimmung zur Osterweiterung haben die FPÖ-Parlamentarier (mit zwei Ausnahmen) nicht nur die nationalfreiheitlichen Stammwähler verraten. Die verlangte Abschaffung der Benes-Dekrete und Forderung nach Rückgabe des Vermögens der Heimatvertriebenen glaubte man leicht ignorieren zu können, denn diese und ähnliche Forderungen sind ja nach "FPÖ-Neu" Ansicht nur "Deutschtümelei" oder werden von "Taliban und Fundamentalisten" gestellt . Die FPÖ-Parlamentarier haben aber auch einen großen Teil der Arbeiterschaft verraten, die 1999 noch FPÖ gewählt hat und der es egal war, ob im FPÖ-Programm ein Bekenntnis zur deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft enthalten ist oder nicht. Die Zustimmung zur Osterweiterung ohne Angleichung der Löhne und Sozialstandards führte zur massiven Abwanderung einheimischer Betriebe in die Billiglohnländer und brachte die Arbeitslosigkeit in Österreich auf einem Höchststand und führte auch zu einem Absinken der Reallöhne. Durch die geplante Freigabe der Dienstleistungen gemäß EU-Verfassung werden Arbeitslosigkeit und Verarmung der arbeitenden Bevölkerung noch weiter zunehmen. 

Beim FPÖ-Bundesparteitag am 23. 4. 2005 wurde leider keine eindeutige Stellungnahme gegen die EU-Verfassung beschlossen. Man hat sich zwar vom BZÖ, den Nachfolgern des Liberalen Forums distanziert, aber die alten nationalfreiheitlichen Wertvorstellungen sind nicht wieder ins Programm aufgenommen worden und man befürwortete nach einem Lippenbekenntnis zur Neutralität sogar die sog. militärische Beistandspflicht der EU.

Die Ablehnung der EU-Osterweiterung, der EU-Verfassung und der von Haider geforderten Aufnahme der Türkei wird von einer großen Mehrheit der Österreicher geteilt und die  FPÖ wäre die einzige Partei, die sich bei Abkehr von der bisherigen Unterwerfungspolitik zur ÖVP zum Sprecher dieser Mehrheit machen könnte.

[24. März 2005]

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