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Gerhard Ittner
Die Rechtsgrundlage der BRD und damit diese selber sind spätestens mit Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erloschen, wie ihr Zustandekommen von Anfang an ein schweres Völkerrechtsdelikt unter massiven Verstößen insbesondere gegen die maßgebliche Haager Landkriegsordnung darstellt; womit diese Fremdherrschaft und ihr Handeln keine Rechtswirksamkeit erlangen konnten und können, sondern rein faktischen Charakter aufweisen. Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates gesetzte „Regierung“, und dieses System, ist nach herrschender Völker- und Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich ein Instrument der Fremdherrschaft. Die BRD verfügt über keine eigene Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die des fortbestehenden Deutschen Reiches. Deutsche Volksangehörige in Deutschland sind deshalb Staatsangehörige nicht der BRD, sondern des Deutschen Reiches. Sie stehen der Fremdherrschaft rechtlich exterritorial gegenüber und können von dieser nicht gegen ihren Willen betrachtet und behandelt werden, als handele es sich um Staatsangehörige einer „Bundesrepublik Deutschland“, welche aber weder über eine eigene Staatsangehörigkeit noch über eine diese festlegende Verfassung verfügt. Ein deutscher Staatsangehöriger, also ein Staatsangehöriger des fortbestehenden Deutschen Reiches, kann von der BRD – die nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist – nicht als Staatsangehöriger der BRD geradezu beschlagnahmt werden. Wird dies gegen den Willen eines bekennenden Staatsbürgers des Deutschen Reiches doch versucht, erfüllt das die Tatbestände der Versklavung, des Zwangs zur Leibeigenschaft, der Vergewaltigung der Selbstbestimmung, ja letztendlich des Völkermordes, und stellt ein schwerstes Verbrechen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte dar. Es ist das unveräußerliche Recht der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches, die Fremdherrschaft zu überwinden, um den rechtmäßigen Staat des Deutschen Volkes, ihren Staat, wieder handlungsfähig herzustellen: das Deutsche Reich. Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag, welchen auch nur das Deutsche Reich schließen könnte. Die von Deutschlands erklärten Feinden als Besatzungskonstrukt unter elementaren Verstößen gegen das Völkerrecht über das Deutsche Volk gesetzte Fremdherrschaft BRD befindet sich durch Beitritt zu den Feindstaatenbündnissen und den aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln de jure im Kriegszustand mit Deutschland und dem Deutschen Volk. De facto muß der von ihr geführte volksvernichtende Überfremdungsfeldzug gegen den Willen und zulasten des Deutschen Volkes als Kriegserklärung und Vollzug derselben gegen dieses gewertet werden. Eine „Wiedervereinigung“ wurde niemals rechtswirksam vollzogen, da es unmöglich war, daß die sogenannten neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sein sollen – der zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr bestand! Die deshalb nur sogenannten neuen Bundesländer können somit niemals Teil der BRD geworden sein. Eine Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands kann sich nicht auf den Beitritt der mitteldeutschen zur westdeutschen Besatzungszone beschränken, sondern hat selbst laut Besatzungsstatut „Grundgesetz“, Artikel 116, das Gebiet des Deutschen Reiches in seinen Grenzen zum 31. 12. 1937 zu umfassen. Gesamtdeutschland ist größer und ist etwas anderes als die BRD. Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist keine Verfassung und kann keine Verfassung sein oder zu einer solchen „werden“. Das geht in unwiderlegbarer Deutlichkeit hervor aus den Worten eines der maßgeblichen „Väter des Grundgesetzes“ selber, des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo Schmid, der vor dem Parlamentarischen Rat hinsichtlich des auf sein Betreiben in das Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146 unter Hinweis auf den Charakter der BRD als allenfalls Staatsfragment und eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (so Carlo Schmid) betonte: „Das Grundgesetz für das Staatsfragment (BRD) muß gerade aus diesem seinem inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: `an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt´." Einen solchen verfassungsgebenden Beschluß in freier Selbstbestimmung durch das Deutsche Volk hat es in der BRD zu keinem Zeitpunkt gegeben und kann es unter den Voraussetzungen einer Fremdherrschaft auch nicht geben. Insbesondere deshalb nicht, da diese in wichtigsten Fragen zur deutschen Geschichte und Gegenwartspolitik Meinungsverbote aufrechterhält und diese sowie die damit zusammenhängende politische Verfolgung und Entrechtung zur Aufrechterhaltung der Fremdherrschaft gerade seit 1990 immer mehr verschärft werden. Zensur und politische Verbote oder gar Verfolgung aber sind mit freier Selbstbestimmung absolut unvereinbar! Denn freie Selbstbestimmung hat die unbehinderte freie Meinungs- und Willensbildung bei gleichberechtigter Zulassung aller Weltanschauungen und politischen Parteien zur unabdingbaren Voraussetzung. Freie Selbstbestimmung heißt insbesondere, daß die Annahme oder Zurückweisung von grundsätzlich gleichberechtigt zugelassenen Weltanschauungen und politischen Parteien allein der Wertung durch den freien und durch Meinungs- oder Parteienverbote unzensierten Willen des staatlichen Souveräns – des Volkes und des einzelnen Bürgers – unterliegen, nicht jedoch der interessengebundenen Willkür einer Fremdherrschaft oder der von dieser eingesetzten Parteien, welche die freie Willensbildung des Bürgers entmündigen, indem sie konkurrierende politische Parteien, Meinungen und Weltanschauungen durch Machtmißbrauch verbieten. Nur wenn es gegeben ist, daß jeder Bürger bei uneingeschränkter und erst damit tatsächlich freier Meinungs- und Willensbildung in jeder weltanschaulichen und politischen Richtung unbehindert und somit wirklich frei auswählen, sich betätigen und entscheiden kann, liegt freie Selbstbestimmung vor. Den Deutschen aber ist es unter eklatanter Mißachtung des Menschenrechtsartikels 19 der Meinungsfreiheit bei bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe(!) z. B. verboten, eine eigene, vom offiziell vorgeschriebenen Dogma zum Holocaust abweichende Meinung zu äußern, dieses frei und offen zu diskutieren, oder gar Gegenbeweise darzulegen bezüglich selbst der hanebüchensten Widersprüche und mannigfaltigen Ungereimtheiten dieses, ganz wie zu Galileis Zeiten, mit eindeutig inquisitorischen Mitteln dem kritischen Hinterfragen und der freien Forschung entzogenen Dogmas. (Eine bei Verbot abweichender Ansichten durch Strafgesetz vorgeschriebene Geschichtsversion erfüllt ganz eindeutig die Bedingungen eines totalitären religiösen Dogmas wie im Mittelalter und ist mit den Gepflogenheiten aufgeklärter Wissenschaft ebensowenig zu vereinbaren wie mit Demokratie und freier Selbstbestimmung.) Also ganz klar keine Demokratie, sondern Diktatur und Zensur; man mag es drehen und wenden wie man will: Meinungsverfolgung und Demokratie schließen sich gegenseitig kategorisch aus! (Um den behaupteten Schutz des Andenkens von Opfern vor Verunglimpfung kann es auch nicht gehen, da der Vertreibungsvölkermord an 15 Millionen Deutschen ebenso völlig ungestraft relativiert, verharmlost – und gar gerechtfertigt, ja sogar gutgeheißen werden darf – wie der Bombenholocaust von Dresden und anderen deutschen Städten. Hier darf sogar ungestraft die Wiederholung gefordert werden, mit in aller Öffentlichkeit nach Belieben propagierten Parolen wie „Bomber Harris, do it again“ oder „Deutschland von der Karte streichen, Polen muß bis Frankreich reichen“. Wer jedoch bestimmte Aspekte des Dogmas vom Holocaust nicht etwa „leugnet“, wie es in absichtsvoller Lügensprache heißt, sondern mit wohlbegründeten Argumenten anzweifelt, der landet in der wundersamen „Demokratie“ der BRD im Gefängnis.) Wo Meinungsäußerungen zu politischer Verfolgung und Kerker führen, kann nicht Freiheitlichkeit sein! Auffällig ist auch, daß das offiziell zwangsvorgeschriebene, der freien Diskussion entzogene Dogma vom Holocaust in engstem Zusammenhang mit gewaltigen finanziellen Interessen steht. (Der jüdische Geschichtsprofessor Norman Finkelstein in den USA sprach gar von „Holocaustindustrie“ und beklagte deren, seiner Ansicht nach kriminell-erpresserische Machenschaften.) Sollte sich das inzwischen zu einer neuen Religion kommerzialisierte Dogma vom Holocaust bei Gewähr von wirklicher Meinungs- und Forschungsfreiheit als Betrug erweisen, wären insbesondere Israel und der BRD die Existenzgrundlage und -rechtfertigung entzogen. Und wer weiß, wie die Mehrheit des Deutschen Volkes das Dogma über den Holocaust unter den Bedingungen von Meinungs- und Forschungsfreiheit betrachten würde – also unter den wirklich demokratischen Bedingungen, die in der BRD per Sondergesetz verboten sind? Denn ob dieses Dogma auch im Lichte von freier Forschung, freier Meinungsäußerung und freier Diskussion im Deutschen Volk Bestand haben würde, läßt sich, darüber kann es keinen Zweifel geben, erst dann erkennen, wenn die dieses Dogma mittels Meinungsverboten und politischer Verfolgung aufrechterhaltene, und damit eine Diktatur praktizierende BRD vom Deutschen Volk überwunden und abgewickelt sein wird, und ein dann freies Deutschland seinen Bürgern Meinungs- und Forschungsfreiheit garantiert. Im Hinblick auf das wieder handlungsfähig herzustellende Deutsche Reich ist das offizielle Dogma vom Holocaust deshalb von großer Bedeutung – und mußte also hier Erwähnung finden –, weil die „Auschwitzkeule“ das Totschlaginstrument der Feinde eines freien, selbstbestimmten Deutschlands ist, mit dem man jeden Versuch der Deutschen zur nationalen Befreiung kriminalisieren will. Vor allem dient die „Auschwitzkeule“ dazu, jede Kritik an der Massenüberfremdung mit ihren immer unerträglicher werdenden Begleiterscheinungen der Ausländerkriminalität gegen Deutsche zu diskreditieren. Man kann also sagen: Das Dogma vom Holocaust an den Juden vor über 60 Jahren wird dazu instrumentalisiert, den Völkermord an den Deutschen hier und heute weitgehend ungestört durchführen zu können. Es geht nicht darum, daß man mit den Revisionisten übereinstimmt, es geht darum, daß auch diese in einer Demokratie, die diesen Namen verdient, das unbedingte Recht haben müssen, ihre Argumente in offener Diskussion und mit freier Meinungsäußerung darzulegen! Nur so kann sich jeder einzelne Bürger in freier Selbstbestimmung ein eigenes Urteil bilden. Genau davor aber haben die wahren Feinde der Demokratie ganz offensichtlich die allergrößte Angst. Jedoch führt die Praxis der Aufrechterhaltung einer unter Zwang vorgeschriebenen Darstellung der Geschichte in unerbittlicher Konsequenz dazu, daß ein solches Dogma immer mehr an Glaubwürdigkeit verliert, je mehr in ihrer Meinungsbildung selbstbestimmte Menschen darüber nachzudenken anfangen. Auch das ebenfalls mit Gewalt aufrechterhaltene Dogma von der „Offenkundigkeit“, daß sich die Sonne um die Erde dreht, hielt nur solange, wie die damalige Inquisition die Macht besaß, diesbezüglich die Freiheit der Meinung und der Forschung per Gesetz zu verbieten. Wieso sollte es bei heutigen, durch Gesetz gewaltsam aufrechterhaltenen „Offenkundigkeiten“ anders sein, wenn die derzeitigen Inquisitionsregime zusammenbrechen und Meinungsfreiheit und die Freiheit der Forschung nicht länger per Sondergesetz verboten werden können? (Siehe dazu: http://www.vho.org) Aus dem Dargelegten folgt: Die Fremdherrschaft ist der regierungsamtlichen Täuschung in Form der Fälschung überführt, wenn diese auf ihrer Weltnetzseite der „Bundesregierung“ das Grundgesetz als „gesamtdeutsche Verfassung“ ausgibt. (Das Grundgesetz ist weder eine Verfassung, noch und schon gar nicht ist es gesamtdeutsch. Da, wie aufgezeigt, als gesamtdeutsch selbst im Sinne des Grundgesetzes nur das in seinem Artikel 116 genannte Staatsgebiet gelten kann – das des Deutschen Reiches in den Grenzen zum 31. 12. 1937!) Zur Täuschung des Deutschen Volkes über den lediglich scheinstaatlichen Charakter des fortdauernden Völkerrechtsdeliktes der Fremdherrschaft BRD, scheut die regierungsamtliche Lüge auch nicht vor der folgenden Unwahrheit zurück: „Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt. Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“ (Wann haben Sie darüber abgestimmt oder sonstwie die „souveräne und bewusste Entscheidung“ getroffen, daß das Grundgesetz zur „gesamtdeutschen Verfassung werden“ soll? Sie durften ja nicht einmal abstimmen über die EU-Verfassung, den Lissabon-Vertrag, die Abschaffung der DM, über die „multikulturelle“ Massenüberfremdung oder die Abtretung immer weiterer der ohnehin kaum vorhandenen deutschen Souveränitätsrechte an eine nicht demokratisch legitimierte EU-Diktatur, über gerade welche Abtretung das Volk als der Souverän und damit der erste Rechteinhaber in einer echten Demokratie zwingend befragt werden müßte.) Die oben zitierte Aussage der „Bundesregierung“ zeigt in erschütternder Weise die ganze Arroganz des fremdherrschaftlichen Regimes, mit welcher es das Volk in skrupelloser Verachtung und mit regelrechter krimineller Energie belügt, betrügt, vorsätzlich täuscht und immer unverschämter für dumm verkaufen will. Zusätzlich zur Lüge, es hätte eine freie, bewußte und souveräne Entscheidung der Deutschen über eine Verfassungsgebung stattgefunden, erscheint hier die im Widerspruch zur Definition des Grundgesetzes stehende falsche Behauptung von wegen „gesamtdeutsch“. Ebenso die Täuschung über den „Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. 10. 1990“, welcher eben nicht nur deshalb niemals rechtswirksam stattgefunden hat, da der Beitritt Mitteldeutschlands zur westdeutschen Staatssimulation BRD noch immer keine „staatliche Einheit Deutschlands“ wäre, sondern auch, weil die mitteldeutschen Länder am 3. 10. 1990 unmöglich einem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sein konnten, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr existierte! Äußerst bemerkenswert im oben Zitierten ist, daß das Deutsche Volk regierungsamtlich gar nicht mehr vorkommt, sondern nur noch eine „Bevölkerung“. Eine „Bevölkerung“ der BRD kann aber keine Verfassung für Gesamtdeutschland und für das Deutsche Volk beschließen, da zu einer solchen „Bevölkerung“ auch lediglich derzeit (noch) auf deutschem Gebiet lebende Nichtdeutsche gehören, die keine deutschen Volks- und Staatsangehörigen sind, und die damit auch nicht berechtigt sind, durch Abstimmung verfassungsgebend mit dem und für das Deutsche Staatsvolk zu entscheiden! (Zudem wird durch diesen Sprachgebrauch „Bevölkerung“, wo es aber um das Volk geht, von der Fremdherrschaft ein weiteres Mal deutlich zum Ausdruck gebracht, wie lästig und wie zuwider diesem Regime das Volk tatsächlich ist, so daß es dieses zusätzlich zum voranschreitenden Völkermord durch Überfremdung auch noch als sprachlichen Begriff abschaffen will!) Die regierungsamtliche Lüge der Fremdherrschaft, das Grundgesetz sei zur Verfassung geworden, wird ebenso entlarvt durch die bereits oben dargelegte Erklärung Carlo Schmids: „Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können“. Vor allem stünde ein selbst durch Abstimmung unter den Bedingungen der Fremdherrschaft „zur Verfassung gemachtes“ Grundgesetz der Forderung des Artikels 146 immer noch diametral entgegen, daß dies in freier Selbstbestimmung des Deutschen Volkes zu geschehen habe. Eine tatsächlich freie Willensbildung und Entscheidung, wie eine souveräne Selbstbestimmung des Deutschen Volkes, kann es (zusätzlich zu dem im vorhergehenden Punkt Dargelegten) allein schon aufgrund des Vorbehalts im Artikel 139 auf der Basis des Grundgesetzes überhaupt nicht geben, da dieser eine völkerrechtswidrige Einmischung des Besatzerwillens in deutsche Angelegenheiten darstellende Artikel damit ja gerade die wirklich freie politische und weltanschauliche Willensbildung sowie die Souveränität des Deutschen Volk unter Vorbehalt, unter Beschränkung und Zensur stellt, und damit als solche nimmt. Unter diesen Bedingungen ist es unmöglich und wäre es absurd, von Freiheit, Selbstbestimmung und Souveränität zu sprechen. Die versuchte Umfälschung des Grundgesetzes in Verfassung gründet also vollumfänglich in Lüge und Täuschung und kann wie die zum Vorenthalt der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit des Deutschen Volkes durchgeführten Anordnungen und Maßnahmen der Fremdherrschaft – die ein Völkerrechtsdelikt ist – keine Rechtswirksamkeit erzielen, sondern alles dies hat allenfalls rein faktischen Charakter und trägt den Stempel der Rechtsbeugung, der Willkür und des Völkerrechtsbruches durch die Erfüllungsgehilfen der Besatzungsmacht. Sie werden in einem wieder freien Deutschland dafür vor Reichsgerichten zur Verantwortung gezogen werden. Man kann es wohl als Ausdruck des Wirkens jener Kraft betrachten, die stets das Böse will und doch das Gute schafft, wenn ausgerechnet die Neufassung des Artikels 146 durch ihre besondere Formulierung nicht nur, wie schon die Altfassung, entgegen der unter Nachweis von Fälschung der Lüge überführten Bundesregierung nochmals bekräftigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern auch – und das ist von höchster Bedeutsamkeit –, daß die Vollendung der Freiheit und Einheit Deutschlands erst noch bevorsteht. Nicht allein deshalb, da dort, wo es wie in der BRD Meinungsverbote und politische Verfolgung Andersdenkender sowie grundgesetzlich festgeschriebene Besatzervorbehalte gibt, nicht gleichzeitig Freiheit und Selbstbestimmung sein können, sondern vor allem aufgrund der dezidierten Aussage des Artikels 146, daß das Grundgesetz (dann) „für das gesamte deutsche Volk“ zu gelten habe. Damit kann nicht lediglich die Vereinigung der Teilgebiete Mittel- und Westdeutschland gemeint sein. Denn was laut Grundgesetz selber als das Vereinigungsgebiet Gesamtdeutschlands und des gesamten Deutschen Volkes zu gelten hat, definiert keine andere Stelle als der Artikel 116 – es ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen zum 31. 12. 1937! Wie gesagt: gemäß dem Grundgesetz selber. Weitergehende Regelungen, zum Beispiel hinsichtlich völkerrechtlich zustandegekommener Abkommen nach diesem Zeitpunkt durch die rechtmäßige Reichsregierung bis Mai 1945, wird die kommende souveräne Reichsregierung auf der Grundlage ihres Friedenswillens wie im Wissen der völkerrechtlich fortbestehenden Gegebenheiten im Selbstbewußtsein des politischen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt volklichen Gewichtes eines freien, selbstherrschaftlichen Deutschen Reiches durch Verhandlungen klären und gegebenenfalls durch Volksabstimmung. Im Gegensatz zur Volksverachtung der sich betrügerisch als Demokratie bezeichnenden, aber Diktatur, Zensur und Meinungsverfolgung praktizierenden antideutschen Fremdherrschaft BRD, die es deshalb zu überwinden und abzuwickeln gilt – für die Freiheit des Deutschen Volkes im Deutschen Reich. heholappa@hotmail.com |
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In seiner denkwürdigen Rede vom 20.10.1948 hat der deutsche Staatsrechtler Professor Carlo Schmid, so sagte man uns, die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland als eine Organisation der Modalität der Fremdherrschaft (OMF) bezeichnet. Obwohl diese klare Einschätzung der gewaltsamen alliierten Intervention, die völlig in Vergessenheit geraten war, für das Geschichtsverständnis der Deutschen und ihr Wiedererwachen von elementarer Bedeutung ist, war ich dennoch bestürzt, als ich hörte, daß Professor Schmid aus dieser Tatsache den Schluß gezogen hätte, daß der Staat Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich niemals Legitimation erlangt hätte. Legte uns doch eine solche Schlußfolgerung die schwere Bürde auf, nämlich das volktreue Lager von dem seit mehr als einem halben Jahrhundert beschrittenen, zwar steinigen, aber legalen Weg wegzuführen und hin in die Illegalität zu geleiten. Und dies dazu noch so kurz vor dem Erreichen der Wende. Denn dies wäre ja der erste und entscheidende Schritt in die Illegalität: Statt den Staat bloß verändern, vergrößern, in seinen Grenzen, seiner Verfassung verbessern zu wollen, ihm überhaupt in allen seinen Gliederungen die Existenz abzusprechen! Ohne die nötige Ausstattung ein großer Opfergang, welcher, wie wir nun erfahren, der völkerrechtlichen Rückendeckung durch Carlo Schmid entbehrt. Gegen diese Vision sträubte ich mich nicht nur wegen der fehlenden Mittel, sondern wegen der fehlenden Zustimmung des Volkes. Wissen wir doch nicht erst seit Mao, sondern seit Armin, seit Andreas Hofer und seit Robin Hood: Der Revolutionär muß im Volke schwimmen, wie der Fisch im Wasser! Mein Fehler bestand darin, zunächst auf die Richtigkeit mir zugesandter Interpretationen der Rede von Carlo Schmid vertraut zu haben, ohne mich selbst von der Gediegenheit solcher Deutung zu überzeugen. Ich meine, nun darf ein verhängnisvoller Irrtum ausgeräumt werden! Im selben Atemzug nämlich, in dem Professor Carlo Schmid den zu gründenden deutschen Staat als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ bezeichnete, hat er – in Beobachtung des Volkswillens – gleichzeitig auch schon die, allerdings vorläufige und keineswegs unabänderliche, faktische Legalität des westdeutschen staatlichen Provisoriums festgestellt. Ich zitiere aus der denkwürdigen Rede vom 20.10.1948: „Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind, aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, – drücken wir es doch aus, wie es ist, eine Art von negativem Plebiszit –, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit [Also nicht für immer! Anm. d. Vf.] auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.“ (Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – in der Beratung zum Grundgesetz – am 20.10.1948, StenBer S 70.) Professor Carlo Schmid rügte in seiner denkwürdigen und bisher falsch interpretierten Rede übrigens nicht die Einführung der Demokratie, sondern im Gegenteil: deren Verweigerung. Einst meinte ich, klüger als das Volk zu sein, und ich wollte nicht verstehen, daß es nach 1945 die Intervention hingenommen hatte. Heute weiß ich, daß das Volk weise gehandelt und unter den Augen der alliierten Völkermörder eine Überlebensstrategie entwickelt hat, so daß uns die Vollendung des Morgenthau-Planes, wenn nicht gar der Kaufmann-Planes, auf den im Falle des Widerstandes vielleicht zurückgegriffen worden wäre, weitgehend erspart geblieben ist. So finde ich mich denn insgesamt in meiner Beurteilung, sowohl was den unrechtmäßigen Schöpfungsakt der deutschen Staaten durch ausländische Intervention nach 1945 betrifft, wie auch betreffend der Anerkennung der die unsere Staaten allein durch die Duldung durch das Volk erfahren haben, gerade durch jenen Mann bestätigt, den man in jüngster Zeit oft irrtümlich unvollständig zitiert hat. Die faktische Legitimation der BRD und der Zündel-Prozeß Gerade angesichts der Revisionistenprozesse ist es notwendig – gleichzeitig wie Carlo Schmid – mit dem Hinweis auf die de jure durch illegitime Intervention zustande gekommene Ordnung – auch auf deren vorläufige faktische Legitimität durch den Mehrheitswillen des Volkes hinzuweisen: nur so können wir das Volk, können wir Richter, Staatsanwälte, Politiker und Journalisten auf dem Weg des Revisionismus mitnehmen, wie dies ansatzweise in der Vergangenheit schon gelungen ist. Nur so kann verhindert werden, daß hervorragende Verteidiger sich selbst ausschalten, ehe sie – ausgerüstet mit den neuesten Erkenntnissen – in die Erörterung der Sache selbst eintreten können. Jede verbale Verabschiedung von den geltenden Spielregeln des bestehenden
Rechtsstaates, an denen das völkische Lager auch nach 1948 zu recht
stets festgehalten hat, hätte uns jetzt, am Vorabend der großen
Wende, am Vorabend der Erntezeit, in
Vom Gefahrenpotential, den ein solcher Kurswechsels brächte, ganz zu schweigen: Wer mit 30 Mann zum Sturm auf die Bastille anträte, hinter dem braucht nur noch abgeschlossen zu werden. Nicht immer noch akademischer, noch philosophischer, noch spitzfindiger, noch unverständlicher sollten wir dem Volke werden. Im Gegenteil: Wir müssen zur Sprache des Volkes und zu den ihm geläufigen Begriffen zurückkehren. Denn ohne das Volk sind wir nichts. Ein Vorbild von Recht und Gesetz: Der pragmatische Weg der „freien Kameradschaften“! Alle namhaften volktreuen Parteien, die nach 1948 in deutschen Landen in Erscheinung traten, versuchten auf der Seite der bestehenden Gesetze zu stehen und überließen den Gesetzesbruch, die Verletzung des Grundgesetzes und die Willkür den Machthabern und die Randale deren anarchistischen Sympathisanten. Niemand aber hat diese volktreue Tradition so wirkungsvoll allem Volke vor Augen geführt, wie die „Freien Kameradschaften“: Keiner hat mehr junge Menschen für Deutschland gewonnen, als eben diese „freien Kameradschaften“, die, den Vorvätern erschütternd ähnlich, auf Seiten des Gesetzes und in eiserner Disziplin dem Terror und dem „Aufstand der Unanständigen“ immer wieder entgegentraten. Mochten die Mächtigen und deren Sympathisanten auch stets auf Seiten von gesetzwidrigem Verbot und Chaos gestanden haben, die Herzen der Polizeibeamten, die jene ausgesandt hatten, die Unsern in Schranken zu halten, hat diese Jugend im Steinehagel des Systems längst gewonnen. Alles Volk konnte sehen: Mit den Unsern ist das Gesetz! Aus Demokratie und Grundgesetz wird der Strick gewirkt sein, an dem wir unsere heutigen Machthaber werden festzurren können. Dies ist der wahre Weg zu den deutschen Herzen: Es gilt, den Aufstand, die Willkür und das Chaos weiterhin der Obrigkeit zu überlassen! Und wir weiterhin auf Seiten des Gesetzes: Selbst die von den Alliierten 1948 in arger List errichtete Ordnung, einschließlich des Grundgesetzes, enthielt immer noch allzu viele verborgene, positive Elemente, so daß sie von unseren Machthabern täglich gebrochen werden muß, wenn jene, statt den „Nutzen des deutschen Volkes zu mehren“, auf ihrem Weg voranschreiten wollen, dasselbe zu vernichten. Wie verlockend, ja wie zwingend muß es für uns sein, und wie einleuchtend, zum Aufstand für das Gesetz statt gegen das Gesetz aufzurufen. Denn dies ist ja der Unterschied zwischen dem illegitimen Terror und der legitimen Volkserhebung, daß letztere sich zuvor der Mehrheit begreifbar gemacht hat. Warum sollten wir die militärische Intervention der USA als Akt der Demokratie durchgehen lassen, wenn diese Intervention nach Carlo Schmid ein fundamentaler Verstoß gegen die Demokratie ist? Warum sollten wir das Verhalten von unredlichen Staatsanwälten, Richtern oder Politikern – allem Volke zum Unverständnis – nach den Gesetzen der Dreißigerjahre geißeln, wenn sie auch gegen die Gesetze von heute verstoßen? Wenn sie heute widerrechtlich die Beweise abschneiden, wenn sie heute die Welt gegen Deutschland verhetzen, wenn sie heute den Nutzen des Feindes mehren und dem Deutschen Volke Schaden zufügen? Statt den Nutzen des Deutschen Volkes zu mehren und Schaden von diesem abzuwenden, wie das bestehende Recht es befiehlt? Warum, verdammt noch mal, sollen wir die Machthaber aus der schuldhaften Verantwortung entlassen, fundamental gegen die BESTEHENDE ORDNUNG verstoßen zu haben, nur um dem Deutschen Volke Schaden zuzufügen? Und warum, verdammt noch mal, sollten wir uns, die wir im Namen – auch der geltenden Gesetze – Gericht halten werden können, nun ohne Grund in eine Illegalität begeben, die unsere völlige Ausschaltung – etwa im Wege von Masseninternierungen – absolut legitim erscheinen lassen würde? Jeder Versuchung, nun kurz vor dem Ziel und gar noch mitten im Fluß, die Pferde zu wechseln und diese gegen Krokodile einzutauschen, sollte standhaft zurückgewiesen werden! Illegal nach geltendem Recht bleiben nur unsere Verfolger! Der Auftrag von Professor Carlo Schmid bleibt auch nach der Entdeckung der Wahrheit ehrenvoll. Denn er sagt uns sinngemäß: Volkeswille allein verleiht Legitimation, sei es durch vorübergehenden Verzicht auf Ausübung der Souveränität, wie 1948, sei es zur Auflehnung gegen die Intervention, wie wir dies jetzt schon (2006) aus den Meinungsumfragen zur US-Interventionspolitik ablesen können. Mit dem Wohlverhalten der Unterdrückten, mit dem Carlo Schmid den Staat vorläufig legitimiert, entschuldigt er keineswegs das Verbrechen der Unterdrückung. Wir brauchen uns bei unserem Bekenntnis zur deutschen Demokratie nun nicht mehr nur auf die alten Germanen, den Rütlischwur oder gar auf Adolf Hitler zu berufen, sondern wir können uns nun auch auf den Sozialdemokraten Professor Carlo Schmid stützen: Die Verletzung des demokratischen Prinzips allein machte die gewaltsame Intervention der Alliierten zur OMF! Wir, das volktreue Lager, haben den bisherigen Kurs nun als richtig bestätigt bekommen und brauchen, ja dürfen, von diesem Kurs nicht abweichen. Gerd Honsik
[19. Februar 2006] Der Fortbestand des Deutschen Reiches >> .. |