Ortungsgerät wurde in Auto eines Verdächtigen eingebaut

Während einer Brandserie in St. Georgen, Oberösterreich zeigte ein aufmerksamer Bürger den später als Brandstifter gefaßten jugendlichen Feuerwehrmann bei der Polizei als Verdächtigen an. Anstatt dieser Anzeige nachzugehen, wurde der anzeigende 
Bürger von der Polizei als Brandstifter verdächtigt, und eine sogenannte Observationsabteilung des Innenministeriums baute ohne Wissen des Betroffenen ein Satelliten-Ortungsgerät in 
dessen Auto ein. Der jugendliche Brandstifter konnte daraufhin weitere Brände in St. Georgen legen und wurde erst vor einigen Wochen als Täter entlarvt. 

Inzwischen bemerkte der zu Unrecht verdächtigte Bürger das Ortungsgerät in seinem Auto und ließ es auf Anraten eines Rechtsanwaltes ausbauen. Er bot das Gerät in einer schriftlichen Eingabe dem Österreichischen Innenministerium gegen Finderlohn und Kostenersatz zur Rückgabe an. Daraufhin wurde er von 
einem anonym bleiben wollenden Chef einer "Observationsabteilung" aufgefordert, das Gerät an die Behörden abzugeben. Da der Einsatz des mehr als 100 000.- ATS teuren Gerätes jedoch ohne jeden richterlichen Befehl erfolgte, wird es bis zur Klärung der Angelegenheit nicht ohneweiteres herausgegeben. Es ist vielmehr höchst aufklärungsbedürftig, wieso Beamte des Innenministeriums ohne jeden richterlichen Auftrag unbescholtene Bürger eigenmächtig bespitzeln können. Es ist ja auch bekannt, daß ungeniert ohne richterlichen Auftrag Telephone angezapft werden, was von den Behörden sogar offen zugegeben wurde und als Begründung für die Verabschiedung des 
berüchtigten Sicherheitspolizeibefugnisgesetzes durch die neue Regierung diente.

[16. Mai 2000]

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