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Ein verantwortungsbewußter Beamter soll gemaßregelt werden,
weil er skandalöse Mißstände von Asylmißbrauch in
Österreich aufdgedeckt hat. In seinem Buch "Asylconnection"
prangerte er ca. 40 Fälle von Asylmissbrauch an. Deshalb wurde der
stellvertretende Leiter des Bundesasylamtes Salzburg am 9. 2. 2005 bei
Staatsanwalt und Disziplinarkommission angezeigt. Der Vorwurf: Er soll
die Amtsverschwiegenheit gebrochen haben.
Winkler soll nach der Anzeige die Amtsverschwiegenheit gebrochen und der Dienststelle die Nebentätigkeit als Buchautor nicht gemeldet haben. Der Grund, warum er das Buch geschrieben hat, ist für Winkler "die eigene Erfahrung, so nicht mehr weiterarbeiten zu können, täglich mit Missbrauch konfrontiert zu werden und sich dagegen nicht wehren zu können. Ich habe wirklich versucht, mit diesen Fallbeispielen aufzuzeigen, dass es sich nicht um Asylfälle handelt, sondern es ist vorwiegend eine illegale Migration, die sich da abspielt." "Man will es eigentlich nicht wahrhaben, was hier abläuft", ergänzt der Beamte, "Aber die Medien berichten tagtäglich. Sämtliche Einbruchsbanden sind unter dem Deckmantel 'Asyl' unterwegs." Als "Scharfmacher" bei der Ausländerfeindlichkeit sieht sich Winkler nicht: "Ich habe die Monitoringstelle von der EU in Wien, wo's um Fremdenfeindlichkeit und Rassismus geht, besucht und weiß, wie sensibel dieses Thema ist." Er sei sogar SPÖ-Personalvertreter gewesen, betont Winkler darüber hinaus. Das Gericht soll jetzt klären, wie weit Meinungsfreiheit eines Beamten beziehungsweise die Amtsverschwiegenheit gehen, betont der stellvertretender Leiter des Bundesasylamtes in Wien: "Es sind sehr viele kritische Anmerkungen drinnen. Was ich persönlich nicht schätze, ist, dass es auch eine Reihe von Angriffen auf Organisationen gibt, mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten, die sehr gute Arbeit leisten." Außerdem "geben die Formulierungen teilweise Anlass zu Zweifel, dass Magister Winkler hier noch objektiv ist in seiner Sichtweise". Die Aufregung ist aber auch gut für das Geschäft: Mittlerweile habe sich sein Buch mehrere tausend Mal verkauft, sagt Hofrat Hermann Winkler. Laut Dienstrecht hat aber der Beamte "in allen Belangen das Wohl des Staates mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern". Weil Winkler das aus Gewissenhaftigkeit zu machen versuchte, soll er jetzt bestraft werden (zu Gunsten von kriminellen Asylwerbern und den an ihrer "Verwaltung" verdienenden Schleuserorganisationen). [10. Februar 2005] |