Rot-Grün fordert Asylrecht für hunderte Millionen Afrikanerinnen und Asiateninnen in Österreich

Bei Gründung einer "Plattform gegen genitale Beschneidung" Anfang Februar 2004 in Wien wurde erklärt, nach dieser über 5000 Jahre alten Sitte seien zur Zeit ca. 155 Millionen Frauen und Mädchen beschnitten und das sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Aus diesem Grund müsse in Österreich für die von der Beschneidung bedrohten Frauen und Mädchen ein Asylrecht gewährt werden, wurde von der Plattform in einer eigenen Proklamation gefordert. Da 155 Millionen bereits beschnitten sind, kann man abschätzen, daß in nächster Zeit weitere hunderte Millionen von der Beschneidung "bedroht" sind, die alle das Recht haben sollen, nach Österreich einzuwandern. Der "Plattform gegen genitale Beschneidung" von Frauen ("stoppFGM") gehören u. a. die sozialistischen Kindrefreunde und Roten Falken, die SPÖ- Bundesfrauenorganisation, die Wiener SPÖ-Frauen und eine "Österreichische Stiftung für Weltbevölkerung" an.

Zur Beschneidung von männlichen Personen wurde von der Plattform nicht Stellung genommen. Wenn man die auch als Asylgrund anerkennen soll, könnte man weiteren hunderten Millionen das Recht auf Asyl in Österreich zuschanzen.

[22. Februar 2004]

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Bei einer Pressekonferenz des "Dachverbandes der AfrikanerInnen" am 17. Juni 2003 in Graz (Steiermark) forderte die Grazer Grünen-Chefin, die bei den Moslems übliche Sitte der Beschneidung, die sie als genitale Verstümmelung bezeichnete, in Österreich als Asylgrund anzuerkennen. Das heißt also, daß für hunderte Millionen Moslems und Angehörige anderer Religionen in aller Welt, die in Gebieten leben, wo man dieser Sitte nachgeht, ein Aufenthaltsrecht in Österreich geschaffen werden soll. Besonders Schwarzafrikanerinnen dürfte die Ausländerfreundin als zukünftige Bewohner Österreichs im Auge haben. Bei der Pressekonferenz wurde eine in Belgien wohnhafte Negerin vorgestellt, deren dreijähriger Tochter sogar in Belgien eine Beschneidung drohe. Deswegen solle sie in Österreich Asyl erhalten. Der Antrag wurde wegen Einreise aus einem sicheren Drittland (Belgien) abgelehnt. In Belgien leben  Verwandte des Kindesvaters aus Mali, die angeblich das Kind in einer Wohnung beschneiden wollten. 

Das Boot ist voll
Am 17. 6. 2003 landeten wieder hunderte Wirtschaftsflüchtlinge in Süditalien...

Neben Ausweitung des Asylrechtes wollen die (auf Kosten der österreichischen Steuerzahler) großzügigen Ausländerfreunde die schon anwesenden Wirtschaftsflüchtlinge durch "juristische Beratung" möglichst lange oder womöglich für immer hier behalten. Dabei geht es darum, durch Anträge, Berufungen und weitere juristische Tricks eine Abschiebung unmöglich zu machen. Z. B. ist es bei Schwarzafrikanern üblich geworden, alle persönlichen Papiere zu vernichten, sodaß man das Herkunftsland nicht feststellen kann etc. 

Auf dem Gebiet der Rechtsberatung tut sich besonders die SPÖ - Vorfeldorganisation "SOS-Mitmensch" hervor, bekannt auch durch ihre Agitation besonders zu Beginn der ÖVP - FPÖ - Regierungszeit. Die Organisation fürchtet um ihre weitere finanzielle Förderung, die sie vor allem zur Rechtsberatung der angeblichen Asylwerber verwendet. Nach eigenen Angaben informierte SOS Mitmensch vor allem bei Kontakten mit Ämtern und Behörden über "notwendige Antragsstellungen und Asylprozesse". Neben der Rechtsberatung ist SOS Mitmensch auch in der Sozialbetreuung aktiv. Die Initiative SOS Mitmensch Burgenland z. B. betreute innerhalb des vergangenen halben Jahres etwa 450 Flüchtlinge. Die Zukunft ist offen. Es ist nicht sicher, ob die Förderungen von Bund und EU verlängert werden.....

Asyl
Landung am 17. 6. 2003 in Süditalien. Dank erfolgreicher Lobbyarbeit der Ausländerfreunde werden sie alsbald entweder selbst Sozialleistungen vom Geld der EU-Steuerzahler beziehen oder inderekt als Billigarbeiter EU-Bürger in die Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe abdrängen.... 

[17. Juni 2003]

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Auch Schwarzafrikanern darf der Zutritt zu Lokalen verwehrt werden...

Besitzer von Diskotheken sind häufig gezwungen, wegen Überfüllung des Lokales oder aus anderen Gründen potentiellen Besuchern den Zutritt zu verweigern. Linke Agitatoren sind aber der Meinung, daß solche Einschränkungen keinesfalls für dunkelhäutige Zeitgenossen zu gelten haben und provozieren immer wieder entsprechende Zwischenfälle, die sie politisch ausschlachten wollen. In Linz wurde jetzt in einem solchen Streitfall ein Urteil zugunsten eines Lokalbesitzers gefällt. Am 15. 1. 2004 wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich das Urteil einer Vorinstanz gegen einen Linzer Lokalbesitzer und dessen Türsteher aufgehoben, der einen dunkelhäutigen Vorarlberger Grün-Politiker angeblich wegen dessen Hautfarbe nicht ins Lokal gelassen habe.

Der Unabhängige Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich hob - als zweite Instanz - diese Bestrafung auf, weil der Vorfall von den Grünen "möglicherweise" provoziert worden sei. Der Klubobmann der Grünen im OÖ. Landtag, Gunther Trübswasser, spricht von einem "Skandal".

Ein gewisser Mike Chukuwuma hielt sich Anfang Juli 2001 anläßlich eines Bundeskongresses der sog. Grünen in Linz auf. Am Abend wollte er "in Begleitung von Bekannten" - wahrscheinlich aber auf Anweisung der Provokateure - in eine Linzer Disco gehen. Dort ließ man ihn aber nicht ein, angeblich mit der Begründung, daß meine "keine Schwarzen" im Lokal wolle.

Der Fall wurde angezeigt, der Disco-Besitzer und ein Türsteher wurden schließlich vom Magistrat Linz zu einer Verwaltungsstrafe von jeweils 750 Euro verurteilt, weil sie Mike Chukuwuma "allein auf Grund seiner Rasse und Hautfarbe" den Zutritt zum Lokal untersagt hätten. Die Bestraften gingen in die Berufung zum Unabhängigen Verwaltungssenat, der jetzt die Entscheidung des Magistrats aufhob und das Verfahren gegen den Lokalbesitzer und seinen Türsteher einstellte, die beiden müsse keine Strafe zahlen.

In dem Verfahren beim Magistrat seien wesentliche Fakten zu Gunsten der Beschuldigten zu wenig berücksichtigt worden, es sei "einfach den Aussagen der offenbar nicht unbefangenen Zeugen" geglaubt worden. Auch sei nicht berücksichtigt worden, daß der Lokalbesitzer die Sorge hatte, die Disco könnte zu einem Umschlagplatz für Drogen werden, so der Verwaltungssenat, der dazu wörtlich feststellte.

"Es kann überhaupt nicht zweifelhaft sein, daß bei dieser Ausgangssituation eine verschärfte Zugangskontrolle bezüglich jener Personen, die auf den ersten Blick - also rein äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht kommen könnten, der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers entspricht und daher vollkommen legitim erscheint".

Plausibel erschien dem Verwaltungssenat auch die Argumentation des Lokalbesitzers, wonach ihn Mike Chukuwuma "durch suggestive und feindselige Rhetorik unter Druck gesetzt und versucht hätte, ihm tendenziöse Äußerungen zu entlocken". Und weiters meinte der Verwaltungssenat, möglicherweise sei es Mike Chukuwuma darum gegangen, einen politisch brisanten Fall zu konstruieren, den er aus Anlaß des Bundeskongresses der Grünen eingehend auswerten konnte.

Der Grünpolitiker Gunther Trübswasser zeigte sich "von dieser Argumentation tief betroffen", es sei "skandalös, wie hier der Verwaltungssenat mit einem sehr ernsten Thema umgeht". 

Der zuständige Jurist des Verwaltungssenats wies diese Kritik zurück. Die Beweislage habe für eine Verurteilung des Lokalbesitzers und seines Türstehers nicht ausgereicht, "die Suppe war zu dünn", daher sei "im Zweifel für die Beschuldigten" zu entscheiden gewesen.

Agitatoren der "Grünen" provozierten bereits im März 2000 mit anderen dunkelhäutigen Personen ähnliche Zwischenfälle und blitzten auch damals mit ihren Anzeigen ab (s. u.). 

Jetzt soll in Oberösterreich von der dortigen schwarz-grünen Landesregierung ein sog. Antidiskriminierungsgesetz beschlossen werden, da treffen sich die Interessen der grünen Ausländerfreunde und der schwarzen Unternehmerpartei ÖVP, die auch an einer Masseneinwanderung von Lohndrückern interessiert ist....

Mike Chukwuma reichte am 10. 5. 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen den Spruch des Linzer Gerichtes ein. Dem gebürtigen Nigerianer war vor drei Jahren auf Grund seiner dunklen Hautfarbe der Eintritt in ein Lokal in Linz verweigert worden. 

Für Chukwuma handelt es sich dabei um "blanken Rassismus". Am schlimmsten sei für ihn aber, dass der UVS mit seinem Urteil diesen Rassismus auch noch legitimiert habe, sagte der 51jährige, der mit einer Vorarlbergerin verheiratet ist (wodurch er die österreichische Staatsbürgerschaft erlangte) und drei Kinder hat.

In der Beschwerde an den EGMR fordert Chukwuma die Feststellung, daß er durch den Bescheid des UVS in seinen Rechten verletzt wurde und die "Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung".

Eine konkrete Summe wollte Chukwuma in der Pressekonferenz nicht nennen, er betonte aber, ihm wäre die Feststellung, daß ihm Unrecht zugefügt worden sei, wichtiger als viel Geld. Stoisits räumte ein, daß man mit der Beschwerde an den EGMR juristisches Neuland betrete und die Aussichten unterschiedlich beurteilt würden.

[11. Mai 2004]
 

< Lokalchronik
 
Rassismus in Graz

Aus Furcht vor Drogendealern sind Schwarzafrikaner in vielen Lokalen nicht gerne gesehen und man verweigert ihnen nicht selten den Eintritt. Das nahmen Grazer Ausländerfreunde zum Anlaß, systematisch gemeinsam mit ihren schwarzen Freunden Lokale zu besuchen, um wahrscheinlich durch provokantes Verhalten der Neger wie Verweigerung der Ausweisleistung usw. Zurückweisungen durch die Türsteher zu provozieren. Von den entsprechenden Lokalen wurde dann eine Liste für einen Boykottaufruf  zusammenzubastelt, die im Internet veröffentlicht wurde. Außerdem wurde die Gelegenheit wahrgenommen für noch mehr Rechte für die angeblichen Asylwerber aus aller Welt zu werben.

Der aus Kamerun stammende neue Vorsitzende des Grazer
Ausländerbeirates erklärte, offener Rassismus, der nicht nur von einigen Lokalbesitzern praktiziert wird, und die Gleichsetzung von Schwarzen mit Drogendealern, hätten viele afrikanische Migranten dazu gebracht, ihre Wohnungen nur noch ungern zu verlassen.

Der Ausländerbeiratsvorsitzende bedauert, daß Fremdenfeindlichkeit in Graz stärker zu spüren sei, als in anderen österreichischen und europäischen Städten, wo bei rassistischen Aussagen viel mehr öffentliche Empörung herrsche: Er reise viel (!) und freue sich dann immer wieder auf daheim. Daheim sei für ihn Graz. Aber wenn er dann wieder in Graz sei, werde er schnell sehr frustriert, meinte der Vorsitzende.

Eine steirische Landtagsabgeordnete der sog. Grünen fordert nun eine Novelle der Bundes-Gewerbeordnung, die derzeit "zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe" beinhalte. Wenn ein Wirt künftig einer Person aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit den Zutritt oder die Bedienung verweigert, soll das zum sofortigen Entzug der Gewerbeberechtigung führen. Die Grünen werden einen entsprechenden Antrag bei der nächsten Landtagssitzung am 17. Juni 2003 einbringen. Darin wird auch gefordert, daß die Landesregierung gemeinsam mit der Wirtschaftskammer einen Maßnahmenkatalog entwickelt, um  Rassismus in Lokalen zu verhindern.

[3. Juni 2003]


 
Zutritt zu Diskotheken darf verweigert werden

Die zweite Instanz des Verwaltungssenates Linz (Oberösterreich) hat am 17. 7. 2001 die Verurteilung von zwei Discobesitzern aufgehoben, die Ausländern den Zutritt zu ihren Lokalen verwehrt haben sollen.  Die Grünen sprechen von einem Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Die "Liberalen" (Liberales Forum) sprechen von einem zu "schwammigen Gesetz". Der Verwaltungssenat verweist auf rechtliche Gründe für seine Entscheidung. 

Die Vorfälle hatten sich im März 2000 in Linz ereignet. Schon damals war es den Grünen und den damals noch existierenden Liberalen ein Dorn im Auge, daß Linzer Diskothekbesitzer Drogendealer, die erfahrungsgemäß vorwiegend Schwarze sind, von ihren Lokalen fernhalten wollten. Grüne und Liberale inszenierten daher einen provokanten "Test" bei zwei Diskotheken,  wobei "fremd aussehende" Personen - darunter angeblich auch Linzer Kommunalpolitiker - die Lokale betreten wollten.  Sie wurden von den Türstehern zurückgewiesen. In der Folge erstattete man Anzeige wegen des Verdachts der Diskriminierung auf Grund des "Aussehens". und der "Rasse".

Die Bezirksverwaltungsbehörde gab den Anzeigen der Grünen und der Liberalen recht, die beiden Discobesitzer wurden zu jeweils 10.000 Schilling Geldstrafe verurteilt.

Die Verurteilten ergriffen Rechtsmittel, daher hatte sich am 17. 7.  der unabhängige Verwaltungssenat als zweite Instanz damit zu befassen. Der Senat hob die Schuldsprüche auf. Der Vorsitzende des Senats, Hermann Bleier, begründete diese Entscheidung mit zwei Punkten:

Erstens seien die Discobesitzer die falsche Adresse für die Anzeige gewesen, sie waren zur Zeit der Vorfälle gar nicht in ihren Lokalen.  Verantwortlich für die Zurückweisung der Besucher seien die Türsteher gewesen. Man hätte daher, formal gesehen, die Türsteher anzeigen müssen und nicht die Besitzer der Lokale. 

abgesehen davon hätten zweitens aber - so erläuterte Bleier - die Zeugenaussagen ergeben, daß den Besuchern nicht ausdrücklich "auf Grund ihrer Rasse" und ihres "fremdländischen Aussehens" der Zutritt verweigert worden sei.

Diese Zurückweisung ausdrücklich und allein aus solchen diskriminierenden Gründe wäre aber die Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen. Die Zurückweisung sei vielmehr allgemein erfolgt, mit der Bemerkung: "Verschwindet", so Bleier. 

Der Senat habe den Eindruck gewonnen, daß die Türsteher den Zutritt unter anderem auch deswegen verweigerten, weil es sich um eine größere Gruppe gehandelt habe. Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Gunther Trübswasser, nannte die Entscheidung eine große Enttäuschung für die Betroffenen und für alle jene, die gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auftreten. 

Es zeige sich, daß die gesetzlichen Bestimmungen offensichtlich nicht ausreichen, es sei daher dringend ein eigenes "Antidiskriminierungsgesetz" erforderlich, sagte Trübswasser.

Ähnlich argumentiere in einer Aussendung die Linzer Gemeinderätin Ira Shanker von den Liberalen, die das geltende Gesetz als zu "schwammig" bezeichnete.

Ein Fall ist in diesem Zusammenhang derzeit noch im Laufen: Am Randes des Bundeskongresses der Grünen wollte der aus Nigeria stammende Vorarlberger Delegierte Mike Chukuwuma am Abend des 7. Juli in Linz eine Disco besuchen. 

Er wurde nicht eingelassen. Die Grünen erstatteten Anzeige, die derzeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde liegt.

[17. Juli 2001] 

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Grüne Neger durften nicht in Diskothek

Ein Linzer Diskothekbesitzer will sein Lokal drogenfrei halten und verweigert daher seit längerer Zeit Negern den Zutritt. Das war den Grünen ein Dorn im Auge und sie inszenierten daher einen medienwirksamen Auftritt mit zwei ihrer schwarzen Delegierten, die gerade beim Grünen Parteitag in Linz (Oberösterreich) waren.

Nach der Teilnahme am Bundeskongreß der Grünen im Linzer Designcenter wollten zwei Delegierte schwarzafrikanischer Herkunft und ein Botschaftsrat der nigerianischen Botschaft am Abend des 7. 7. 2001 besagte Disco in der Landstraße besuchen. Der Türsteher soll die drei mit der Begründung weggeschickt haben, hier dürften nur Inländer hinein. Einer der Beteiligten, der Delegierte Dr. Mike Chukwuma behauptete, er habe daraufhin seinen Österreichischen Reisepaß gezeigt, worauf der Türsteher sagte, der Chef habe angeordnet, Schwarze nicht hineinzulassen. 

"Für mich ist das eine ungute Erfahrung in Linz. Ich werde rechtliche Schritte einleiten. Es ist keine Rache, aber es ist wichtig, daß dieses Klassendenken, dieser Rassismus nicht ständig zunimmt. Das ist nicht der richtige Weg." erklärte Dr. Chukwuma.

Die Grünen haben daraufhin eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht. Dem Barbesitzer droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15000 Schilling. 

Die Hauptforderung der Grünen bei ihrem Parteitag war, Österreich zum Einwanderungsland zu erklären.

[8. Juli 2001]

 Drogenbericht 2000 für Österreich...>

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Protest gegen Negerbier

Aufregung gibt es um den Namen eines Getränkes der Rieder Brauerei in Oberösterreich. Das Gemisch aus Bier und Cola heißt Neger. Die Sozialistische Jugend warf der Brauerei deswegen am 27. 6. 2001 Geschmacklosigkeit vor.

 Rieder-Geschäftsführer Bernd Pöller betonte, daß der Getränkename keinesfalls diskriminierend wirken solle. Zum Namen Neger sei es wegen der braunen Farbe des Getränks gekommen. Das "Neger"-Gemisch wird seit zwei Jahren auch in Oberösterreich  vertrieben. Das Getränk stammt aus dem bayerischen Raum und ist dort schon seit Jahren ein fester Begriff. 

Über die Bezeichnungen Russe (eine Mischung aus Weißbier und Limonade) rege sich ja auch niemand auf, argumentiert Pöller. Seitens der Kunden habe es bisher keine Beschwerden gegeben. Das Getränk Neger sei außerdem nur ein Randsegment, pro Jahr verkaufe man einige 100 Hektoliter. 

Noch nicht protestiert hat die Sozialistische Jugend gegen das Waschmittel Ariel oder den Verkauf von Zigeunerkäse, den es in mehreren Sorten z. B. bei " Billa ", der Handelskette eines Haider-Freundes gibt.

[28. Juni 2001]

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