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Das von der BRD-Regierung, Bundestag und Bundesrat
Sowohl Bundesregierung als auch CDU/CSU lehnten einen erneuten Anlauf für ein Verbot der Partei ab. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe stellte das Verbots-Verfahren am 18. 3. 2003 ein, nachdem sich nur vier der sieben Richter für eine Fortsetzung ausgesprochen hatten. Für eine Fortsetzung des vor gut zwei Jahren angestrengten Verfahrens wäre jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit im Senat erforderlich gewesen. "Staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei macht Einflußnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar", begründete der Vorsitzende des Senats den Beschluß. BRD-Innenminister Otto Schily (SP) kritisierte die Entscheidung des Gerichts heftig, schloß aber einen neuen Verbotsantrag aus. Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der zu den Initiatoren des Parteiverbots gehört hatte, sagte, er wolle nicht erneut vor das Gericht ziehen. Unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens dürfe es keine V-Leute in Bundes- oder Landesvorständen einer Partei geben, hieß es in dem Ausschlag gebenden Minderheiten- Votum. Das Gericht hatte das Verfahren ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, daß sich die Verbotsanträge teilweise auf Aussagen von Führungskräften der NPD stützten, die gleichzeitig V-Leute des sog. Verfassungsschutzes waren. Dies war in den Anträgen nicht kenntlich gemacht worden. Schily sagte, in dem Minderheitenvotum werde eine "irrige Rechtsauffassung" vertreten. Es könne nicht sein, daß Parteien, die sich in einem Verbotsverfahren befänden, nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet werden dürften. Weil die Minderheit des Gerichts aber diese Auffassung vertrete, mache ein neuer Anlauf für das Verbotsverfahren keinen Sinn. "Da diese Forderung unerfüllbar ist, sehe ich eine Sperrwirkung", sagte der Minister. Schily sagte zu, daß sich die Regierung unabhängig von dem Gerichtsurteil um eine bessere Koordination der Geheimdienste kümmern werde. Bayerns Innenminister Beckstein sagte, er bedauere das Votum des Verfassungsgerichtes. "Es beeinträchtigt die Möglichkeiten einer wehrhaften Demokratie", sagte er. "Ich halte die NPD nach wie vor für eine verfassungsfeindliche, aggressiv kämpfende Partei." Als Konsequenz aus dem Scheitern forderte er eine bessere Zusammenarbeit der 17 Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern. Die Grünen-Abgeordneten Volker Beck und Hans-Christian Ströbele verlangten die Einrichtung einer Kommission, die besonders den Einsatz von V-Leuten "grundlegend auf den Prüfstand" stelle. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) warf dem Bund eine "dilettantische Prozessführung" vor. Für die NPD bedauerte deren Bundesvorsitzender Udo Voigt, daß das Gericht nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Partei entschieden habe. Das wolle die NPD seit 30 Jahren. Anwalt Horst Mahler erklärte unmittelbar nach der Verkündung des Urteiles seinen Austritt aus der Partei. Der ehemalige Verteidiger der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF) war der NPD vor zweieinhalb Jahren (nach Einleitung des Verbotsverfahrens) beigetreten. Mahler war einer der Rechtsvertreter der NPD im Parteiverbotsverfahren. Jetzt wolle er einer Partei, die am parlamentarischen System ausgerichtet sei, nicht länger angehören, soll Mahler zur Begründung erklärt haben. "Das verfassungsrechtliche Parteiverbot, die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde, braucht ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Transparenz", mahnte einer der Verfassungsrichter. Davon könne es nur bei außergewöhnlichen Gefahren für die Demokratie eine Ausnahme geben. In Anbetracht der Lage seien die Anträge nicht sorgfältig genug vorbereitet worden, kritisierten die drei Richter. Der Einsatz von Spitzeln an der Parteispitze während des laufenden Verfahrens habe einen fairen Prozess verhindert. Es sei nicht auszuschließen, dass V-Leute die Prozeßstrategie der NPD ausspioniert hätten. Die unterlegenen vier Richter sahen eine Fremdsteuerung der NPD dagegen nicht als erwiesen an. Dies hätte ihrer Auffassung nach in der mündlichen Verhandlung und nicht im Vorfeld geklärt werden müssen. Die Entscheidung fiel quer durch die Parteien, denen die sieben Verfassungsrichter zugerechnet werden. Vorwand für die Verbotsanträge waren mehrere Anschläge im Jahre 2000 gewesen, die teilweise nicht aufgeklärt wurden (z. B. Handgranatenanschlag auf Volksdeutsche aus Rußland in Düsseldorf) oder wo später sogar Ausländer als Täter verurteilt wurden (z. B. Attentat auf die Synagogen in Düsseldorf und Essen) gewesen. Es war der dritte Versuch, eine Partei vom Verfassungsgericht verbieten zu lassen. Bisher hatte das Gericht die kommunistische KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) und die nationalistische SRP (Sozialistische Reichs-Partei) verboten. [18. März 2003] |
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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) lehnte es am 13. 3. 2003 ab, "Gegenvorstellungen" von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zu Verfahrenshindernissen und der von ihnen befürchteten Einstellung des Verfahrens zu hören. Der Zweite Senat beschloß, an seinem Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 18. 3. 2003 festzuhalten, teilte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe mit. Es wird angenommen, daß das Bundesverfassungsgericht am 18. März das NPD-Verfahren einstellen will. Die drei Antragsteller Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten daher in einer schriftlichen Eingabe am 11. 3. gefordert, in einer weiteren mündlichen Verhandlung nochmals Stellung nehmen zu dürfen, da sie bislang kein ausreichendes rechtliches Gehör gefunden hätten. Die Antragsteller hatten jedoch bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. 10. 2002 ausreichend Gelegenheit, ihre Argumente darzulegen und waren nicht imstande, die Vorwürfe zu widerlegen, durch Spitzel des BRD-Verfassungsschutzes in der NPD die Verbotsgründe erst geschaffen zu haben. Bekanntlich haben die sog. demokratischen Parteien nach ungeklärten Bombenattentaten in Düsseldorf im Jahre 2000 eine beispiellose Hetzkampagne gegen die NPD inszeniert, die in einem Verbotsantrag gegen die Partei gipfelte. Im Laufe des Vorverfahrens stellte sich jedoch heraus, daß zahlreiche der im Antrag als Verbotsgründe angeführten NPD-Zitate von Verfassungsschutzspitzeln stammten, die von den "demokratischen Parteien" in die NPD eingeschleust worden waren. [13. März 2003] |
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Nachdem der Plan, im NPD-Verbotsverfahren die Tätigkeit des sog.
Verfassungsschutzes den Karlsruher Richtern zu verheimlichen gescheitert
war, wurde eine in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes einmalige
"Anhörung" zu dem Verfahren angeordnet, die am 8. 10. 2002 stattfand.
Die sieben Richterinnen und Richter verhörten Schily stundenlang. Sie forschten auf eine Art, die dem streitbaren Minister offensichtlich stellenweise höchst peinlich war, nach den Hintergründen des Verbotsverfahrens. Es sind kaum radikalere Fragen denkbar als die, ob es die Partei überhaupt gibt, die verboten werden soll. Oder ob sie nicht zu einer staatlichen Veranstaltung mutiert ist. Es wurde auch deutlich, daß noch weitere nicht enttarnte Spitzel bis in höchsten Stellen der Parteihierarchie tätig sind. NPD-Obmann U. Voigt sagte sogar, er wisse nicht, ob nicht etwa seine Anwälte (darunter Horst Mahler) Spitzel des Verfassungsschutzes seien. Das führte zur überraschenden Aussage der Kläger, daß keiner der NPD - Anwälte im Solde des Bundesverfassungsschutzes stehe. Dabei blieb aber offen, ob sie nicht von einem der Landesverfassungsschutzämter geführt werden... Horst Mahler, NPD-Mitglied und Prozessvertreter seiner Partei, bezeichnete die NPD als einzige Partei, die den Volkswillen für eine völkische Geschlossenheit vertrete. Die herrschenden Parteien grenzten dieses Thema aus, was auch Altbundeskanzler Helmut Schmidt beklagt habe. Deshalb werde die NPD von den anderen Parteien klein gehalten und der Verfassungsschutz auf sie angesetzt. Die NPD habe durch die Abstempelung als verfassungswidrig ein negatives Erscheinungsbild. Da etablierte Menschen mit Nachteilen zu rechnen hätten, blieben sie der Partei trotz Übereinstimmung fern. Daß die NPD nie V-Leute ausschloß, die Provokateure waren, erklärte der NPD-Anwalt Hans Günter Eisenecker unter anderem mit der erzieherischen Aufgabe der Partei. Irregeleitete junge Rechte sollten dort überzeugt und auf einen parlamentarischen Weg gebracht werden. NPD-Anwalt Horst Mahler sagte in der Verhandlung weiters, die Partei sei gezielt vom "Verfassungsschutz" unterwandert und ihre Mitglieder seien radikalisiert worden. Man könne nicht mehr trennen zwischen den Äußerungen von V-Leuten und von authentischen NPD-Vertretern, sagte Mahler. Die NPD werde zum Sündenbock einer politischen Klasse, die Kritik am Konzept der multikulturellen Gesellschaft mit allen Mitteln verhindern wolle. Die Partei werde verteufelt, um ihr die Teilhabe am demokratischen System vorzuenthalten. Eine Verhandlung der V-Leute-Problematik unter Ausschluß der Öffentlichkeit lehnte der NPD-Anwalt ab. "Das ist eine einzige Unappetitlichkeit", sagte er zu Vorschlägen der Antragsteller, wonach der "Verfassungsschutz" seine V-Leute nur dem Gericht, nicht aber allen Verfahrensbeteiligten offenbaren solle. Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer sagte, der Staat habe zweifellos das Recht, "rechtsextreme Parteien wie die NPD" mit Hilfe von V-Leuten zu beobachten. Das Gericht brauche für die Entscheidung über ein Parteiverbot aber verläßliche Tatsachen. Geklärt werden müsse, ob die Geheimdienstspitzel lediglich Wissen über die Partei abgeschöpft oder aber die Partei aktiv gesteuert hätten. "Die Frage ist: Was sind verläßliche Tatsachen? Welche Information stammt woher?", sagte Hassemer. Mit der sonst unüblichen Anhörung wolle das Gericht herausfinden, was die Partei ausmache und was ihr von außen angedichtet werde. Dabei werde man das "legitime Geheimhaltungsinteresse der Geheimdienste" beachten. Schilys Prozeßbevollmächtigter Dieter Sellner lehnte es ab, die vier noch nicht enttarnten V-Leute, die in den Verbotsanträgen erwähnt werden, im Prozess zu identifizieren. Dies gebiete das Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der Betroffenen. Zudem sei eine Lähmung des Verfassungsschutzes zu befürchten, weil dieser mangels Vertrauen keine V-Leute mehr gewinnen könne. Zur Behebung der Beweisnot bot Sellner dem Gericht an, die Präsidenten der Verfassungsschutzämter zu befragen. Notfalls könne das Gericht auch Einsicht in die Akten der V-Leute nehmen, jedoch nur unter Ausschluß der NPD und der Öffentlichkeit (!!). Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt sprach von einer jahrelangen Diffamierungskampagne der Verfassungsschutzämter, um die NPD verbieten zu können. Ziel des von den großen Parteien dominierten Staatsapparats sei das Ausschalten einer nationalen Opposition. So basiere etwa der Vorwurf des Antisemitismus ausschließlich auf Äußerungen des enttarnten V-Mannes Frenz und sei keineswegs die Linie der Partei. Das Verfassungsgericht hatte das Verfahren im Januar 2002 vorläufig gestoppt, nachdem bekannt geworden war, daß in den Verbotsanträgen Äußerungen von V-Leuten als Beweise aufgeführt sind. [9. Oktober 2002] |