Kritik an Überfremdung gerichtlich erlaubt

Da den Linken Argumente fehlen, ist neben Unterdrückung der Meinung- und Versammlungsfreiheit eines der wirksamsten Mittelm im "Kampf gegen rechts", die Anhänger oder Mitglieder rechter Parteien oder Gruppen beruflich zu schädigen und womöglich zu Arbeitslosen zu machen. Dies versuchte die sozialdemokratische Bundeswehrführung bei zwei aktiven Mitgliedern der Republikaner, die aus der westdeutschen Bundeswehr aus politischen Gründen entlassen werden sollten. Das in diesem Fall zuständige Truppendienstgericht Süd in München kam jedoch nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, daß die „Republikaner“ keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgten. Aus diesem Grunde habe auch keiner der angeklagten Soldaten – ein Hauptmann und ein Stabsfeldwebel aus dem schwäbischen Ellwangen – gegen Dienstrecht verstoßen, berichtet das Magazin Focus unter Berufung auf die schriftliche Urteilsbegründung. Beide Soldaten wurden freigesprochen. Das Truppendienstgericht stufte rechte Aussagen der „Republikaner“ als zulässig ein. In einer Demokratie müsse es etwa erlaubt sein, „beängstigende Ausmaße einer Überfremdung des deutschen Volkes auch teilweise übertrieben, plakativ und polemisch“ darzustellen, heißt es in dem Urteil. Ein Sprecher des Verteidigungsministerium teilte mit, Minister Rudolf Scharping (SPD) habe persönlich Berufung gegen das Urteil des Truppendienstgerichts eingelegt.

Von den Linken wird ständig versucht, Maßnahmen gegen die Überfremdung und sogar den Gebrauch dieses Wortes  kurzerhand als "fremdenfeindlich" und damit womöglich als verfassungs- und rechtswidrig zu deklarieren. Besonders der FPÖ Wien wurde speziell vorgeworfen, das Wort "Überfremdung" gebraucht zu haben. Es scheint sich aber die Einsicht durchzusetzen, daß das (noch) nicht verboten ist. Auch für Wien mit mehr als 20 % Ausländeranteil ist der Hinweis auf diese  Gefahr sehr notwendig.

WIEN
Wahlplakate in Wien 1999

[23. September 2000]

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