SPÖ-Stadtverwaltung will Wiener Abwasseranlage an US-Spekulanten verschleudern Nach Behauptung der roten Lokalpolitiker werden von den großmütigen US-Investoren Steuervorteile, die sie angeblich in den USA genießen, offenbar aus reiner Nächstenliebe an die Wiener Gemeindeverwaltung weitergegeben, sodaß sowohl den US-Investoren als auch der Gemeinde Wien große Gewinne auf Kosten der US-Steuerzahler winken. Im Prinzip sollen Teile der Wiener Abwasseranlagen an den US-Investor vermietet werden, von dem sie die Gemeinde zurückmietet. Der Investor zahlt sofort die Mietsumme für die gesamte Laufzeit, während die Gemeinde dann nur die jährlichen Mietraten an den Investor zahlt.
Solche Verträge sind nach US-Recht abgefaßt, von dessen Fallstricken die Berater der Gemeinde wahrscheinlich keine Ahnung haben, und legen der Gemeinde die Instandhaltungskosten sowie weitere Verpflichtungen auf. Außerdem ist in diesen Verträgen meistens veklausuliert die Bedingung enthalten, daß die Investoren die angebliche Steuererleichterung in den USA tatsächlich erhalten, da sonst die Gemeinde zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden kann (das soll beim Vertrag mit Wien angeblich nicht der Fall sein). Es ist anzunehmen, daß die Investoren hauptsächlich auf solche oder ähnliche Zahlungen hinarbeiten oder die Stadt später zu horrenden Gebührenerhöhungen zwingen werden, da es diese angeblichen Steuervorteile in den USA gar nicht mehr gibt.
Das amerikanische Finanzministerium hat nämlich in seinen Internal Revenue Bulletin vom 4. November 2002 einen entsprechenden Erlaß veröffentlicht.
In diesem Erlaß (.pdf-Datei) kommt das US-Finanzministerium zum Ergebnis, daß derartige Fälle, die in den USA nicht Cross-Border-Leasing, sondern lease-in/lease-out transaction heißen, nicht mehr anerkannt werden.
Wiener Gemeinderatsabgeordnete der FPÖ erklärten am 22. 4. 2003 auf einer Pressekonferenz, daß sie bei der Behandlung dieses Themas im Wiener Gemeinderat am 23. 4. für eine Ablehnung dieser riskanten und undurchsichtigen Transaktionen plädieren werden. Alles was für die Daseinsvorsorge notwendig sei, müsse in der Hand der Wienerinnen und Wiener bleiben. "So wie das Frischwasser per Verfassung geschützt wird, muß auch die Abwasserentsorgung als Lebensgrundlage in Wiener Hand bleiben".
Da die Vertragsbedingungen der Stadt Wien mit der John Hancock Life Insurance Company, die kein Interesse an der Wiener Abwasserentsorgung hat und nur ihr Geld möglichst gut anlegen möchte, unbekannt sind, ist die "Cross Border Leasing" Aktion in keinster Weise akzeptabel. "Nur Wirtschaftsfachleute könnten diesen Vertrag bei genauem Studium beurteilen. Dies ist aber nicht möglich, da die SPÖ bis jetzt keinerlei Unterlagen zur Kopie zur Verfügung gestellt hat. Eine Annahme des Vertrages wäre somit in höchstem Maße unverantwortlich", betonten die FPÖ-Abgeordneten und wiesen darauf hin, daß der im Umweltausschuß präsentierte Kurzbericht grobe Mängel aufweise. So werde der exakte Nettobarwertvorteil erst zum bzw. unmittelbar nach dem Vertragsabschluß bestimmt. Keiner im Gemeinderat würde daher wissen, wozu er eigentlich zustimmt. Weiters habe J. Hancock Trust, wenn die Stadt nicht zurückkauft oder zurückkaufen kann - Rückkaufsrecht frühestens nach 35 Jahren, spätestens nach 99 Jahren - , die Möglichkeit die Anlagen für eigene Rechnung zu betreiben oder zu verlangen, dass die Stadt Wien für den Abschluß eines Betreibervertrages bzw. einer Ausgleichsvereinbarung sorgt. "Das würde bedeuten, dass Wien dann nicht mehr Herr seiner Lebensgrundlagen ist". Auch die Abmachung, daß alle Risiken des amerikanischen Steuerrechts angeblich zu Lasten der JH Trust gehen sollen, nützt nichts, wenn diese in Konkurs geht. Die Stadtregierung ist jedenfalls aufgefordert, diesem "Lease and lease back" Schmäh nicht auf den Leim zu gehen und sich nicht auf diese Harakiri-Aktion zu Lasten der Bevölkerung einzulassen. Die Freiheitlichen werden zu diesem Zweck in der kommenden Sitzung des Wiener Gemeinderates bzw. Landtages einen Antrag einbringen, um die Lebensgrundlage/Daseinsfürsorgeeinrichtung "Abwasser" vor dem Ausverkauf durch die SPÖ verfassungsrechtlich zu schützen", so die FPÖ-Abgeordneten abschließend.
[22. April 2003]