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Für die sogenannte "Sonderunterbringung" für pflegebedürftige Asylanten berappt der Steuerzahler monatlich 2480 Euro. Doch während ein österreichischer Staatsbürger diese Kosten rückzuerstatten hat, sind Asylanten von dieser Rückzahlung befreit, selbst dann, wenn ihr Asylantrag positiv abgeschlossen wird und sie in Österreich eine Arbeit finden. [26. Mai 2005] |
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Die seit Jahren anhaltende Flut von Wirtschaftsflüchtlingen, die sich über Österreich (und andere EU-Länder) ergießt, sollte nach Versprechungen der Eurokraten nach der Osterweiterung ein Ende haben, da Österreich dann nurmehr von sicheren Drittländern umgeben sei. Tatsächlich geht es aber munter weiter und die Wirtschaftsflüchtlinge strömen massenhaft weiterhin von allen Seiten ein und ein Abschieben in die sicheren Drittländer ist angeblich nicht möglich. Die Kosten für die Steuerzahler werden immer höher und die Organisationen und Anwälte der angeblichen Asylwerber verdienen immer mehr. Auch werden bereits abgelehnte Asylwerber von diversen Organisationen, die von der Asylantenverwaltung bestens leben, versteckt und werden jetzt den Bundesländern zur Versorgung präsentiert. In dieser Angelegenheit hat jetzt einmal Landeshauptmann Haider ein klares Wort gesprochen und einige Fakten genannt. Das Land Kärnten bleibt in der Frage der Asylpolitik hart. Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) hat den Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Aufnahme von Asylanten, die sogenannte 15a-Vereinbarung, mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Man sei bei der Vertragsvereinbarung im Mai 2004 (Datum der Osterweiterung) über die Flüchtlingszahlen falsch informiert worden, sagt Landeshauptmann Jörg Haider. 16.800 Asylwerber sollten die Bundesländer ursprünglich aufnehmen, jetzt sind es bereits 27.000. Die Kosten für die Asylbetreuung seien explodiert: Waren es im Jahr 2002 noch 670.000 Euro, die das Land Kärnten für die Asylbetreuung ausgegeben hat, so seien es heuer 6,4 Millionen Euro, kritisiert Haider: "Und wir haben in den nächsten Budgets jedes Jahr eine Vorschau von 11,3 Millionen Euro drinnen. Und sie werden verstehen, dass ich daher diesen Betrag nicht finanzieren möchte und daher aus dem Vertrag aussteige". Die Lösung sei wasserdicht, argumentiert der Kärntner Landeshauptmann: "Das ist deshalb möglich, weil im Vertrag zwar eine Kündigungsklausel vorgesehen wurde, aber nicht berücksichtigt wurde, dass es sich um einen Staatsvertag zwischen dem Gesamtstaat und den Teilstaaten der Republik Österreich handelt und darauf die Wiener Vertragsrechts-Konvention, also das Völkerrecht, anwendbar ist". Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) reagierte über einen Sprecher auf Anfrage der APA mit den Worten: "Es gilt die 15a-Vereinbarung. Die gilt es gemeinsam umzusetzen". Darauf reagierte der Kärntner Landeshauptmann mit der Rechtsmeinung,
der Vertrag sei gar nicht zustande gekommen:
Jetzt hätten Bundesländer und der Bund eine Einspruchsfrist von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist müsse eine Lösung gefunden werden. Bis dahin bleibt die Türe zu, sagte Haider: "Wir waren jetzt schon auf der Bremse. Wir werden auch in Zukunft keine weiteren Aufnahmen im Sinne der Vereinbarung vornehmen. Für uns gilt das, was früher gewesen ist. Das heißt, dass wir die Aufnahmen, die wir aus der Bundesbetreuung zugewiesen bekommen, wo auch der Bund seine Verpflichtungen zu erfüllen hat, umsetzen, alles andere nicht". Die geplante Änderung des Asylgesetz, die Innenminister Ernst Strasser vorschlägt, begrüßt Haider, er hält die Maßnahmen aber für "nicht gerade berauschend effektiv". Der Innenminister sei bisher ein Softy und Sunnyboy gewesen, jetzt wolle er den Hardliner spielen. Haider schlägt strengere Massnahmen vor, unter anderem die Abschaffung des Bundesasylsenates. Außerdem sollten straffällig gewordene Asylanten gleich abgeschoben werden und nicht, wie es der Innenminister vorsieht, in Verwahrung genommen werden. [26. Mai 2005] |