Das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl vom 18. 9. 2005
einschließlich der Ergebnisse der Nachwahl vom 2. 10. 2005 (mit Vergleich
zu 2002 in Prozentpunkten):
[3. Oktober 2005] |
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Bei der Nachwahl vom 2. 10. 2005 in Dresden haben CDU- und FDP-Wähler aus ihrer Sicht taktisch richtig gewählt. Aufgrund des merkwürdigen BRD-Wahlsystems durfte die CDU nicht mehr als 25 % der Erststimmen bekommen, da sie sonst ein sog. Überhangmandat verloren hätte. Bei den Erststimmen brachte aber eine CDU-Mehrheit sogar ein weiteres Überhangmandat. Daher wurde von CDU und FDP empfohlen, die Erststimme dem CDU-Kandidaten und die Zweitstimme für die FDP abzugeben, was von den Anhängern beider Parteien auch weitgehend befolgt wurde. Es hätten bereits 41.000 Zweitstimmen für die CDU ausgereicht, damit diese eines ihrer drei derzeitigen Überhangmandate im Bundesland Sachsen verliert. Bei der Bundestagswahl 2002 hatte die CDU in diesem Wahlkreis 49.638 Stimmen erhalten, bei der Nachwahl gaben jetzt nur mehr 38.202 Wähler der CDU die Zweitstimme, dagegen erhielt die CDU 57.925 der Erststimmen, eine klare Mehrheit im Wahlkreis. In Sachsen wurden am 18. 9. 2005 dreizehn CDU-Kandidaten in ihrem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt, während der CDU in Sachsen nach Zweitstimmen nur zehn Mandate zustünden. Wäre das Zweitstimmenergebnis für die CDU nun besser gewesen und hätte sie in Sachsen elf Mandate erreicht, wären nur zwei Überhangmandate entstanden. Allerdings würde sich der Zuwachs bei den Zweitstimmen nicht auf das CDU-Bundesergebnis auswirken - die Gesamtzahl der Mandate nach Zweitstimmen bliebe gleich. Das zusätzliche Mandat in Sachsen würde der CDU somit in einem anderen Bundesland weggenommen. Die CDU hatte in dem Wahlkreis Dresden I bei den vergangenen drei Bundestagswahlen immer das Direktmandat errungen, allerdings mit zunehmend schrumpfendem Vorsprung gegenüber der SP. Hätte die CDU diesmal bei den Zweitstimmen mehr als 41.000 Stimmen bekommen und zugleich die SP das Direktmandat gewonnen, wäre diese auf Bundesebene bis auf ein Mandat an die Unionsparteien herankommen. Ergebnis der Nachwahl in Dresden vom 2. 10. 2005: CDU: Erstst.: 57.925 37,0 % (33,8 %)
SP: Erstst.: 50.314
- 32,1 % (31,3 %)
.PDS: Erstst.: 30.113 - 19,2 % (20,9 %)
FDP: Erstst.: 7.365 - 4,7
% ( 5,5 %)
Grüne: Erstst.: 6.156 - 3,9
% ( 5,5 %)
NPD: Erstst. 3.776
- 2,4 %
Republikaner: Zweitst.: 196 - 0,1 % ( 0,7%) PBC: Zweitst.: 435 - 0,3 % ( 0,3 %) BüSo: Erstst.: 938 - 0,6 %
( 0,3 %)
AGFG: Zweitst.: 895 - 0,6 % MLPD: Zweitst.: 147 - 0,1 % PSG: Zweitst.: 196 - 0,1 % Nach dem vorläufigen Endergebnis für Dresden I holte die CDU zwar das Direktmandat, liegt bei den Zweitstimmen aber deutlich zurück, wodurch sie laut Landeswahlleitung im Bundestag ein zusätzliches Überhangmandat erhält. Die Union kommt nun im Bundestag insgesamt auf 226 Sitze, die SP auf 222 Mandate. Die FDP behält 61, die Linkspartei 54 und die Grünen 51 Mandate. [2. Oktober 2005] |
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Nach dem tragischen Tod der NPD-Direktkandidaten Kerstin Lorenz aus Dresden (Sachsen) musste im Wahlkreis 160 ein neuer NPD-Kandidat aufgestellt werden. Der Dresdner Kreisvorstand der NPD schlug hierfür den früheren Vorsitzenden der Republikaner Franz Schönhuber vor. Nach eingehender Überlegung und einem ausführlichen Gespräch mit dem NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt hat sich der frühere Bundesvorsitzende der Republikaner, Franz Schönhuber, dazu entschlossen, sich um ein Mandat im Wahlkreis 160 zu bewerben. Franz Schönhuber, der zunächst nur eine Wahlempfehlung für die NPD gab und eine eigene Kandidatur wegen seines publizistischen Engagements abgelehnt hatte, sieht sich aufgrund seines persönlichen Respekts gegenüber Frau Lorenz verpflichtet, jetzt doch zur Wahl anzutreten. Schönhuber sagte: Frau Lorenz war es, die erreichte, dass ich trotz meines faktischen Rauswurfes bei den Republikanern von den sächsischen Mitgliedern zum Ehrenvorsitzenden gewählt wurde. Frau Lorenz war es auch, die genau wie ich im nationalen Lager das Gemeinsame suchte und daran arbeitete Trennendes zu überwinden.Ihr plötzlicher Tod ist für mich eine Verpflichtung, aus Solidarität zur Person und zur Sache ihr begonnenes Werk weiterzuführen. Meine Schul- und Jugendzeit verbrachte ich im schönen Elbflorenz und habe meine persönliche Beziehung zur Stadt Dresden und ihren Menschen auch in den Jahrzehnten der Teilung Deutschlands nie verloren. Die offizielle Nominierung des NPD-Direktkandidaten für den Wahlkreis 160 findet am 14.09 in Dresden statt. Der Wahlkreis 160 (Dresden I) stellt mit rund 219.000 Wahlberechtigten etwa 6,1 Prozent aller Wahlberechtigten in Sachsen. Er liegt im Zentrum Dresdens und umfasst die Stadtteile Altstadt, Blasewitz, Plauen, Prohlis und Leuben. Bei der letzten Bundestagswahl 2002 hatten sich SP (mit 32,9 % der Zweitstimmen) und CDU (30,5 %) dort ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert. Die PDS kam auf 17,7, die Grünen auf 7,9, die FDP auf 7,0 %. Die NPD lag bei 0,8 %. Das Direktmandat hatte die CDU-Kandidatin Reichard gewonnen. [10. September 2005] Nachwahl in Dresden erforderlich Das Endergebnis der Bundestagswahl wird sich um mindestens eine Woche verzögern. Grund ist der Tod der Dresdner NPD-Direktkandidatin Kerstin Lorenz. Im Dresdner Wahlkreis 160 muss es deshalb eine Nachwahl nach dem offiziellen Wahltermin 18. September geben, sagte Sachsens Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher am 8. 9. 2005. "Das trifft in der Folge andere Entscheidungen wie die Wahl des Bundeskanzlers", sagte sie. Angesichts des eventuell knappen Ergebnisses könnte der Wahlkreis 160 entscheidend für die Bundestagsmehrheit sein. Ein genauer Termin für die Nachwahl im Dresdner Wahlkreis 160 steht nach Angaben der sächsischen Landeswahlleiterin Schneider-Böttcher noch nicht fest. "Wir wollen Zeitnähe, spätestens am ersten Oktober-Wochenende, vielleicht auch noch im September", so Schneider- Böttcher Der neue Bundestag steht erst nach der Bekanntgabe des offiziellen amtlichen Endergebnisses fest. "Das wird erst verkündet, wenn der Wahlkreis 160 gewählt hat", sagte die sächsische Landeswahlleiterin. |
| Auszug aus den "Direktiven für Journalisten im Umgang mit Rechtsextremen"
aus dem BRD-Innenministerium:
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(15.) Vorsicht bei der Berichterstattung!
Aktion "Schulhof-CD" An ca. 200 Standorten in Deutschland wurden am 12. 9. 2005 100.000 Exemplare der NPD-Schulhof-CD an Schüler und Erstwähler verteilt. Der Bundeswahlkampfleiter Peter Marx, der auch Direktkandidat der NPD im Wahlkreis 296 ist, verteilte die CD vor dem Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasium in Völklingen. Die von dem grünen Rektor herbeigerufene Polizei mußte - wie überall in Deutschland - die Aktion weiterlaufen lassen, da die Schulhof-CD mehrfach juristisch geprüft wurde und rechtlich unbedenklich ist. Peter Marx kündigte an, daß die Verteilung in dieser Woche weiter fortgesetzt wird. Die Landeswahlkampfleiter wurden aus Sicherheitsgründen angewiesen, die Orte der Verteilung kurzfristig festzulegen. Zum Hintergrund der Aktion sagte der NPD-Bundeswahlkampfleiter: "Die NPD betrachtet die Erstwähler als wichtige Zielgruppe, da die deutsche Jugend durch die skandalöse Schuldenpolitik der Altparteien um ihre Zukunft gebracht wird und den Bankrott des öffentlichen Finanzsystems eines Tages ausbaden muß. Die NPD-Ergebnisse bei bisherigen Wahlen zeigen, daß die Jugendlichen das sehr genau wissen." [15. September 2005]
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| Der Bundeswahlausschuss hat am 25. 8. 2005 der Beschwerde der NPD stattgegeben
und die Landesliste der NPD für die Bundestagswahl in Baden-Württemberg
mit Einschränkungen zugelassen. Die rechte Partei kann damit bei der
vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September in allen Bundesländern
antreten.
Alle anderen Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse wies der Bundeswahlausschuss in Berlin als unbegründet zurück. Damit sind 25 Parteien mit Landeslisten zur Wahl zugelassen. Viele von den kleinen Parteien können aber nicht überall, sondern nur in einigen Ländern um Wählerstimmen werben. Bei der Listenaufstellung der NPD in Baden-Württemberg ist nach Feststellung des Bundeswahlleiters einiges durcheinander geraten. Der Ausschuss akzeptierte, dass die Liste entgegen ersten Annahmen rechtmäßig aufgestellt worden war. Das hatte die NPD angeblich erst nachträglich belegt. Sechs ursprünglich aufgestellte Bewerber können auf der Liste nicht kandidieren, weil die NPD sie selbst zurückgezogen hatte. Der Bundeswahlausschuss akzeptierte auch, dass von den neun verbleibenden Kandidaten zwei der Deutschen Volksunion (DVU) angehören. Dies sei kein Verstoß gegen das sog. Prinzip der Homogenität, hieß es. Dem Bundeswahlausschuss lagen 64 Beschwerden von Kleinparteien vor. Fast alle scheiterten an einer zu geringen Zahl von Unterstützungsunterschriften. Von den 26 Gruppierungen, die am 12. August vom Bundeswahlausschuss grundsätzlich als Parteien anerkannt worden waren, hatten 13 Beschwerden gegen die Nichtzulassung ihrer Landeslisten eingelegt. Ihre Vertreter beklagten, innerhalb der verkürzten Fristen sei ihnen nicht gelungen, die erforderlichen Unterschriften beizubringen. Dagegen liegen auch noch Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor. Für den Bundesausschuss spielte dies aber keine Rolle. Er hat allein nach formalen Kriterien zu entscheiden und muss befinden, ob die rechtlichen Vorschriften und Fristen eingehalten worden sind. Der Bundeswahlleiter will aber Klagen der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit in Sachsen-Anhalt über Behinderungen bei der Prüfung der Unterschriften durch kommunale Ämter nachgehen. Er kündigte an, deswegen den Innenminister des Landes anzuschreiben. Obwohl der Wahlausschuss nachträglich noch einige Unterschriften anerkannte, kam die Partei dennoch nicht auf die erforderliche Zahl von 2000. [25. August 2005] NPD-Landesliste in Baden-Württemberg zugelassen!
Die Landesliste wurde mit den folgenden gewählten Personen zugelassen: Sven Eggers (DVU)
Somit bekommen einige Landratsämter, aber auch die Stadt Stuttgart ein Problem: Sie müssen die Druckmaschinen stoppen und die Stimmzettel neu drucken. Die Mitglieder und Anhänger der NPD werden angewiesen, sich an der Briefwahl zu beteiligen und sich unverzüglich bei der NPD-Wahlkampfleitung zu melden, sofern sie die NPD nicht auf der rechten Spalte finden. Neben der Landesliste (Zweitstimme) wurden schon am 19.08.2005 auch 35 der 37 Direktbewerber zugelassen, was seit zwei Jahrzehnten nicht der Fall gewesen ist. Außer in der Stadt Mannheim und im Wahlkreis Aalen-Heidenheim
können die Wähler auf beiden Seiten des Stimmzettels ein Kreuz
bei der NPD machen, damit es am 18.09.2005 heißt: In Baden-Württemberg
gilt RECHTS VOR LINKS!
Sindelfingen, den 25.08.2005
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