Verfassungsgericht hebt SPÖ-Ausländerwahlrecht auf

Die von Wiener Landesgruppen von FPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Beschwerde gegen das Ausländerwahlrecht in Wien wurde vom Verwaltungsgerichtshof anerkannt. In einem Urteil vom 30. 6. 2004 wurde das Ausländerwahlrecht aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) begründete sein Urteil damit, daß das Ausländerwahlrecht gegen das „Homogenitätsprinzip" verstoße, das ein einheitliches Wahlrecht fordere. 

Laut der im Dezember 2002 von SPÖ und Grünen beschlossenen Novelle hätten Nicht-EU-Bürger, die seit fünf Jahren ohne Unterbrechung in Wien ihren Hauptwohnsitz haben, ihre Bezirksvertreter (und damit den Bezirksvorsteher) wählen dürfen. Gleichzeitig hätten dann Ausländer als Bezirksräte kandidieren können.

Bei der Entscheidung des VfGH habe es sich um eine relativ einfache Rechtsfrage gehandelt, wird der Präsident des Verfassungsgerichtshofs zitiert. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Wahlrecht sei in den Grundzügen einheitlich. und dazu gehöre auch, daß nur österreichische Bürger das Recht auf Stimmenabgabe haben. Auch auf Bezirksebene, da deren Vertretungen ebenfalls ein allgemeiner Vertretungskörper seien.

Diese seien bereits in den Verträgen zum Wahlrecht für EU-Bürger als unterste Stufe der politischen und administrativen Organisation genannt worden. Bezirke sind damit den Gemeinden in anderen Bundesländern vergleichbar. Ein Ausländerwahlrecht könnte nur mittels Verfassungsänderung auf Bundesebene kommen.

Nicht erfreut zeigte sich laut einer Sprecherin Bürgermeister Michael Häupl. Die SPÖ werde den Spruch des VfGH aber - "mit großem Bedauern" - respektieren, kündigte Stadträtin Brauner an. Trotzdem will die SPÖ an ihrem Ziel, "im Sinne einer lebendigen und modernen Demokratie auch den Nicht-EU-BürgerInnen in Wien die Möglichkeit zu geben, zumindest auf Bezirksebene wählen und mitbestimmen zu können", festhalten. Man werde versuchen, dieses Ziel auf anderem Weg zu erreichen, kündigte Brauner an. Als "herbe Enttäuschung, vor allem für die vielen Menschen, die gerne etwas in Österreich bewegen wollen, aber nicht dürfen", bezeichnete Maria Vassilakou, designierte Klubobfrau der Wiener Grünen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Das Wiener Ausländerwahlrecht wurde bereits einmal von der Bundesregierung beeinsprucht, SPÖ und Grüne beschlossen es daraufhin im April 2003 ein zweites mal, sodaß der Gang zum Verfassungsgericht notwendig wurde.

Die Entscheidung sei ein Sieg des Rechtsstaates erklärte der Wiener FPÖ Klubobmann Hilmar Kabas. Der VfGH habe der SPÖ eine "ordentliche Watsch'n" verabreicht, freute sich der Landesparteiobmann der Freiheitlichen, Heinz-Christian Strache. Mit der Brechstange habe "die in absoluter Mandatsmehrheit befindliche SPÖ dieses Gesetz gegen die Interessen der Wienerinnen und Wiener durchgepeitscht". Ein Meldezettel könne nicht Ersatz für die Staatsbürgerschaft sein, sieht sich der geschäftsführende Landesparteiobmann der ÖVP Wien Johannes Hahn durch den VfGH nun bestätigt. "Der Versuch, durch populistische Maßnahmen wie die Wahlrechtszuerkennung rasch vor der Gemeinderatswahl 2006 neue Stimmen zu lukrieren", sei bei der SPÖ im Vordergrund gestanden.

[30. Juni 2004]

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FPÖ und ÖVP klagen gegen Ausländerwahlrecht

FPÖ und ÖVP wollen das Wiener Ausländerwahlrecht mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall bringen. Die Klubobmänner der beiden Rathausfraktionen, Hilmar Kabas und Matthias Tschirf, unterzeichneten am Freitag den entsprechenden Schriftsatz, der kommende Woche beim VfGH eingebracht werden soll. Das Wahlrecht sei ein elementares Staatsbürgerrecht und müsse das auch bleiben, betonten beide. Sie gaben sich zuversichtlich, dass der VfGH ihrer Argumentation folgen werde. 

"Wir haben eine gemeinsame Linie und gemeinsame Meinung in einem Punkt, dass wir glauben, daß das Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene rechts- und verfassungswidrig ist", sagte Kabas. Die Staatsbürgerschaft sei eine unabdingbare Voraussetzung sowohl für das aktive, als auch für das passive Wahlrecht. Das Wiener Ausländerwahlrecht verstoße gegen das in der Verfassung festgelegte wahlrechtliche Homogenitätsprinzip, wonach für allgemeine Vertretungskörper generell nur Staatsbürger wahlberechtigt seien. Außerdem werde der Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes verletzt, wonach die Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Ausübung öffentliche Ämter sei. 

Gemeinderat Wien
Mathias Tschirf (ÖVP) und Hilmar Kabas (FPÖ) bei ihrer Pressekonferenz am 5. 9. 2003 in Wien

Die Regelung war von SPÖ und Grünen im vergangenen Dezember im Wiener Landtag beschlossen worden. Nicht-EU-Bürger, die durchgehend seit fünf Jahren in Wien ihren Hauptwohnsitz haben, dürfen demnach an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen und auch selbst kandidieren. Nicht offen steht ihnen allerdings das Amt des Bezirksvorstehers sowie seines Stellvertreters sowie die Teilnahme am Bezirksbauausschuss, weil dort hoheitliche Aufgaben erfüllt werden. Im Februar 2003 beeinspruchte die Bundesregierung das Gesetz. Der Wiener Landtag faßte daraufhin im April - erneut mit den Stimmen von SPÖ und Grünen - einen Beharrungsbeschluss. 

Solange der Integrationsprozess nicht abgeschlossen und die Staatsbürgerschaft nicht verliehen sei, dürfe einer Person auch nicht das Wahlrecht zugestanden werden, meinte Kabas. Der SPÖ und den Grünen gehe es "nicht um Mitbestimmung, sondern ausschließlich um die Erschließung neuer Wählergruppen. Dafür sollte man keinesfalls eine Verletzung der Bundesverfassung in Kauf nehmen", betonte er. 

"Das, was dieses Ausländerwahlrecht darstellt, ist kein Schritt in Richtung Integration", betonte auch Tschirf, denn diese könne nicht über das Wahlrecht erfolgen. Es handle sich um eine "Husch-Pfusch-Aktion", die die Staatsbürgerschaft aushöhle und faktisch wertlos mache. Wichtiger sei, bei Zuwanderern für eine adäquate Sprachausbildung und bessere Wohnverhältnisse zu sorgen. 

Tschirf und Kabas betonten, dass ihre beiden Fraktionen ansonsten durchaus geteilter Meinung in Integrationsfragen seien. "Es trifft auch nicht zu, daß wir auf Wiener Ebene in irgendeiner Weise eine Koalition in Aussicht nehmen", so Kabas. In Sachen Ausländerwahlrecht habe man aber zueinander gefunden: Die Prüfung eines Landesgesetzes beim VfGH muß laut Stadtverfassung von einem Drittel der 100 Landtagsabgeordneten unterstützt werden. FPÖ und ÖVP erreichen diese Zahl nur gemeinsam, sie kommen zusammen auf 37 Mandatare. Eine Entscheidung des VfGH erwartet Tschirf für die Herbstsession des kommenden Jahres. 

[6. September 2003]

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Wiener SPÖ beschließt wieder Ausländerwahlrecht

Im Wiener Landtag ist am 24. 4. 2003 der Beharrungsbeschluß zum Wiener Ausländerwahlrecht gefällt worden. Die Regelung, wonach Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten auf Bezirksebene das Wahlrecht erhalten sollen, hat vergangenen Dezember den Landtag passiert. Anfang 2003 folgte ein Einspruch des Ministerrates der ÖVP-FPÖ Bundesregierung. SPÖ und Grüne haben das Gesetz im Landtag nun erneut beschlossen. Da die SPÖ die absolute Mehrheit im Wiener Landtag hat, wäre die Zustimmung der Grünen garnicht erforderlich gewesen.

In der Debatte sprach der SPÖ-Abgeordnete Kurt Stürzenbecher von einem "Quantensprung für mehr Demokratie in Wien". Der Einspruch der Bundesregierung sei "sachlich und inhaltlich nicht gerechtfertigt" gewesen. FPÖ-Landesparteiobmann Hilmar Kabas bekräftigte, daß die Freiheitlichen gemeinsam mit der Wiener ÖVP die Regelung beim Verfassungsgerichtshof anfechten werden. Gegen das kommunale Ausländerwahlrecht gebe es aber nicht nur juristische Bedenken, sondern auch politische: "Das Hauptargument ist, daß das Wahlrecht eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte darstellt." Dieses Recht werde durch das Gesetz ausgehöhlt, versicherte Kabas.

Der ÖVP-Klubchef Matthias Tschirf betonte ebenfalls, "daß es das Wahlrecht nur mit der Staatsbürgerschaft geben kann". Diese sei ein Ausdruck der Integration. Kritik übte Tschirf daran, daß der Einspruch des Ministerrats nicht als Anlaß für eine eingehende Diskussion genutzt worden sei

Bei einer am 24. 4. abgehaltenen Pressekonferenz der FPÖ erklärte Landesparteiobmann Hilmar Kabas, die Wiener SPÖ habe dieses Gesetz vor den Bürgern verstecken wollen. Die Informationsbroschüre der Gemeinde zum Ausländerwahlrecht sei in englisch, serbokroatisch, polnisch und türkisch abgefaßt, nicht aber auf deutsch. "Wir sorgen jetzt dafür, daß dieses Gesetz breit in der Wiener Öffentlichkeit bekannt und diskutiert wird. Mit knapp 1.000 Großplakaten, rund 900.000 Folder, einer eigene  Homepage sowie dazugehörigen Inseraten", so Kabas.

Landtagsabgeordneter Strache verwies darauf, daß "das Haus Österreich klare Eigentümer hat. Diese Eigentümer sind die hier geborenen Österreicherinnen und Österreicher sowie jene, die ihre Staatsbürgerschaft rechtmäßig erworben haben. Mit dem Demokratiepaket erhalten schließlich auch Ausländer das Wahlrecht, welche überhaupt nicht daran denken, die Staatsbürgerschaft zu erwerben und sich mit unserer Republik zu identifizieren".

Auf Bezirksebene gilt gegenwärtig ein Wahlrecht auch für Bürger aus EU-Staaten, wenn sie polizeilich gemeldet sind. Das beruht auf  Gegenseitigkeit, da auch Österreicher in EU-Ländern, sofern sie dort einen Wohnsitz haben, auf kommunaler Ebene das Wahlrecht haben. Die SPÖ will aber auch Bürgern aus Ländern außerhalb der EU das Wahlrecht geben, in denen Österreicher kein Wahlrecht erhalten würden.

[24. April 2003]

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Wiener FPÖ will Ausländerwahlrecht verhindern

Ein Etikettenschwindel ist für den Obmann der Wiener Freiheitlichen Mag. Hilmar Kabas das am 13. 12. 2002 im Wiener Landtag debattierte "Demokratiepaket". Ein faires Verhältnisrecht wurde nicht eingeführt, direktdemokratische Weiterentwicklungen hintangestellt, dafür soll ein Ausländerwahlrecht eingeführt werden, das sowohl verfassungswidrig wie auch integrationsfeindlich ist. Demokratiepolitisch ist es für Wien ein schwarzer Freitag, so Kabas. 

Hinter dem Ausländerwahlrecht stehe einzig und alleinig die Überlegung der SPÖ, die Stimmenverhältnisse zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dafür sei ein mehr als windschiefes Gesetz gezimmert worden, das klar unserer Bundesverfassung widerspreche, so Kabas, der dies im einzelnen erläuterte. 

So stelle in einer demokratischen Gesellschaft das Wahlrecht eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte dar. Es solle daher nur von jenen ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und mit diesem Staat identifizieren, ihre Pflichten erfüllen und die aufgrund von Wahlentscheidungen sich ergebenden Konsequenzen auch auf Dauer mittragen. Auch integrationspolitisch werde ein völlig falscher Weg beschritten. Es gehe für Einwanderer jeglicher Anreiz zur Einbürgerung verloren, wenn schon vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft maßgebliche Rechte, wie das Wahlrecht eingeräumt werden. 

Konkret verletzt werde durch das Ausländerwahlrecht der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, da es den Österreichern verwehrt ist, in den Staaten, aus denen die Drittstaatsangehörigkeiten stammen, zu wählen. Verletzt werde auch das Homogenitätsgebot, in dem der Gedanke der Einheit der verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze zum Ausdruck kommt. Durch die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige werde aber auch das demokratische Prinzip verletzt. Dieses findet in dem Postulat "Alle Gewalt/alles Recht geht vom Volk aus" seinen Ausdruck, wobei hier das Staatsvolk als Summe der Staatsbürger zu verstehen sei. 

Der SPÖ-Entwurf für ein Ausländerwahlrecht widerspreche auch dem Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes, wonach ein öffentliches Amt nur von Staatsbürgern ausgeübt werden dürfe. Darüber hinaus würden durch diese Differenzierung zwei Klassen von Wahlwerbern geschaffen. Jene, die unbeschränkt alle Funktionen besetzen können und jene, die das nicht können. Auch erscheint die 5-jährige Hauptwohnsitzmeldung als alleinige Voraussetzung vor dem Hintergrund der Zuordnung maßgebender Rechte bei weitem als zu gering. Dies umso mehr, als aus "verwaltungsökonomischen Gründen", von einem rechtsgültigen Aufenthaltstitel abgesehen wird, zeigte Kabas auf.

 "In Anbetracht der zahlreichen schweren politischen als auch rechtlichen Bedenken lehnen wir Freiheitlichen dieses Wiener Ausländerwahlrecht ab und fordern darüber eine verbindliche Volksabstimmung. Wir werden das Ausländerwahlrecht jedenfalls demokratisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen", so Kabas. 

Der FPÖ-Abgeordnete Strache erklärte zu dem Gesetz: Der Gesetzesentwurf mit Ausländerwahlrecht ist kein Demokratiepaket sondern verfassungsfeindliches Anti-Staatsbürgerpaket! Dieses Wahlrechtspaket stellt keine Errungenschaft für Wien, sondern vielmehr ein Versagen für Wien durch die SPÖ da. Jede Stimme in dieser Stadt sollte gleich viel wert sein - bis heute ist das allerdings nicht der Fall. Die Sozialisten haben in dieser Stadt leider bis jetzt kein ausgewogenes und gerechtes Wahlrecht zustandegebracht. Jetzt hat man auch noch den Versuch unternommen, daß Gewicht der Wählerstimme den Bürgern dieser Stadt zu nehmen, so FPÖ-Landesobmann-Stellvertreter Heinz-Christian Strache zur Diskussion im Wiener Landtag. 

Weder Briefwahl, noch Persönlichkeitswahlrecht sind bis zum heutigen Tag einer modernen, demokratischen Gesellschaft angepaßt - von der Direktwahl des Bürgermeisters ist bis zum heutigen Tag noch überhaupt keine Rede. Als einzig positiven Aspekt an diesem Wahlrechtspakt wertete Strache die nunmehrige Möglichkeit bereits mit 16 Jahren wählen zu können und es hat den Anschein, daß man sich dabei Anleihen aus dem einzig freiheitlich regierten Bundesland, aus Kärnten genommen hat. 

Während seiner Wortmeldung stellte Strache fest, daß das völkerrechtliche Prinzip der Gegenseitigkeit bei diesem SP-Gesetzesentwurf mit Füßen getreten wurde. Die Staatsbürgerrechte wurden ausgehöhlt und die SPÖ nimmt diese Verfassungsfeindlichkeit bewusst in Kauf. Demokratie müsse vom Staatsvolk ausgehen und offenbar ist dieser demokratische Grundkonsens, welcher seit 1945 in Österreich unverrückbar war, der SPÖ nicht mehr wichtig. Die FPÖ wird die Entmündigung und Diskriminierung der Staatsbürger mit Sicherheit nicht zulassen und diesen Anschlag auf die Verfassungsrechte der Österreicher verteidigen und zu schützen wissen. 

Aber nicht nur die Österreicher, auch die Neo-Österreicher werden durch dieses SPÖ-Gesetz diskriminiert. Jene 150.000 Neoösterreicher, die durch einen jahrelangen Integrationsprozess die Staatsbürgerschaft erworben haben und zu guten Österreichern geworden sind, werden durch diesen SPÖ-Gesetzesentwurf vor den Kopf gestoßen und massiv benachteiligt. 

Aus diesem Grund wäre es notwendig, so Strache, die Wiener Bevölkerung als Staatsbürger in diesen Entscheidungsprozeß miteinzubinden und die FPÖ wird dafür Sorge tragen, daß dieses Gesetz noch einmal mittels Einspruch der österreichischen Bundesregierung in den Landtag zurückkehren muß und sollte die Wiener SPÖ mittels Beharrungsbeschluß an diesem Anti-Österreichergesetz festhalten, wird die FPö auch vor dem Weg zum Verfassungsgesetzhof nicht halt machen. 

Das Haus Österreich hat klare Eigentümer - diese Eigentümer sind die hier geborenen Österreicherinnen und Österreicher oder jene, die die Staatsbürgerschaft rechtmäßig erworben haben. Der sozialistische Gesetzesentwurf öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor und kann daher keine freiheitliche Zustimmung finden, so Strache abschließend. 

Das Gessetz wurde am 13. 12. 2002 mit den Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen.

[14. 12. 2002]

 


 
SPÖ will Wahlrecht für Ausländer in Wien

Wenige Tage nach der Parlamentswahl vom 26. 11. werden Pläne der SPÖ für ein Ausländerwahlrecht bekannt. Wien soll die erste österreichische Stadt mit einem kommunalen Wahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten werden. Bei der nächsten Gemeinderatswahl sollen alle Ausländer, die länger als fünf Jahre durchgehend in der Stadt leben (das sind mehr als hunderttausend), an den Wahlen zur Bezirksvertretung teilnehmen dürfen. Sie können auch selbst kandidieren. Ein solches Gesetz will die SPÖ-Wien bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 13. 12. 2002 beschließen. Die Grünen wollen die Wartefrist von fünf Jahren noch herabsetzen.

Die endgültige Entscheidung über das Ausländerwahlrecht wird wohl der Verfassungsgerichtshof treffen müssen. Denn Gegner des Vorhabens, FPÖ- und ÖVP-Politiker, haben bereits eine Prüfung durch das Höchstgericht angekündigt. Der nächste Termin für die Gemeinderatswahl ist spätestens 2006. In Hamburg ist der Versuch, ein solches Wahlrecht einzuführen, am Einspruch des Höchstgerichts gescheitert.

Der Obmann der FPÖ-Wien, H. Kabas, protestierte gegen das Vorhaben. Das Wahlrecht sei eine sehr sensible Angelegenheit und kein Vehikel für linke Parteien, im Stimmenteich von Einwanderern zu fischen, erklärte Kabas. Das wechselseitige Übertrumpfen von rot und grün, wer von beiden an alle Einwanderer - noch mehr an Rechten noch früher - zugesteht, läßt die Interessen der Inländer völlig unter die Räder kommen, warnte Kabas. 

Faktum sei, daß in einer demokratischen Gesellschaft das Wahlrecht eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte darstelle. Es solle daher nur von jenen ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und mit diesem Staat identifizieren, ihre Pflichten erfüllen und die sich aufgrund von Wahlentscheidungen ergebenden Konsequenzen auch auf Dauer mittragen. Es sei daher ein grundfalscher Weg, von vorne weg Einwanderern das Wahlrecht gewissermaßen zu schenken, so Kabas. 

Bei EU-Bürgern gäbe es das Prinzip der Wechselseitigkeit, zumal auch Österreicher im EU-Ausland bei vergleichbaren Wahlen das Wahlrecht hätten. Der Vergleich der Grünen, hier gäbe es zwei Klassen von Einwanderern in Österreich, sei somit völlig unzulässig. Vassilakou verdrehe hier bewußt die Tatsachen, um für den eigenen Standpunkt zu werben. Dies sei in einer derart sensiblen Frage weder verantwortungsvoll noch fair, so Kabas. 

Als darüber hinaus völlig indiskutabel bezeichnet es der Wiener FPÖ-Obmann, daß alle Einwanderer nach grünem Modell auch sofort das Recht auf eine Gemeindewohnung sowie Sozialhilfe erhalten sollen. Rot-Grün betreibe eine Politik, welche die Rechte der hier ansässigen Wienerinnen und Wiener, die ja auch eine soziale Gemeinschaft darstellen, völlig aushöhlt. Die  FPÖ  werde alle ihr zur Verfügung stehenden demokratischen Mittel ausnutzen, um die Interessen der Inländer, sowohl als Staatsbürger wie auch Angehörige unserer sozialen Wertegemeinschaft, gegenüber diesen rot-grünen Plänen zu schützen, kündigte Kabas an. 

[10. Dezember 2002]

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