Anklage gegen John Demjanjuk

Die Staatsanwaltschaft München hat am 13. 7. 2009 Anklage gegen den aus der Ukraine stammenden John Demjanjuk erhoben. Die Anklage lautet auf "Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen..." die Demjanjuk als Wachmann im KZ Sobibor im Jahre 1943 begangen haben soll. Dort sollen die Juden gruppenweise in die mit kohlenmonoxydhaltigen Abgasen eines Dieselmotors betriebenen, jedoch als Duschen getarnten Gaskammern getrieben worden sein. Der Todeskampf der Opfer soll bis zu einer halben Stunde gedauert haben.

Demjanjuk selbst bestreitet jemals in einem KZ Hilfsdienste geleistet zu haben. Er sei zunächst Kriegsgefangener gewesen und bei Außenarbeiten eingesetzt worden und habe sich der mit der SS assoziierten "Galizischen Liga" und später "Ukrainischen Nationalgarde" unter General Schandruk angeschlossen, die in der Slowakei und in Kroatien im Abwehrkampf gegen die Sowjetarmee und zur Partisanenbekämpfung eingesetzt wurde. Die Ukrainer haben sich bei Kriegsende in Süddeutschland den Briten ergeben und sind nicht an Tito ausgeliefert worden, weshalb dann viele in westliche Länder auswandern konnten.

Demjanjuk war bereits bei seinem Strafprozess 1986 in Israel auch wegen der Sobibor-Vorwürfe angeklagt. Der Hauptvorwurf lautete aber, Demjanjuk sei "Iwan der Schreckliche" gewesen, der Betreiber der Gaskammern im KZ Treblinka (sollen auch mit Dieselmotor betrieben worden sein), wofür das Gericht mehrere Treblinka-Überlebende als Zeugen aufmarschieren ließ. Deswegen wurde er zum Tode verurteilt. In einem Berufungsverfahren wurde Demjanjuk vom obersten israelischen Gericht jedoch freigesprochen, u. a. wegen der haarsträubenden Zeugenaussagen (ein Zeuge bestätigte z. B. 1947 in einem anderen Verfahren den Tod "Iwan des Schrecklichen", behauptet aber dann 1986, Demjanjuk als "Iwan den Schrecklichen" wiederzuerkennen..). Ein israelisches Gericht lehnte es damals ab, das Verfahren wegen Demjanjuks Tätigkeit als Wachmann in Sobibor neu zu eröffnen.

Außerdem wurde auch in Polen gegen Demjanjuk ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen der Sobibor-Vorwürfe durchgeführt, das mit einer Einstellung endete.

Die neuerliche Anklage ist daher ein Bruch des Rechtsgrundsatzes, wonach man in derselben Sache nicht zweimal angeklagt werden kann. Sie dürfte aber politisch notwendig sein, um den Holocaust nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Außerdem müssen nach den offiziellen Reduktionen der Opferzahlen (in z. B. Auschwitz von 4 Millionen auf 1,5 Millionen oder Mauthausen von über 3 Millionen (laut Simon Wiesenthal: "KZ Mauthausen", Ibis-Verlag, Linz, 1946) auf nunmehr 4000) die bisher weniger bekannten Vernichtungslager im Osten die Zahlen wieder in Ordnung bringen. 

Weder im Verfahren in Israel 1986 noch in dem neuen Verfahren 2009 sind Sobibor-Überlebende namhaft gemacht worden, die behaupten, Demjanjuk als Insassen von Sobibor geschweige denn als Gaskammern-Schergen von Sobibor wiederzuerkennen. Es gelang aber bei dem Prozess in Israel, mehrere "Zeugen" aufzutreiben, die in Demjanjuk "Iwan den Schrecklichen" von Treblinka erkennen wollten, was sich später als Lüge herausstellte. Es ist zu befürchten, dass ähnliche Methoden bei dem neuerlichen Prozess wieder versucht werden, besonders in der BRD, wo unliebsame Beweisanträge unter Bruch der Strafprozessordnung abgelehnt und sogar Verteidiger wegen ihrer Argumente angeklagt und eingesperrt werden.

Die israelische Richterin Dalia Dorner, die Demjanjuk 1987 in erster Instanz zum Tode verurteilte, gab im Juni 2009 der Bildzeitung ein Interview, wo sie folgendes ausführte:  „Ich habe keine Zweifel, dass der Mann, der damals vor uns stand, Iwan der Schreckliche war. Er wurde aufgrund einer Identifizierung von zehn Überlebenden und einem SS-Mann angeklagt.“ Die Richterin: „Die Zeugenaussagen der Überlebenden waren sehr glaubwürdig. Einer hat bezeugt, dass er sein Gesicht jede Nacht in den Alpträumen sieht, und dass er es nie vergessen wird“.„Ein ganzes Jahr lang, als das Gerichtsverfahren stattfand, bin ich nach Hause mit dieser schrecklichen emotionellen Belastung zurückgekommen. Es war eine sehr schwere, schreckliche und grauenhafte Zeit. Ich erwarte jetzt die Beendigung dieser Affäre ein für allemal“. [1987 war Demjanjuk als "Iwan der Schreckliche vom KZ Treblinka angeklagt und wurde vom Höchstgericht freigesprochen, 2009 ist er als KZ-Wächter vom KZ Sobibor angeklagt....]

Von den Verfolgern Demjanjuks  wurde der verstorbene Ignat Daniltschenko als neuer Zeuge namhaft gemacht, der nach dem Krieg vor sowjetischen Richtern (oder KGB-Agenten ?) ausgesagt haben soll, Demjanjuk habe im KZ Sobibor "Menschen regelrecht in den Tod gestoßen". Der wichtigste noch lebende Zeuge soll der 82jährige Thomas Blatt sein, der im KZ Sobibor war, bisher gab er aber an, Demjanjuk nicht als einen der KZ-Wächter wiederzuerkennen. Ein weiterer noch lebender Zeuge, der 92jährige Alexander Nagorny behauptet, Demjanjuk zu erkennen, da er sowohl in Trawniki (Ausbildungslager für Hilfswillige Kriegsgefangene) als auch im KZ Flossenbürg (aber nicht in Sobibor !) gemeinsam mit Demjanjuk als KZ-Wächter gearbeitet habe. Der Schönheitsfehler daran ist, dass auf dem angeblichen SS-Dienstausweis Demjanjuks, der ein Hauptbeweisstück der neuen Anklage sein soll, nichts von einer Abkommandierung nach Flossenbürg steht. Die letzte Eintragung ist "abkommandiert am 27. 3. 43 nach Sobibor" (nach einem Häftlingsaufstand am 17. Oktober 1943 wurde das Lager Sobibor aufgelassen, in diesem Zeitraum soll Demjanjuk laut Anklageschrift an der Vergasung von 27900 Juden beteiligt gewesen sein).

Besagter Dienstausweis soll überhaupt eine Fälschung des sowjetischen Geheimdienstes KGB sein. Neben zahlreichen Ungereimtheiten wie Fehlen eines Ausstellungs- und Ablaufdatums soll das Photopapier Titaniumoxyd enthalten, das erst seit Ende der 1960er Jahre für Schwarzweiß-Photos verwendet wird (deswegen dürfte den BRD-Richtern nur eine Kopie des Ausweises vorliegen). 


 

Bisherige Zeugenaussagen zum Fall Demjanjuk 

Was bei dem neuerlichen Prozess gegen Demjanjuk zu befürchten ist, kann man sich anhand der Vorgänge bei dem vorhergehenden Verfahren 1986/87 ausmalen:

Als das Strafverfahren gegen Iwan Demjanjuk in Jerusalem begann, trat als erster und wichtigster Zeuge gegen ihn der ehemalige Hafenarbeiter Elias Rosenberg, geboren am 10. Mai 1924 in Warschau, auf. Rosenberg lieferte den Fernsehkameras dramatische Szenen und brach schließlich in hemmungsloses Weinen aus, nachdem er in Iwan Demjanjuk eindeutig jenen Mann wiedererkannt hatte, der in Treblinka den Vergasungsmotor an der Gaskammer bedient hatte

Doch dies war nicht die erste Aussage Rosenbergs. Denn schon am 24. Dezember 1947 war er in Wien bei der Jüdischen Historischen Dokumentation erschienen, um als einer der ersten Zeugen die "Wahrheit über das Vernichtungslager von Treblinka" zu sagen.

Das war für unsere Meinungsbildung über den Holocaust überaus bedeutsam — Rosenberg wurde zur historischen Person. Denn das Lager Treblinka war, seiner Darstellung entsprechend, nach einem Häftlingsaufstand im August 1943 von den Deutschen dem Erdboden gleichgemacht worden. Als dort sowjetische Truppen eintrafen, fanden sie nur noch einen Acker, mit Getreide bewachsen; keine einzige Leiche und natürlich kein einziges Lagergebäude mehr.

Offenbar gab es auch keine Zeugen, die Genaueres über den Tod von einer Million Menschen allein in diesem Lager wußten. Zwar war schon 1943 in den Vereinigten Staaten ein Schwarzbuch über die polnischen Juden erschienen. Darin bezog man sich auf einen East London Observer, in welchem gestanden habe : in Treblinka gebe es ein Lager, in dem Juden durch heißen Wasserdampf getötet würden. Der Dieselmotor, der in späteren Schilderungen als Vergasungsapparat bezeichnet wird, erscheint hier gleichfalls schon : aber in dieser früheren Darstellung scheint er eine Rolle beim "Ausheben von Gräbern" zu spielen, nicht als Vernichtungsapparat.

1946 legte die Regierung der Vereinigten Staaten dem internationalen Militärgericht in Nürnberg unter der Nr. USA-293 ein Dokument vor, in dem gleichfalls beschrieben wurde, wie in Treblinka Menschen durch heißen Wasserdampf getötet worden seien : von Vergasung war keine Rede.

Andere Berichte erschienen, von nahem betrachtet, höchst zweifelhaft : etwa der sogenannte "Höss-Bericht", in dem von Menschenvernichtung in Treblinka schon Anfang 1941 die Rede ist — obgleich es das Lager damals noch gar nicht gab. Oder der sogenannte "Gerstein-Bericht", in dem von Kleiderbergen ermordeter Juden in Treblinka die Rede ist, "ungefähr 35 bis 40 Meter hoch". Später sind diese Kleider-Himalayas nie wieder erwähnt worden, um nicht den gesamten Gerstein-Bericht in Frage zu stellen. Denn auf ihm beruht wesentlich, was wir heute unter Holocaust verstehen.

Besonders begierig, genaueres über Treblinka zu erfahren, war Tuviah Friedman, der schon seit 1943 Material über Nazi-Kriegsverbrechen sammelte. Friedman gehörte zu den "Hunters", den ersten Nazijägern, kommandierte schon unmittelbar nach Kriegsende jüdische Spezialteams, die verdächtige Personen entführten und oft an Ort und Stelle liquidierten, und suchte 15 Jahre lang nach Adolf Eichmann, bis er ihn endlich fand.

Tuviah Friedman war nach dem Kriege Leiter der historischen Dokumentenabteilung und Direktor der jüdischen Agentur in Wien. Später leitete er das Dokumentationszentrum in Haifa/Israel.

Man kann sich vorstellen, mit welchem Interesse er 1947
den Zeugen Eliah Rosenberg vernahm, der damals als erster genaueres über Treblinka zu schildern wußte.

Auf Rosenbergs damaliger Schilderung beruht vieles, was wir über Treblinka wissen. Rosenberg reiste von Prozeß zu Prozeß und spielte auch in den deutschen Treblinka-Verfahren eine bedeutende Rolle, zumal die deutschen Gerichtsbehörden erst sehr spät, rein zufällig, von der Existenz dieses mysteriösen Konzentrations- und Vernichtungslagers erfahren hatten, in dem doch eine Million oder sogar mehr Menschen ums Leben gekommen sein sollen, ohne daß man von ihnen auch nur eine Spur wiederfand. Für den "Fall Iwan Demjanjuk" ist nur bedeutsam, was Rosenberg 1947 über jenen schrecklichen Ukrainer namens Iwan wußte, er schildert den Häftlingsaufstand von Treblinka : "....Daraufhin stürzten einige Leute in die Baracken der ukrainischen Wache,wo unter anderem auch der Ukrainer Iwan  schlief und erschlugen die Ukrainer mit Schaufeln. Diese hatten Nachtdienst gehabt und waren deshalb besonders müde,sodas sie nicht schnell genug erwachten....."

Nach Rosenberg trat als zweiter Zeuge gegen John Demjanjuk ein gewisser Pinchas Epstein auf, auch er belastete Demjanjuk schwer. Er habe selbst gesehen, wie "Iwan der Schreckliche" zu einer Gruppe jüdischer Gefangener ging und ihnen "einem nach dem anderen die Schädel spaltete." Bei anderen Gefangenengruppen habe er mit einem Eisenrohr die Füße zerschmettert : "Ich finde keine Worte, dies zu beschreiben." Während der Hauptverhandlung in Jerusalem rief Epstein gellend aus : "Das ist der Mann, der da. Natürlich hat ihn das Alter etwas verändert, aber man kann ihn wieder erkennen." Epstein sah Demjanjuk nicht das erstemal wieder. Er hatte Demjanjuk schon beobachtet, als dieser nach seiner Auslieferung an Israel das Flugzeug verließ : "Da sah ich, wie er geht. Ich erkannte dieselben Bewegungen wieder, die er schon in Treblinka an sich hatte." Eine besonders erschütternde Erzählung von Epstein ging mit Hilfe der Medien rund um die Welt und muß Millionen Herzen erweicht haben. Denn Epstein erzählte auch : "Einmal kam ein kleines Mädchen, nicht älter als 12 Jahre alt, lebendig wieder aus der Gaskammer. Es schrie nach seiner Mutter." Epstein brauchte einige Zeit, ehe er diese teuflische Handlung schilderte, denn er war deutlich erschüttert : "Iwan befahl einem Gefangenen, das Kind zu vergewaltigen und dann zu erschießen." Nach dieser Aussage versank der Zeuge Epstein hinter einem großen Taschentuch, in das er hineinweinte. Aber Epstein "vergaß" in allen früheren Zeugenaussagen [bei Treblinka-Prozessen], die er machte, völlig die Rolle, die in Treblinka "Iwan der Schreckliche" gespielt haben soll : Dieser Iwan wurde von Epstein niemals zuvor auch nur am Rande erwähnt. Jetzt soll er die eigentliche Bestie von Treblinka gewesen — und mit Iwan Demjanjuk identisch sein.

Zu den vielen Merkwürdigkeiten im Strafverfahren gegen Iwan Demjanjuk gehört, daß Zeugen [die nicht die vom Gericht gewünschten Aussagen machten] auch weiter nicht in Ruhe gelassen wurden. Denn als den israelischen Strafverfolgungsbehörden bekannt wurde, daß die deutschen Zeugen der Anklage ihre zunächst unter dem Einfluß der OSI-Beamten abgegebenen Erklärungen allesamt widerrufen hatten, erhielten die deutschen Zeugen erneut "Hausbesuche" : diesmal von Beamten der israelischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Laufe solcher "Vorgespräche" wurden die Zeugen erneut auf ihre erste Aussage festgelegt. Sogar der israelische Staatsanwalt Horowetz persönlich nahm an solchen "Vorgesprächen" teil : noch unmittelbar vor der Reise des israelischen Gerichts in die Bundesrepublik Deutschland wurde der Zeuge Schäfer von Horowetz heimgesucht und eindringlich darum gebeten, seinen eidesstattlichen Widerruf erneut zu widerrufen. Solche "Vorgespräche" wurden auch in Köln mit dem Zeugen Leonhardt und in Westberlin mit dem Zeugen Otto Horn geführt. Der Besuch des israelischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland sollte zu einer Objektivierung dieser mehrfach beeinflußten Zeugenaussagen beitragen. Doch schon der in Köln lebende ehemalige deutsche Polizeibeamte Leonhardt erwies sich als denkbar schlechte Stütze der israelischen Anklage. Leonhardt, der im Ausbildungslager von Trawniki in der Verwaltung tätig gewesen war, hatte zwar zunächst erklärt, er könne sich an den sogenannten "Dienstausweis" genau erinnern. Hinzugefügt hatte er freilich, er habe solche Dienstausweise "nur selten in Händen gehabt", was auf den widersprüchlichen Charakter dieser Aussage hinwies : denn wenn es in Trawniki überhaupt solche Dienstausweise gab, mußten sie von Leonhardt selbst und von niemand anderem ausgefüllt worden sein. Da es, nach Schätzungen des deutschen Sachverständigen Prof. Wolfgang Scheffler, in Trawniki rund 5000 hilfswillige Angehörige von Ostvölkern gegeben hatte, mußte Leonhardt selbst rund 5000 solcher "Dienstausweise" ausgestellt haben. Er konnte folglich nicht erklären, er kenne solche Dienstausweise zwar, sei mit ihnen persönlich aber nur selten in Kontakt gekommen. Während seiner Vernehmung vor einem deutschen Richter in Köln stellte sich heraus, daß Leonhardt das Dokument überhaupt nicht identifizieren konnte.

Zum Schluß der Vernehmung erklärte dieser Zeuge, darauf hingewiesen, daß in dem sogenannten "Dienstausweis" sogar das Ausgabedatum und die Gültigkeitsdauer fehlen, mit Bestimmtheit : solch ein fehlerhaftes "Dokument" wäre weder von ihm noch von irgendeinem anderen in Trawniki an Ukrainer ausgegeben worden. Der Zusammenbruch dieses Belastungszeugen veranlaßte die israelische Staatsanwaltschaft, gleich auch auf den Zeugen Schäfer zu verzichten : denn auch hier bahnte sich der völlige Zusammenbruch des Zeugen an, nachdem dieser bereits eidesstattlich erklärt hatte, niemals ein solches "Dokument" gesehen zu haben.

Wenn Iwan Demjanjuk verurteilt wird — vielleicht sogar nach einem Geständnis, das man dann als Folge seiner Lage in israelischer Haft erklären könnte —, wird es zweifellos Menschen geben, die die Frage nach der Rechtmäßigkeit anderer Urteile stellen werden. In der Bundesrepublik diskutiert man immer heftiger, warum es plötzlich einen "neuen Antisemitismus" gibt. Sind es solche Prozesse wie der gegen Iwan Demjanjuk, die diesen Antisemitismus erst schaffen ?

In den Vereinigten Staaten, wo Demjanjuk als amerikanischer Bürger gelebt hat, spricht man gleichfalls von einem "neuen Antisemitismus", seitdem es die Auslieferungen an sowjetische, jugoslawische und israelische Henker gibt. Denn betroffen fühlen sich nicht nur die Familienangehörigen, sondern starke ethnische Gruppen, zu denen die Verfolgten und Ausgelieferten gehören : Letten, Litauer, Esten, Ukrainer, Kroaten und andere. Sie neigen dazu, in jenen Verfolgern, die an diesen Auslieferungen, Prozessen und Hinrichtungen wesentlich beteiligt sind, lediglich Vertreter einer anderen ethnischen Gruppe zu sehen, die sich das Recht anmaßt, alle anderen Nationen, die sich unter dem Dach der Vereinigten Staaten zu friedlichem Zusammenleben versammelt haben, kollektiv anzuklagen.

Im Fall Demjanjuk fühlen sich alle Ukrainer betroffen, auch jene Mehrheit, die nie antisemitisch war. Denn viele zionistische Organisationen lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß man gar nicht Demjanjuk, sondern alle Ukrainer meint. Der stellvertretende israelische Parlamentspräsident, Dov B. Ben-Meir, richtete sogar an ein amerikanisches Komitee für Menschenrechte in der Ukraine einen Brief, in dem er dem ukrainischen Volk das Recht abspricht, sich für Freiheits- und Menschenrechte in der Sowjetunion einzusetzen : "Zahlreiche Ihrer Landsleute haben während der Jahre der Naziherrschaft mit dem Naziregime kollaboriert, vor allem bei der Ausrottung hunderttausender Juden. Ich schlage Ihnen und Ihren Freunden vor, nicht nur am Sonntag in die Kirche zu gehen, sondern auch an jedem Werktag. Sie sollten dort niederknien, bis die Knie bluten, und um Vergebung flehen für das, was Ihr Volk dem unseren angetan hat." Vor dem Gerichtsgebäude in Jerusalem wird nicht gegen Demjanjuk, sondern gegen die Ukrainer demonstriert; eine Verquickung, die Demjanjuk nur noch als Figur in einem Zusammenspiel zwischen zionistischen und sowjetischen Verfolgern des seit vielen Jahrhunderten verfolgten ukrainischen Volkes erscheinen läßt. Der Strafprozeß gegen Demjanjuk schürt neuen Haß — der wiederum neuen Haß gebiert.

Vor einer solchen fatalen Entwicklung, die letztlich das ganze jüdische Volk belastet, wird auch in Israel gewarnt. So veröffentlichte die Jerusalem Post einen Beitrag von Eric Lee, dem Herausgeber der New International Review, in dem es zum Demjanjuk-Prozeß unter anderem heißt :

"Daß der KGB Beweise fälscht, ist notorisch. Wie kann man sich, wenn man es ehrlich meint, auf ein Dokument stützen, das von der sowjetischen Staatsanwaltschaft stammt ? Fragen Sie Schtscharanski. Kurz gesagt : Der Demjanjuk-Prozeß ist eng verbunden mit der Geschichte der Ukrainer, der Juden und Russen. Wenn man dies aber weiß, sollten die israelischen Staatsanwälte nur nach der Wahrheit suchen — und nicht ihre Vorurteile über John Demjanjuk und die Rolle der Ukrainer beweisen wollen."

[tw. Auszüge aus "Der Fall Demjanjuk" von H. P.Rullmann, 1987, Verlag für Ganzheitliche Forschung und Kultur, 2257 Struckum, Nordfriesland ISBN 3-9223114-75-9]

[14. Juli 2009]

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