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Mehrere linke österreichische Schriftsteller, die oft die mangelnde Meinungsfreiheit in fernen Ländern kritisieren, fordern ein Strafverfahren gegen Bundesrat John Gudenus wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus". In einem Schreiben, das unter anderen von Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, Gerhard Ruiss, Ludwig Laher, Marlene Streeruwitz, Gustav Ernst, Peter Turrini und Andreas Renoldner unterzeichnet wurde, fordern die Autoren "die Aufkündigung jeder Zusammenarbeit mit allen Leugnern und Rechtfertigern der NS-Verbrechen in allen denkbaren politischen Zusammenhängen". Die Schriftsteller fordern weiters alle "demokratischen Kräfte" in Österreich wie Kirchen oder Gewerkschaften dazu auf, sich anzuschließen. Die Aussagen von Gudenus werteten die Autoren in der Aussendung als "Wiederbetätigung pur". "Solchen und ähnlichen unerträglichen Stellungnahmen österreichischer Mandatare und hoher Funktionsträger in öffentlichen Ämtern (Gudenus, Kampl, Freunschlag etc.) begegnen wir rund um das Staatsvertragsunterzeichnungsjubiläum beinahe täglich", hieß es in einer Aussendung des Literaturhauses. Sie würden "nicht nur das Ansehen Österreichs im Ausland beschädigen, sondern sie werfen im von der Bundesregierung ausgerufenen 'Gedankenjahr' 2005 auch ein bezeichnendes Licht auf den wirklichen Umgang mit unserer Vergangenheit in unserem Land". Die Unterzeichner kritisierten zudem "ein Lavieren und Taktieren, ein halbherziges Dementieren und das schlecht verhüllte Machtkalkül einer Regierung, die sich auf die Kumpanei mit solchen Leuten stützt." Gudenus erklärte am 26. 4. 2005 in der ORF-Sendung "Report" zu seiner Aussage von 1995 ("Gaskammern ? Ich halte mich da raus, ich glaube nur was dogmatisch vorgeschrieben ist.."): "Ich glaube ich habe damals nicht falsch reagiert und ich glaube, Charles Popper hat gesagt, man soll nicht Tabus aufstellen, sondern man soll physikalisch und wissenschaftlich prüfen." Damit konfrontiert, dass die Grundfrage ist, ob es Gaskammern im Dritten Reich gegeben habe, sagte Gudenus: "Ich glaube, man sollte dieses Thema ernsthaft debattieren und nicht auf eine Frage mit ja oder nein antworten müssen. Prüfen wir das. Ich bin der Meinung, ich fordere immer wiederum eine Prüfung." Diese Aussage rief bei den etablierten Parteien und Medien einen Sturm der Entrüstung hervor und Gudenus wurde aufgefordert, sein Bundesratmandat zurückzulegen. Gudenus wurde mehrfach nach dem NS-Verbotsgesetz angezeigt. Dazu erklärte die Staatsanwaltschaft Wien, ein Verfahren könne nicht eingeleitet werden, da Gudenus die Existenz von Gaskammern nicht geleugnet, sondern nur angezweifelt habe, was erlaubt sei. Für eine Entschuldigung sieht Gudenus, der nach seinen Aussagen im April die FPÖ verlassen musste, keinen Grund: "Warum soll ich mich für etwas entschuldigen, das ich nicht gesagt habe? Ich soll mich der ÖVP gegenüber entschuldigen, die selbst einen der größten Antisemiten noch immer als einen ihrer Säulenheiligen im Parlament hat, den Leopold Kunschak. Für was soll ich mich entschuldigen? Mir wurde ja jetzt von der Staatsanwaltschaft zugestanden, dass man Zweifel haben kann. Ich zweifle an der EU, ich zweifle an der Regierung und ich zweifle auch an diesen Punkten. Meine Sätze zu den Gaskammern müssen erlaubt sein. Das Parlament ist ja keine moralische Anstalt." Bundesrat John Gudenus hat eigentlich erwartet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn einstellt. Gudenus hatte im April nach Ansicht der Medien bereits zum zweiten Mal die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit "relativiert". In einem Interview mit dem Wiener "Standard" vom 8. 6. 2005 bezeichnet Gudenus es in Bezug auf seine Aussage vom April als schön, dass Zweifel erlaubt seien. Denn, so Gudenus: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle." Kurz nach bekanntwerden dieses Interviews wurde von Seite der Staatsanwaltschaft bereits erklärt, dass diese Aussage voraussichtlich doch nach dem NS-Verbotsgesetz strafbar sei, vorher müsse nur noch der Reporter des Standard als Zeuge befragt werden..... Bundesrat J. Gudenus dürfte seine neuesten Aussagen auf einen angeblichen Bericht einer Alliierten Untersuchungskommission von 1948 stützen, wonach im Altreich keine Gaskammern existierten. Diesbezüglich gab es im Landesgericht Wien einen bis in die neunziger Jahre dauernden langjährigen Prozeß um dieses und ein ähnliches "Lachout-Gutachten", der damit endete, daß man den Angklagten und auch Kläger für unzurechnungsfähig zu erklären versuchte (mittels eines "Ferngutachtens"..). Das "Lachout Gutachten", worin u. a. behauptet wird, daß die Gaskammer in Mauthausen in einem von den Sowjets nach 1945 erbauten Kühlhaus (sie benutzten das KZ Mauthausen als Kaserne) eingerichtet wurde, wird vom sog. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als Fälschung bezeichnet und angeblich sogar publiziert. [8. Juni 2005] |