Verfassungsgerichtshof deckt Präsident Adamovich

Der Wiener Verfassungsgerichtshof hat am 5. 1. 2002 beschlossen, gegen Präsident Ludwig Adamovich kein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Die Vorwürfe des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider nach dem Ortstafel-Erkenntnis des VfGH im Dezember 2001 könnten dafür "keinen Anlaß bieten“, heißt es in dem Beschluß. Die Entscheidung erfolgte in voller Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Generalprokurators.

Jörg Haider warf in einer ersten Reaktion am 7. 1. 2002 den Verfassungsrichtern eine "Flucht aus der Verantwortung" vor. Der Beschluß sei nicht überraschend gekommen, sei jetzt aber Anlaß dafür, "eine grundlegende Reform des Verfassungsgerichtshofes einzuleiten, wie sie von allen Fachleuten seit Jahrzehnten gefordert wird: Der Verfassungsgerichtshof hat sich immer mehr zu einem Staat im Staate entwickelt, der sich einer nachvollziehbaren demokratischen Kontrolle seiner Amtstätigkeit entzogen hat." 

Die von ihm vorgelegten Beweise seien "derartig klar und erdrückend" und würden "eindeutig belegen", daß Adamovich bei seinem Gespräch mit dem slowenischen Präsidenten Kucan am 6. November 2001 sehr wohl über die Ortstafelregelung und das anstehende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gesprochen habe. Für FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler kommt der VfGH-Entscheid "überhaupt nicht überraschend: Das war abzusehen, daß in eigener Sache so entschieden wird“.

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hatte dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, "unwürdiges Verhalten" vorgeworfen. Mit dem VfGH-Erkenntnis vom Dezember 2001 in der Kärntner Ortstafelfrage sei der Grundsatz der objektiven Entscheidung verletzt worden, weil es im Vorfeld zwischen dem slowenischen Staatspräsidenten Milan Kucan und Adamovich ein Gespräch über dieses Thema gegeben habe. Der Verfassungsgerichtshof hob die bisherige Regelung auf, wonach erst ab 25 % Anteil von Slowenen die Ortschaften in Kärnten zweisprachige Ortstafeln erhalten müssen. Nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes soll bereits ein Anteil von 10 % Slowenen genügen.
"Wenn er Format hat, zieht der Präsident daraus die Konsequenzen", sagte Haider nach Veröffentlichung dieses Urteils. Dieses Verhalten sei "unwürdig und unpatriotisch" gewesen, denn Adamovich habe einen ausländischen Staatsmann konsultiert, der an der Minderheitenfrage in  Kärnten  immer etwas auszusetzen habe. Adamovich bestritt die Vorwürfe, es wurde aber bewiesen, daß er sich am 6. November 2001 mit dem slowenischen Präsidenten getroffen hatte.

Außerdem sei Adamovich selbst Mitglied der Ortstafelkommission gewesen, "der berühmten Studienkommission, die das Gesetz, das jetzt aufgehoben ist, vorbereitet hat. Daß er selbst als Leiter des Verfassungsdienstes die Amtssprachenverordnung entwickelt hat, die ebenfalls aufgehoben wurde. Das heißt, er hebt mit dem VfGH in der jetzigen Funktion das auf, was er uns als Wissenschaftler, Leiter des Verfassungsdienstes, als Kronjurist der Bundesregierung empfohlen hat. Da würde ich sagen, fehlt vielen Menschen schön langsam das Verständnis".

Sachverhaltsdarstellung Haiders:
 http:/www.ktn.gv.at/korinek.pdf

[8. Januar 2002]

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