Die Absichten der Provokateure des Verfassungsschutzes

Disput über VS-Absichten. Weitere Verdachtsmomente.

Disput: Welche Absicht verfolgte der "Verfassungsschutz" mit dem "Oktoberfestattentat"?

Das Flugblatt " Das 'Oktoberfestattentat, ein Verbrechen des 'Verfassungsschutzes' "

Nach den handfesten Hinweisen auf eine mögliche Urheberschaft des "Verfassungsschutzes" für das "Oktoberfestattentat" 1980 steht jetzt die Frage im Raum, ob der VS die Detonation der Bombe tatsächlich beabsichtigte oder den Sprengsatz "nur" als vorgetäuschten Corpus delicti im Abfalleimer am Wiesn-Eingang plazierte, um die dort hinbestellten "Rechtsextremisten" als Bombenleger festnehmen und der Öffentlichkeit vorführen zu können.

Auf die Gefahr hin, als ziemlich naiv zu gelten, muß ich zugeben, daß ich zunächst vom letzteren Fall ausging. Mir ist gar nichts anderes in den Sinn gekommen, denn die Möglichkeit,  daß der VS sogar die Verstümmelung zahlreicher Oktoberfestbesucher in Kauf genommen haben könnte, um der Öffentlichkeit einen "rechten Terrorismus" vorzugaukeln, zögerte ich, in Erwägung zu ziehen.

Deswegen hatte ich beim Verfassen des neulich verschickten Flugblattes keine besonders gute Erklärung für die Tatsache, daß die Bombe tatsächlich detonierte. Übrig blieb mir nur die Vermutung, daß die im VS-Auftrag handelnden Bombenleger einen Fehler begangen haben müssen. Dementsprechend fügte ich folgenden Satz ein: "Der Grund für die wahrscheinlich nicht beabsichtigte Detonation dürfte eine unsachgemäße Handhabung des Sprengsatzes durch die wirklichen Bombenleger sein."

Daran gab es inzwischen eine gewisse Kritik, über die ich mir seither Gedanken gemacht habe. Ich bin mittlerweile zum Ergebnis gekommen,  daß sie berechtigt ist, und zwar aus folgenden Gründen:

Wäre die Detonation nicht beabsichtigt gewesen, hätte sie sicherlich durch einen "Kunstfehler" an der Zündvorrichtung o.ä. von vorne herein verhindert werden können. Das Risiko einer ungesicherten Bombe wäre zu groß gewesen und nicht in Kauf genommen worden.

Wenn Gundolf Köhler und/oder Jürgen Busch festgenommen worden wären und sich der Anklage wegen Terrorismus und versuchten Mordes hätten stellen müssen, hätten sie zu ihrer Verteidigung natürlich in erster Linie die Einladung vom Verfassungsschutz angeführt. Dadurch wäre aber die Anklage und damit auch die gegen die nationale Opposition gerichtete politische Instrumentalisierung des Falles in sich zusammengebrochen. Schon deswegen kann eine Festnahme der vom VS  eingeladenen jungen Männer nicht geplant gewesen sein. Vielmehr muß die Detonation der Bombe und damit die Tötung dieser Personen wie auch der sich zufällig in der Nähe aufhaltenden Passanten ein wichtiger Bestandteil der Planung gewesen sein.

Denn schon der am Tatort umgekommene "Rechtsextremist" - der erwähnte, schemenhafte und völlig unbekannte Gundolf Köhler, Sympatisant der Grünen mit sporadischen Kontakten zur ominösen "Wehrsportgruppe Hoffmann" - konnte gegenüber einer leicht manipulierbaren Öffentlichkeit als "rechtsextremistischer Täter" hingestellt werden, wenn auch diese Darstellung immer noch in der Öffentlichkeit vorsichtig hinterfragt wird. Letzteres war sicherlich nicht vorgesehen. Also hatten die Urheber eine weitere Figur im Spiel, die aber im letzten Moment ausfiel. Das war Jürgen Busch, der das vereinbarte Treffen am Eingang zum Oktoberfest kurzfristig abgesagt hatte. Wenn er zusammen mit Gundolf Köhler von der Bombe zerfetzt worden wäre, wäre das "rechtsextremistische Attentat" perfekt gewesen. Denn Busch war NPD-Mitglied, ihm hätte eine enge Verbindung zu Peter Naumann nachgewiesen werden können und schließlich hätte schon das Zusammentreffen von ZWEI "Rechtsextremisten" am Tatort die offizielle Darstellung wirkungsvoll gestützt.

Die Tatsache, daß einflußreiche Kräfte, nicht zuletzt auch staatlicherseits, trotz dieser Panne und allein auf Gundolf Köhler  aufbauend, das Gerücht von einem "rechten Terroranschlag" nähren und dieses auch als Quasitatsache im öffentlichen Bewußtsein implantiert haben, ist kriminalistisch bemerkenswert. Sie weist sehr deutlich auf sich selbst als eigentliches Tatmotiv hin. Wäre die Bombe "entdeckt" und "entschärft" worden und Gundolf Köhler und Jürgen Busch - oder nur Gundolf Köhler - am Tatort verhaftet worden, wäre diese Instrumenatlisierung des Falles nicht möglich gewesen und somit der mutmaßliche Zweck des Anschlages nicht erfüllt worden.

Per Lennart Aae
 

 Der Sprengstoff kam vom Verfassungsschutz >> 
 
 

Zahlreiche Informationen erhärten den Eindruck, daß
Der "Verfassungsschutz" seit Jahrzehnten mit kriminellen Methoden gegen die nationale Bewegung in Deutschland arbeitet.

Hier die Zuschrift eines früheren NPD-Mitgliedes: 

Sehr geehrter Herr Lennart Aae, 
ich kann nur bestätigen, daß eingeschleuste Agenten und Provokateure die Mitglieder in Rechten Organisationen zu kriminellen Aktionen animieren. Zu meiner NPD-Zeit versuchte ein Mann namens Lutze, 
der dem Landesvorstand der Partei angehörte, mich und andere Mitglieder zu einer Aktion gegen Angehörige der ostzonalen Grenztruppen zu werben. 
Das zur Ausführung benötigte Gewehr wollte er zur Verfügung stellen. Auch lernten verschiedene Mitglieder erst durch ihn, wie man eine Bombe baut. 
Später stellte sich dann heraus, daß er Verfassungsschutzagent war und außerdem auch STASI-Agent. 
Ich habe damals glücklicherweise abgelehnt. Beide Geheimdienste waren immer im Voraus informiert. Das Schlimme ist, daß man solchen Kreaturen vertraut oder sogar mit ihnen befreundet ist. 
Ich kann nur jeden Rechten vor derartigen Provokateuren warnen. 
Lauft nicht dem Verfassungsschmutz ins offene Messer! 
Mit freundlichen Grüßen 
Udo Pahlow 

Zu den "geplanten Sprengstoffanschlägen" in München
Von der Internet-Seite von „Demokratie Direkt", München, übernommen 
(http://www.d-direkt-deutschland.de/Septemberluege.htm)

Vom Mediendienst akmedien@gmx.de erreichte uns am 18.9.2003 folgende Info:

Wurde der Sprengstoff durch einen V- Mann eingeschleust ?
Die Darstellung des bayerischen Innenministeriums läßt erste Zweifel aufkommen

Nach dem Entsetzen über den angeblich von Skinheads geplanten Sprengstoffanschlag auf die Baustelle des neuen jüdischen Gemeindezentrums am St. Jakobs Platz in München tauchen erste Fragen auf. Es mehren sich die Zweifel an den Darstellungen des Innenministeriums. Statt harter Fakten wurden bisher Spekulationen und Mutmaßungen geboten. Nachfolgend einige Fakten, die zur Klärung beitragen sollen.
Nach unseren Informationen ist der festgenommene Hauptverdächtigte Martin Wiese erst am Abend des 6. September von einem mehrwöchigen Aufenthalt in seiner Heimat Vorpommern per Bahn wieder nach Bayern zurückgekehrt. Nachdem eine Weiterfahrt durch Zugverspätung in Nürnberg nicht mehr möglich war, rief Wiese einen Bekannten an, bei dem er übernachten wollte. Der Bekannte erschien gegen 22:30 Uhr am Nürnberger Hauptbahnhof in Begleitung der Polizei. Wiese wurde vorläufig festgenommen und durchsucht. Seine drei Gepäckstücke wurden von der Polizei beschlagnahmt, angeblich weil sich in deren Stoff Drogen- oder Sprengstoffspuren befunden haben soll (ein Sprengstoffhund hätte gebellt). Allerdings war nicht die Kripo zugegen, sondern bekannte Staatsschutzbeamte. Nach seiner Freilassung in der selben Nacht kam Wiese am Sonntagmorgen mit leeren Händen in München an. Dort wurde er weiterhin von der Polizei beschattet. Am Sonntag nahm er an einer Tagung der "Arbeitsgemeinschaft Bayern" teil. Dort präsentierte er ein etwa 15-seitiges Papier, das er zur Wohnungsproblematik in München erarbeitet hatte. Auf der Tagung, die vermutlich ebenfalls von der Polizei observiert wurde, wurde ein bayernweiter Aktionstag zum Thema Sozialabbau, Wohnungsnot und "Gesundheitsreform" besprochen. Am Montag (8. Sept.) befand sich der Gelegenheitsarbeiter Wiese ganztägig auf einer Baustelle. Am Dienstag, den 9. September wurde er festgenommen. 
Die Wohnung von Wiese, in der auch andere Personen wohnen, wurde seit längerem observiert, Wieses Telefon abgehört. Anfang August wurde die Wohnung bereits von der Polizei durchsucht. Es wurde die Computeranlage beschlagnahmt.
Neben Wiese wurden am 9. September auch die anderen Bewohner der Wohnung festgenommen. Einige Bewohner wurden nach Verhören in der Ettstraße wieder freigelassen. Sie erklärten, von den angeblich gefundenen Gepäckstücken mit Sprengstoff und Waffen nichts gewußt zu haben. Die 17-jährige Bewohnerin, die am 15. September festgenommen wurde, wurde ebenfalls zunächst wieder freigelassen, ohne dies zur Flucht zu nutzen.
Fragen: Warum lagert der Hauptverdächtigte Waffen in einer observierten und bereits mehrfach durchsuchten Wohnung? Warum beseitigt der Hauptverdächtigte den gelagerten Sprengstoff nicht, obwohl er wußte, daß die Polizei ihm auf den Fersen war? Anstatt eine Ausarbeitung zu diskutieren hätte er hierfür zwei Tage Zeit gehabt. Warum bespricht er Einzelheiten über einen angeblichen Anschlag am Telefon, obwohl er weiß, daß dieses abgehört wird (laut Innenministerium stammen die Hinweise von den angeblich geplanten Anschlagszielen aus abgehörten Telefongesprächen)? Wie soll er den Sprengstoff nach München gebracht haben, wo er die Wochen davor nicht in München war und seine Gepäckstücke beschlagnahmt wurden? Der Sprengstoff soll am Arbeitsplatz von Alexander Metzing (einem Freund Wieses), in einer großen Münchner Schreinerei deponiert gewesen sein. Metzing wurde aber bereits am 20. Juli wegen einer Schlägerei verhaftet und sitzt seither in Haft. Sollte der Sprengstoff, den Wiese angeblich aus Vorpommern mitgebracht haben soll, schon vor dem 20. Juli dort versteckt worden und die ganze Zeit nicht entdeckt worden sein?
Die Skinheadgruppe um Wiese war mit großer Wahrscheinlichkeiten mit V-Leuten bestückt. Über mehrere politische Aktionen der Gruppe (Zeitraum November 2002 bis Juli 2003) war die Polizei bereits vorab informiert. Die bisher bekannte Arbeitsweise der "Verfassungsschutzämter" kennt den gezielten Einsatz von Provokateuren. In mehreren nachgewiesenen Fällen wurden Szenenmitglieder von V-Leuten zu Straftaten animiert. Diese Arbeitsweise war auch Gegenstand der Diskussion um das gescheiterte NPD-Verbot. 
Die politische Dimension der Vorgehensweise des bayerischen Innenministeriums wird durch die Äußerung des stellvertretenden Leiters des bayerischen "Verfassungsschutzes" Franz Gruber sichtbar. Dieser verbreitete sofort, nachdem der Sprengstoffund bekannt wurde, die Meldung: " Wiese verlegte sich in der letzten Zeit auf die Präsenz bei Versammlungen von Demokratie direkt e.V., Neonazis und NPD." Die bewußte Nennung des Vereins "Demokratie direkt" und der NPD in diesem Zusammenhang kann nur den Zweck verfolgen jene Organisationen zu diskreditieren, die der CSU-Staatsführung durch ihre politische Arbeit höchst unangenehm geworden sind. Siehe hierzu auch die Internetseite www.csu-verbot-jetzt.de. Über den CSU-Haus-Sender, den Bayerischen Rundfunk, wurde sogar am 10. September über Stunden gemeldet, "Demokratie direkt" sei die Organisation von Martin Wiese. Diese gezielte Falschinformation hatte ebenfalls einen klaren politischen Zweck.
Der angebliche Sprengstoffund und die danach verbreiteten Verdächtigungen haben mehrere Ziele erreicht, die eine gezielte Einflußnahme durch V-Leute nicht mehr ausschließen läßt: 
a.    Der schwer kontrollierbaren Skinheadszene in München ist die Führung genommen 
b.    Die CSU kann sich kurz vor der Wahl als Hüterin von Sicherheit und Ordnung präsentieren 
c.    Mißliebige politische Personen und Organisationen konnten erfolgreich diskreditiert werden 
d.    Jegliche kritische öffentliche Äußerung über das entstehende jüdische Gemeindezentrum wird fortan unterbunden. 
Ende der Meldung vom 18.9.2003


 
 
Das "Oktoberfestattentat", ein Verbrechen des "Verfassungsschutzes"?





Sehr geehrter Empfänger,

als Anhang zum E-Brief vom 15. September 2003 erhielten Sie ein Flugblatt aus dem Jahre 2000, in dem über ein wichtiges Indiz für die Urheberschaft des "Verfassungsschutzes" für das sogenannte "Oktoberfestattentat" von 1980 berichtet wird.

Angesichts der erneuten Pogromhetze gegen nationale Deutsche wegen eines angeblich geplanten "Neonazianschlags" in München - Original-Volksverhetzungs-Ton "BILD-Zeitung": "Nazi-Ratten", "Pest-Ratten", "Überträger der Pest", "Prügelstrafe für Neonazis" - habe ich das Flugblatt überarbeitet und eine aktuelle Fassung bereitgestellt, die Sie hiermit als Anhang erhalten. Sie geht neben dem "Oktoberfestattentat" und den Anschlägen von Mölln, Solingen etc. auch auf die spektakulären Geheimdienstaktionen im Sommer und Herbst 2000 ein (Düsseldorf, Sebnitz), mit welchen das NPD-Verbotsverfahren offenbar propagandistisch vorbereitet werden sollte. Abschließend fordert der Text vor dem Hintergrund dieser merkwürdigen Serie von Anschlägen und Medienkampagnen zur kritischen Wachsamkeit bei der Beurteilung der derzeitigen Ereignisse in München auf.

Das Flugblatt wurde für die NPD entworfen, ist aber so abgefaßt, daß es auch von anderen übernommen werden kann. Dazu lade ich sogar ausdrücklich ein! Wer allerdings auch nur einen Buchstaben im Text ändert, muß natürlich die Unterschrift „Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD“ und das Impressum ändern.

Der berechtigte Verdacht gegen den "Verfassungsschutz" ist spektakulär und verdient angesichts der unsäglichen Rechtsbrüche dieses übel beleumundeten Haufens von Repressions-, Provokations-, Desinformations- und Verleumdungsdiensten GRÖSSTE BEACHTUNG UND VERBREITUNG! Das gilt besonders nach der für die Verbotsantragsteller und ihre Helfer unehrenhaften Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens. Denn es zeigte sich, daß die Anträge der drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf den notorischen Rechtsbrüchen der "Verfassungsschutzämter" aufgebaut waren. Eine Tatsache, die m.E. einer Verhöhnung der genannten Staatsorgane durch den "Verfassungsschutz" und seine Auftraggeber gleichkommt.

Was nun das "Oktoberfestattentat" betrifft, ist Peter Naumann in der Lage, seinen Verdacht durch Zeugen und detaillierte Angaben zur Sache zu erhärten. Im Jahre 1995 teilte er seine Erkenntnisse dem Bundeskriminalamt und dem hessischen Landeskriminalamt mit. Trotzdem ist über etwaige Ermittlungen dieser Behörden nichts bekannt geworden. Ohne gehörigen Druck von der Öffentlichkeit sind sie höchstwahrscheinlich auch nicht zu erwarten. - Ob das Rechtsbewußtsein und die "demokratische Streitkultur" unserer Gesellschaft dazu noch ausreichen?

Herr Naumann hat schon mehrmals in Vorträgen über die im Flugblatt behandelten Hintergründe des blutigen Anschlags von 1980 berichtet und ist auch in Zukunft gern dazu bereit. Selbstverständlich ist er auch jederzeit bereit, seine Erkenntnisse erneut den Ermittlungsbehörden vorzutragen oder auch Medienvertretern Rede und Antwort zu stehen.

Nach heutiger Absprache mit ihm teile ich hiermit seine Verbindungsdaten mit:
Diplomingenieur Peter Naumann
Tel. 0172 610 2238
E-Post: 01726102238@vodafone.de

Im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit

Per Lennart Aae

Das „Oktoberfest-Attentat“, 
ein Verbrechen des „Verfassungsschutzes“ ?

Vorgeschichte:
Der Chemie-Ingenieur Peter Naumann führte auf eigene Faust in den siebziger Jahren mehrere Sprengstoffanschläge gegen den Metallgitterzaun der DDR und gegen Fernsehmasten durch, aber in keinem Fall gegen Menschen. Er ist der einzige „rechte Terrorist“, den es in der BRD je gab. Im Jahre 1995 übergab er freiwillig, also auf eigene Initiative, seine Sprengstoffvorräte der Polizei. Seitdem distanziert er sich von jeder politischen Gewalt - gegen Personen wie auch gegen Sachen.

Im Jahre 1995 konnte Peter Naumann durch eine von ihm gestellte Falle in Erfahrung bringen, daß der Sprengstofflieferant, von dem er in den siebziger Jahren seine Sprengmittel erhalten hatte, als Lockspitzel für den „Verfassungsschutz“ (VS) arbeitete. Der VS war also offenbar nicht nur über Peter Naumanns Aktivitäten von Anfang an informiert, sondern stellte ihm über einen Provokateur sogar noch den Sprengstoff für Anschläge zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde der damalige Vertraute von Peter Naumann, der Frankfurter Jürgen Busch, ab Frühjahr 1980, also wenige Monate vor dem „Oktoberfest-Attentat“, mehrfach von einem VS-Beamten namens „Engert“ (Name vermutlich fingiert), einem damals etwa 50-jährigen Mann mit einem leichten Gehfehler, aufgesucht.

Und nun zum „Oktoberfest-Attentat“ :
Am Mittwoch, den 23.09.1980, drei Tage vor dem Oktoberfest-Attentat, wurde Jürgen Busch, der wie Naumann rechtsgerichtet war, von dem Verfassungsschutzbeamten „Engert“ angerufen und für kommenden Samstag, also für den 26.09.1980, zum Oktoberfest nach München eingeladen. Busch wollte hinfahren, wurde aber durch einen reinen Zufall verhindert und mußte absagen.

Wurde auch Gundolf Köhler vom VS zum Oktoberfest eingeladen, und zwar zu einem Treffpunkt neben jenem berüchtigten Papierkorb, in dem die Bombe deponiert war? Sollte er dort auf den einladenden VS-Beamten warten? Tatsache ist auf jeden Fall, daß er, neben dem Papierkorb stehend, von der Bombe zerfetzt wurde. Der Grund für die wahrscheinlich nicht beabsichtigte Detonation dürfte eine unsachgemäße Handhabung des Sprengsatzes durch die wirklichen Bombenleger sein.

Wenn auch Jürgen Busch gekommen wäre, hätte man zwei aktenkundige „Rechtsextremisten“ am besagten Papierkorb vorgefunden, denn Köhler hatte zeitweilig Kontakte zur vermutlich VS-gesteuerten „Wehrsportgruppe Hoffmann“, und Busch hatte enge Verbindung zu Peter Naumann, der von einem Provokateur des VS Sprengstofflieferungen erhalten hatte.

Hätte man sich einen besseren „Beweis“ für die Existenz eines menschenverachtenden „Rechtsterrorismus“ vorstellen können? Wohl kaum!

Ähnliche Fälle ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der BRD, angefangen mit den sogenannten „Hakenkreuzschmiereien“ in den fünfziger Jahren (Sie waren das Werk eines östlichen Geheimdienstes), bis hin zu den heute noch völlig dubiosen Brandanschlägen von Mölln und Solingen. 
Während des Prozesses gegen die Angeklagten von Mölln legte der Verteidiger Bossi, prominenter „Staranwalt“ aus München, sein Mandat nieder, und zwar mit der Begründung, der Prozeß sei völlig unseriös, die Angeklagten seien von vornherein verurteilt.

Zum Brandanschlag in Solingen schreibt Andreas von Bülow, ehemaliger Bundesminister und Angehöriger der sogenannten „Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste“, in seinem Buch „Im Namen des Staates“:  „  ... Bleibt noch festzuhalten, daß die jugendlichen Täter nach Auffassung von Beobachtern des Prozesses vom gesamten Tat- und Zeitablauf her kaum für die Täterschaft in Frage kommen konnten, eine Tatsache, der das Gericht bei seiner Beweisaufnahme jedoch nur unzulänglich nachgegangen ist.“
Die Tatsache, daß die Jugendlichen unter dem Einfluß eines Mitarbeiters des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (Schmidt) standen, wurde vom Gericht ebenfalls nicht berücksichtigt. Der mehrmals vorbestrafte VS-Mitarbeiter konnte sich als Zeuge im Prozeß auf seine Geheimhaltungspflichten als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes berufen, „so daß sich die Wahrheitsfindung des Gerichts zwangsläufig in Grenzen hielt.“ (Zitat Andreas von Bülow).

An die mysteriöse Briefbombenserie in Österreich können sich wohl die meisten noch erinnern. Jahrelang wurde gleichlautend in allen Medien und von allen etablierten Politikern verbreitet, es würde sich um einen „menschenverachtenden rechten Terrorismus“ handeln, bis dem Brief­bombenbastler und mutmaßlichen Geheimdienstagenten eine Panne passierte, und seine Fest­nahme unvermeidbar wurde. - Später hatte er - zur Vermeidung weiterer peinlicher Enthüllun­gen? - die „Freundlichkeit“, sich in der Zelle zu erhängen.

Ein immer noch unaufgeklärter Handgranatenanschlag gegen eine Gruppe russischer Juden in Düsseldorf am 27. Juli 2000 diente als propagandistischer Auftakt für die Verbotskampagne gegen die NPD. Die Geheimdiensthandschrift ist auch hier unverkennbar. Im Oktober 2000 folgte, ebenfalls in Düsseldorf, ein mit Hilfe von zwei Arabern inszenierter Brandan­schlag gegen eine Synagoge. Im November kam dann die unsägliche Geschichte mit dem 6-jährigen Jo­seph, über den die größte deutsche Tageszeitung die gezielte Lüge lancierte, er sei im sächsischen Sebnitz von 15 „Neonazis“ ertränkt worden. Eins ist sicher: Alle diese schamlos inszenierten Kampagnen beruhten auf Provokationen und Lügen der Geheimdienste und ihrer willigen Helfer und dienten eindeutig zur propagandistischen Vorbe­reitung des NPD-Verbotsverfahrens.

Liebe Landsleute, heute wird in München erneut ein „rechtsterroristischer“ Popanz aufgebaut, während die tatsächlich politisch arbeitenden Nationalen nur noch fassungslos staunen können, wie schamlos die herrschenden Politiker die Folgen ihrer eigenen Mißwirtschaft, ihren eigenen Geheimdienstmachenschaften und ihrer eigenen gezielten Haßpropaganda und Ausgrenzungspolitik gegenüber den Opfern von Sozialabbau und Überfremdung zum Kampf gegen die nationale Opposition instrumentalisieren.

Demgegenüber muß festgehalten werden:

Es gibt keine nationale Gewalt und keinen nationalen Terrorismus in Deutschland, denn die wirklich politisch bewußten und engagierten nationalen Deutschen lehnen Gewalt kompromißlos ab!

Es gibt aber Machenschaften rechtsverachtender Politiker, die zu einer geistigen Auseinandersetzung mit der nationalen Opposition im Lande unfähig sind und deswegen mit Hilfe der Geheimdienste zu den Mitteln Provokation, Gewaltverbrechen und Verleumdung greifen. 

Der bayerische Innenminister Beckstein ist der Hauptverantwortliche für das wegen Rechtsbrüche  gescheiterte NPD Verbotsverfahren. Heute jagt er eine neue Sau durch’s Dorf. Wie lange noch wird sich durch solche beschämenden Machenschaften eine wirksame  Opposition gegen 
EU-Fremdbestimmung, Sozialabbau und Überfremdung verhindern lassen?

Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD

<Geschichte
 
Agenten des Verfassungsschutzes agitieren nicht nur mit dummdreisten verfassungsfeindlichen Reden oder Pamphleten, um politischen Gruppen zu schaden, wie man bei der jüngsten Verbotshetze gegen die NPD gesehen hat, sondern betätigten sich hin und wieder auch an Vorbereitungen zu Sprengstoffanschlägen oder führten sogar selbst solche durch. Diese Treiben kann nur selten und wenn, erst nach vielen Jahren durch Zufall aufgeklärt werden. Z. B. wurde ein von Agenten des Verfassungsschutzes in Celle (Niedersachsen) am 25. 6. 1978 verübtes Bombenattentat erst 1986 von Reportern der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung aufgedeckt. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man die seit 12. 9. 2003 sich überschlagenden Meldungen von Attentatsplänen Münchener Rechtsradikaler sehen. Wegen einer angeblich in der Wohnung von sog. Skinheads gefundenen Tasche mit Sprengstoff wurden die wüstesten Spekulationen verbreitet. Von dümmlichen Vermutungen (Bild: "Plante ER einen Bomben-Anschlag auf der Wies´n?") über gezielte Desinformation (SZ: "Eine Leitfigur der rechten Szene") bis hin zur dreisten Vorverurteilung (tz, mit großem Titelbild: "Er baute schon die Bombe") - nichts scheint die Presse aus dem "Fall Sebnitz" gelernt zu haben. Auch heute gilt wieder: Abwarten bis sich der Propaganda-Nebel gelegt hat. Dann kommen die wahren Fakten zum Vorschein und vieles stellt sich anders dar. Wie wärs denn schon mal mit ein wenig Logik vorab? Wie dumm müßten die "Skinheads" wohl sein, wenn sie in einer observierten und bereits mehrfach durchsuchten Wohnung Sprengstoff lagern würden? Überlegenwert wäre auch die Frage, ob die CSU, kurz vor der Landtagswahl, mit diesen Schlagzeilen von ihren eigenen kriminellen Machenschaften (Baretti-Affäre, Mitgliederkauf usw.) ablenken will?

[15. September 2003]

 

 <Geschichte