Urlaub statt Krankenstand

Politiker aller Bundestagsparteien haben den Vorschlag des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), O. Kentzler zurückgewiesen, Arbeitnehmern bei Krankheit den Urlaub zu kürzen. Unions- Kanzlerkandidatin Angela Merkel sagte, angesichts des niedrigen Krankenstandes dürfe das Engagement der Menschen nicht gefährdet werden. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte: «Krankheit ist nicht Urlaub.» Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SP-Fraktion, Klaus Brandner, sagte, der Vorschlag sei unsozial und ökonomisch unsinnig.

Der Präsident des ZDH, O. Kentzler, verteidigte seinen Vorschlag. In Zeiten "großen Drucks von außen" müsse Arbeit in Deutschland preiswerter werden, sagte er am 20. 6. 2005 im ZDF. Dazu gehöre die Senkung der Lohnzusatzkosten, zu denen auch Krankheits- und Urlaubstage zählten: "In diesen Zeiten müssen wir alles auf den Prüfstand stellen, alles darf in Frage gestellt werden", sagte der ZDH-Präsident.

Das Handwerk ist nicht die einzige Branche, die die Urlaubsregelungen ändern will - auch der Einzelhandel fordert Änderungen. "Sonderurlaube sollten komplett gestrichen werden", forderte der Sprecher des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels, Hubertus Pellengahr, im "Tagesspiegel". Zusätzliche Urlaubstage für Hochzeit, Beerdigungen oder Umzüge seien angesichts von 28 bis 30 Tagen Jahresurlaub ein Luxus, den sich die Wirtschaft nicht mehr leisten könne.

Ebenso sollten die Brückentage zur Disposition gestellt werden, sagte Pellengahr. Wenn Arbeitnehmer mit nur einem Urlaubstag fast eine ganze Woche freinehmen könnten, dann sollte der Feiertag auch als Urlaub angerechnet werden. "Das bedeutet nicht, dass wir die Feiertage abschaffen wollen."

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Der Präsident der Handwerkskammer soll zurücktreten, weil er mit seiner Forderung, Krankheit auf Urlaub anzurechnen, fehlendes soziales Augenmaß bewiesen hat. Die öffentliche Verrohung zugunsten des Kapitals ist unerträglich geworden. Heute mußte ich einem Patienten, der von seiner Krankenkasse gequält wird, folgendes bescheinigen: Auf Verlangen bestätige ich Herrn P.Z., dass seit der Gesundheitsreform die unnötigen und therapiebehindernden Schwierigkeiten zwischen Krankenkassen und Kranken und der Ärzteschaft erheblich zugenommen haben. Das liegt vor allem an dem handwerklich miserablen Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das viele Rechtsunsicherheiten geschaffen hat. Es liegt ferner an der wegwerfenden Art, mit der die Politik Kranke und BürgerInnen allgemein behandelt. Das überträgt sich auf Krankenkassenangestellte, die als Persönlichkeiten nicht gefestigt sind, wie man das von Herrn R.S. von der Krankenkasse X. annehmen muß, wenn die mir vorliegende Eidesstattliche Erklärung der Frau H. K. v. 19.11.2004 zutrifft. Herr S. hat danach jede Sachlichkeit und Höflichkeit, die von ihm erwartet werden müssen, außer Acht gelassen.

Der letzte Deutsche Ärztetag hat festgestellt, dass die Politik Kranke immer mehr als Kapitalumschlagspunkte und nicht mehr als Menschen behandelt. Dem entspricht das Humankapital, das der zentrale Wert der EU-Verfassung  ist im Gegensatz zum Deutschen Grundgesetz, dessen erster Satz sich auf Gott bezieht. Es genügt nicht, dass die  EU-Verfassung auf Eis liegt. Vielmehr müssen alle, die ihr zugestimmt haben, aus der Verantwortung entfernt werden.

Krefeld, am 20.06.05

Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, 
Internist u. Arzt f. Naturheilverfahren. 
Homöopathie. 
Leydelstr. 35, 
D-47802 Krefeld.

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In Österreich galt noch bis mindestens in die 60er Jahren die Regelung, dass die ersten drei Tage Krankenstand als sog. Karenztage nicht bezahlt wurden. Ab dem vierten Tag wurden nur ca. 80 % des Lohnes bezahlt, außer bei Arbeitsunfällen, wo es eine volle Lohnfortzahlung gab. Es hat jeder eingesehen, daß man beim Krankfeiern weniger verdient als beim Arbeiten. Ein merkwürdiger Mentalitätswandel resultierte dann in ein desaströses Anspruchsdenken, was in der Folge dazu führte, dass man im Krankenstand oft mehr verdiente als bei der Arbeit, weil etwa die Überstunden der vorhergehenden Monate beim Krankengeld zu berücksichtigen waren, auch wenn sie inzwischen eingestellt wurden... 

In der BRD hat die Regierung Kohl mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung in wesentlichen Punkten geändert und dabei auch "Karenztage" eingeführt. Danach sollten Arbeitnehmer erst am dritten Tag ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung erhalten, die zudem von 100 auf 80 Prozent des Arbeitsentgelts gekürzt wurde. In den ersten beiden Krankheitstagen - den sogenannten Karenztagen - sollten die Beschäftigten entweder auf ihr Geld verzichten oder sie als Urlaubstage eintragen lassen. Kuren sollten zudem auf den Urlaub angerechnet werden können.

Auswirkungen auf die Beschäftigten hatten diese Regelungen aber nur, wenn sie in Tarifverträgen von Arbeitgebern und Gewerkschaften umgesetzt wurden. Zum 1. Januar 1999 machte die neu gewählte rot-grüne Bundesregierung diese Änderungen wieder rückgängig.

Wie bei der CDU sehen aber offenbar auch Teile der FDP-Basis den Vorstoß des Präsidenten des ZDH O. Kentzler nicht ganz so negativ: Der saarländische Landesvorsitzende Christoph Hartmann begrüßte am 20. 6. 2005 den Vorschlag Kentzlers und verwies auf die im europäischen Vergleich sehr vielen Urlaubs- und Feiertage.

Damit trifft sich Hartmann mit dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun. Zur Senkung der Arbeitskosten seien Urlaubs- und vor allem Sonderurlaubstage "eine Option - neben längeren Wochen- und Lebensarbeitszeiten", sagte er der AP. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehöre auf den Prüfstand: "Hier ist aus meiner Sicht mehr Eigenverantwortung des Arbeitnehmers - zum Beispiel in Form von Karenztagen - dringend erforderlich."

[21. Juni 2005]
 

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