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Vom 22. bis zum 24. 6. 2007 verhandeln die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel (Flandern) über den Entwurf des EU-Verfassungsvertrages. Dass die bisherigen Sondierungen und Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter gezieltem Ausschluss der Bevölkerung geführt wurden und außerdem alles getan werden soll, damit erneute Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten verhindert werden, zeugt vom Willen zum erfolgreichen Abschluss, spricht aber im Hinblick auf den demokratischen Fundamentalsatz, dass alle Macht vom Volke ausgehe, für die Verlogenheit der Eurokraten. Die kühne Behauptung in der Präambel des Verfassungsentwurfes, dass dieser im Namen der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet worden sei, ist eine leere Phrase. Im wesentlichen geht es darum, mit bloßen kosmetischen Änderungen wie Vertrag statt Verfassung oder Hoher Kommissar statt EU-Außenminister die Bevölkerung zu täuschen und die eigentlichen Ziele der Rüstungs- Atom- und Israellobby unverändert aus dem ursprünglichen Verfassungsentwurf zu übernehmen, wie z. B.: Verpflichtung zur Aufrüstung „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-41, 3). Damit stehen Abrüstungsbefürworter außerhalb der Verfassung! Rüstungsamt zur Ankurbelung der Aufrüstung „Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen“ (Art. I-41, 3). Verpflichtung zur militärischen Teilnahme an der EU-Sicherheitspolitik „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“ (Art. I-41, 3). Ermächtigung des EU-Ministerrates zum weltweiten Kriegsführen „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik [...] sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“ für „Missionen außerhalb der Union“ (Art. I-41, 1). „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission [Militärmission, Anm.] im Rahmen der Union beauftragen“ (Art. I-41, 5). Keine Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates (Art. I-41, 1). „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“ - „Bekämpfung des Terrorismus [...] unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-309, 1). Einrichtung eines zentralen EU-„Anschubfonds“ zur Finanzierung von Militärinterventionen (Art. III-313, 3). „Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee“ als Interventionszentrale (Art. III-307). Militärische Beistandsverpflichtung - schärfer als in der NATO „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“ (Art. I-41, 7). Diese Beistandsverpflichtung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen. Der letzte Satz könnte zwar noch als Möglichkeit zur Wahrung der Neutralität interpretiert werden, wird aber mit Sicherheit von der Regierung über den „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f B-VG weggedrückt, wenn es zum militärischen Ernstfall kommt. Dieser neutralitätswidrige Artikel 23f BV-G ermöglicht die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militäraktionen. Weiters gibt es eine sog. „Solidaritätsklausel“, die eine militärische Unterstützung beim sog. „Anti-Terror-Kampf“ (Art. I-43) vorsieht, d. h. möglicherweise auch bei offensiven Militäraktionen (sog. „Präventivkrieg“). Militärisches „Kerneuropa“ - globale Kriegsfähigkeit innerhalb von 5 Tagen Institutionalisierung einer „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ) der „Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“ (Art. I-41, 6; III-312). Ein Protokoll legt konkrete Rüstungspflichten der Mitglieder der SSZ bis zum Jahr 2007 fest. Darin findet sich u. a. die Verpflichtung, die „Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge und gegebenenfalls durch Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit der Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) intensiver zu entwickeln und spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen, [...] bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband konzipiert sind, über Unterstützung unter anderem für Transport und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen nach Artikel III-309 aufzunehmen“ (Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Art. 1). Privilegierung der Atomindustrie In einem Anhang zur EU-Verfassung wird der EURATOM-Vertrag bekräftigt: „Die Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft [müssen] weiterhin volle rechtliche Wirkung entfalten“ (Protokoll zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft). Ziel des EURATOM-Vertrages ist, die Atomenergie zur fördern, um „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“ (Präambel). Das „Anti-AKW-Land“ Österreich zahlt jährlich rund 40 Millionen Euro für EURATOM. Neoliberalismus: „Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ (Art. I-3) „Freie[r] Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit“ (Art. I-4; III-130ff) Die „unternehmerische Freiheit“ wird in Verfassungsrang erhoben (Art. II-76) „Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union [...] umfasst [...] die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die [...] dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist" (Art. III-177). Dem wird auch die Sozialpolitik untergeordnet: Die Sozialpolitik trägt „der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung“ (Art. III-209). Freihandel als Verfassungsauftrag Ziel der Außenpolitik ist u. a. „die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [...] unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. III-292). Ziel der EU ist die „schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen" (Art. III-314). Druck in Richtung Privatisierung der öffentlichen Dienste Die EU bekommt die Kompetenz „Grundsätze und Bedingungen, insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art“ für „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (EU-Jargon für „öffentliche Dienste“) festzulegen (Art. III-122). Der ÖGB sieht die Gefahr, dass die EU-Kommission nach den vielen Sektorliberalisierungen (Strom, Gas, Telefon, Post, Verkehr) nun mit dem Rasenmäher über alles fährt, von Sozialdiensten bis zur Bildung. Verbot für die EU-Staaten, öffentliche Unternehmen besonders zu fördern bzw. aus staatlichen Mitteln Beihilfen zu gewähren (Art. III-166ff). Ausnahmeregelungen haben den Charakter von Gummiparagraphen und können durch Beschluss des Ministerrates bzw. Klage der EU-Kommission beim EuGH zu Fall gebracht werden (Art. III-168). Die Vetomöglichkeit der nationalen Parlamente bei Verträgen zur Handelsliberalisierung im Bereich öffentlicher Dienste des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens, wie sie der Vertrag von Nizza noch vorgesehen hat, fällt weg. Europäische Zentralbank als „demokratiefreier Raum“ „Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten“, also die Interessen der großen Vermögensbesitzer zu bedienen. Marktwirtschaft ohne Adjektive ist angesagt: „Das Europäische System der Zentralbanken handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. III-185). Damit die Interessen des großen Geldes nicht politisch unter Druck kommen, wird demokratische Einflussnahme auf die EZB per Verfassung untersagt: „Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verfassung und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen“ (Art. III-188). Weitere Zentralisierung und Hierachisierung der Politik Veränderung der Stimmgewichte in den EU-Räten zugunsten der großen Nationalstaaten: so gewinnen z. B. Deutschland über 100 %, Frankreich und Großbritannien rund 45 % hinzu, die kleineren und mittleren Länder verlieren zum Teil gravierend: z. B. verlieren Griechenland, Schweden, Portugal, Belgien, Tschechien, Ungarn, Österreich, Dänemark, Slowakei, Finnland, Irland zwischen 35 % und 65 % an Stimmgewichten. Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen (von 34 auf 70 Tätigkeitsfelder) Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht (Art. I-6) Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers, der nicht nur die EU-Außenpolitik bestimmt, sondern auch direkten Zugriff auf einen militärischen Interventionsfonds (Art. III-313, „so ermächtigt der Rat den Außenminister der Union zur Inanspruchnahme dieses Fonds“) hat und die Militärmissionen der Union koordiniert (Art. III-309, allerdings erlässt der Rat die Beschlüsse über Missionen, der „Außenminister der Union sorgt unter Aufsicht des Rates und in engem und ständigem Benehmen mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee“ für die Koordinierung). Festschreibung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik als ausschließliche EU-Kompetenz (Art. I-16); die Mitgliedstaaten verpflichten sich, diese „aktiv und vorbehaltlos“ zu unterstützen (Art. I-12, 4; I-16; III-294). Der Austritt aus der EU ist keine souveräne Entscheidung mehr (wie bisher), sondern erfordert die Zustimmung von Ministerrat und Europäischem Parlament (Art. I-60). Nach einer am 18. 6. 2007 veröffentlichten Meinungsumfrage der Agentur FT-Harris wollen die Europäer zum geplanten "Vertrag" bzw. zur EU-Verfassung mehrheitlich eine Volksabstimmung. Ergebnisse in den einzelnen Ländern: Spanien: 71 %, BRD 71 %, UK 69 %, Italien 68 %, Frankreich 64 %. "Wenn heute oder auch erst morgen die europäischen Regierungschefs trotz großer Widerstände zu einem Ergebnis in Sachen EU-Verfassung kommen sollten, dann muss solch ein Vertrag erneut ratifiziert werden, in Österreich auf jeden Fall in Form einer Volksabstimmung", stellt der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer am 22. 6. 2007 zum wiederholten Mal gegenüber dem freiheitlichen Pressedienst klar. Problematisch bei einem neuen Vertrag sei nicht nur der Abstimmungsmodus, den die Polen kritisierten, sondern auch die Festlegung auf die Charta der Grundrechte, die vor allem Großbritannien ein Dorn im Auge ist. "Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts ist schon jetzt faktisch eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Beweislastumkehr zugunsten potentiell Diskriminierter hergestellt, für die Zukunft sollen dann weitere Diskriminierungs-Gründe festgelegt werden, die vor allem durch die Europäische Kommission entgegen dem Subsidiaritätsprinzip rechtsverbindlich eingefordert werden können und die privatrechtliche Vertragsfreiheit weiter einschränken würden", erklärt Mölzer - und weiter: "Sollte die Grundrechts-Charta ein rechtsverbindlicher Bestandteil einer neuen Verfassung werden, würde der politische Druck zur Schaffung von EU-Regulierungen übermächtig werden!" Dies wäre aber nicht nur im Bereich der Diskriminierung der Fall, sondern auch in anderen Bereichen, etwa über die "sozialen Grundrechte". "Die Union würde so in Bereichen wie der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Kompetenzen erlangen, die sie bislang nicht besaß", gibt der freiheitliche EU-Parlamentarier zu bedenken. "Aus diesem Aspekt heraus ist zu hoffen, dass nicht nur die Polen, sondern auch die Briten hart bleiben, und quasi als Vertreter der europäischen Verfassungskritiker das Schlimmste abwenden können", wünscht sich Mölzer abschließend. [23. Juni 2007] EU-Verfassung durch die Hintertür Vor zwei Wochen habe ich an dieser Stelle prophezeit, daß die führenden Politiker der EU ein französisches Nein zur EU-Verfassung nicht akzeptieren würden. Sie werden darauf beharren, so schrieb ich damals, daß das Votum sich gegen etwas anderes richtet: gegen Chirac oder gegen den Beitritt der Türkei oder gegen den angelsächsischen Liberalismus - gegen alles Mögliche, nur nicht gegen das, was laut Wahlzettel zur Entscheidung stand. Demnach müßten die Franzosen jetzt einfach nur besser informiert werden, man müßte sie lediglich dahingehend umerziehen, ihre wahren Interessen zu erkennen. Vor allem aber käme es darauf an, daß der Prozeß weitergeht. Tatsächlich haben sich die Brüsseler Eliten genau an das Drehbuch gehalten. Da ist der liebenswürdige Hans-Gert Pöttering, CDU-Politiker und Vorsitzender der größten Fraktion im Europäischen Parlament, mit seiner bemerkenswerten Aussage: "Es ist bedauerlich, daß die französischen Bürger nicht vom Vorteil und Nutzen der Verfassung überzeugt waren ... der Ratifizierungsprozeß muß fortgesetzt werden." Da ist Danny der Grüne, ehemals Danny der Rote, der für seine Gruppe im Europaparlament spricht: "Die eigentliche Tragödie ist, daß die Franzosen genau das verloren haben, worum es ihnen ging: echte europäische Demokratie und Solidarität." Und da ist Jo Leinen von der SPD, seines Zeichens Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen der EU, dem wir folgende Erkenntnis verdanken: "In Frankreich hat eher ein Plebiszit über Staatspräsident Chirac und die Regierung Raffarin als ein Referendum über die Europäische Verfassung stattgefunden. Frankreich sollte deshalb eine zweite Chance erhalten." Nun, in Ihren deutschen Ohren mag dies vernünftiger klingen als in meinen englischen. Die Herren, die ich soeben zitiert habe, betrachten die Geschichte offensichtlich in deterministischen, hegelschen Begriffen. Für sie ist die europäische Einigung nicht nur wünschenswert, sondern unausweichlich. Daraus folgt aus ihrer Sicht, daß der öffentliche Widerstand nichts anderes ist als ein Hindernis, das es zu überwinden gilt - ein Schlagloch auf dem Weg zu einem feststehenden Ziel. Wir am Buchstaben hängenden Angelsachsen nehmen dagegen die allzu simple Sichtweise ein, daß nein tatsächlich nein heißt. Für uns ist die Bezugsgröße nicht Hegel, sondern Monty Python. "Dieser Papagei ist nicht mehr! Er hat aufgehört zu sein! Er ist von uns gegangen, um vor seinen Schöpfer zu treten. Dies ist ein verstorbener Papagei! Es ist eine leere Hülle. Seines Lebens beraubt, ruht er in Frieden." Die Vorstellung, daß die Menschen in Frankreich und den Niederlanden "falsch" gestimmt haben könnten, scheint das demokratische Verfahren allgemein in Frage zu stellen. Sie impliziert, daß zunächst Politiker entscheiden, in welche Richtung wir gehen, und dann ihre Wähler dahingehend manipulieren, daß sie ihnen folgen. Freilich, die repräsentative Regierungsform lebt von Politikern, die auf die Öffentlichkeit reagieren. Meine deutschen Kollegen nennen das Populismus, ich nenne es Demokratie. Doch, ach, die Europa-Eliten haben zuviel in dieses Projekt investiert, um es sich von einer Nichtigkeit wie der Demokratie verbauen zu lassen. Wenn die formelle Ratifikation sich als unmöglich erweisen sollte, werden sie schlicht die bestehenden Vertragsstrukturen nutzen, um die Inhalte der Konstitution umzusetzen. Der Prozeß hat bereits begonnen. Die Vereinheitlichung der Justiz und der Innenpolitik sowie die Schaffung eines europäischen öffentlichen Sektors gehen weiter, auch wenn es dafür keine formaljuristische Legitimation gibt. Genauso verhält es sich mit der Einrichtung eines europäischen Außenministeriums oder eines diplomatischen Dienstes. Tatsächlich bezogen sich die meisten Gesetzentwürfe, über welche die europäischen Parlamentarier diese Woche in Straßburg abstimmten, auf die europäische Verfassung als Rechtsgrundlage. Kurz, es läuft so weiter, als hätten Franzosen und Holländer mit Ja votiert. Die Idee, daß die Bürger jener beiden Länder in Wirklichkeit über eine andere Frage entschieden hätten als die der Konstitution - oder daß sie, wie jetzt manchmal witzigerweise behauptet wird, mit ihrem Abstimmungsverhalten dem Wunsch nach einer noch weitergehenden Vereinigung Ausdruck verleihen wollten - ist eine auffällig junge Entwicklung. Vor den Referenden war die Lesart eine ganz andere. Damals argumentierten die Europa-Euphoriker, ein Nein käme einem Nein zur ganzen Union gleich. Jacques Chirac, Jean-Claude Juncker, der wohlgesittete Luxemburger, der die EU-Präsidentschaft innehat, Jan Peter Balkenende, der Harry-Potter-Doppelgänger und niederländische Premier - sie alle stimmten in das Lied mit ein, daß eine Ablehnung der Konstitution 50 Jahre europäischer Aufbauarbeit in Frage stellen würde. Heute sind diese Protagonisten merkwürdigerweise nicht mehr bereit, ihrer damaligen Logik zu folgen. Wäre das Nein in der Tat, wie sie bis vor wenigen Tagen nicht müde wurden zu beschwören, eine generelle Ablehnung engerer europäischer Integration, warum sprechen sie sich dann jetzt nicht dafür aus, den nationalen Hauptstädten Kompetenzen zurückzugeben - beginnend mit jenen Elementen der Verfassung, die sie bereits voreilig umgesetzt haben? Es wird nicht gutgehen, so weiterzumachen, als wäre nichts geschehen. Um einen alten feministischen Spruch zweckzuentfremden: Welchen Teil vom Nein haben sie nicht verstanden? Daniel Hannan Der Autor ist konservativer britischer Abgeordneter des Europaparlaments. Aus dem Englischen von Daniel Eckert [11. Juni 2005] Endlich kommt Bewegung in die Frage der EU-Verfassung. Nachdem Franzosen und Niederländer das Vertragswerk mit satten Mehrheiten abgelehnt haben, muss auch in Österreich Klartext geredet werden. Die FPÖ wird daher den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen. Dieses hat eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Österreich, eine Bestandsgarantie der Neutralität Österreichs und ein klares NEIN zum EU-Beitritt der Türkei zum Ziel, erklärten FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache, FPÖ-Nationalratsabgeordnete. Barbara Rosenkranz und FPÖ-Europaparlamentsabgeordneter Andreas Mölzer in einer Pressekonferenz. Die FPÖ sammelt ab sofort Unterstützungserklärungen für ihr für Herbst geplantes EU-kritisches Volksbegehren. Man will unter anderem eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung und einen Türkei-Beitritt verhindern. "Österreich bleib frei" lautet der Titel des von der FPÖ geplanten Volksbegehrens. Viele Versprechungen, die vor dem EU-Beitritt Österreichs abgegeben wurden, seien nicht eingehalten worden, sagen FPÖ-Politiker. Die Neutralität werde schrittweise aufgegeben, das Transitproblem sei ungelöst und der Nettozahler Österreich habe nur wenig mitzureden in Brüssel. Deshalb beginnt nun die Kampagne für das Volksbegehren "Ja zu Österreich". Die Punkte: Eine verpflichtende Volksabstimmung über eine EU-Verfassung in Österreich und eine Beistandsgarantie für die Neutralität, ein Beitritt der Türkei zur EU muss verhindert werden, eine Senkung der EU-Beitragskosten Österreichs und Staatenbund statt Bundesstaat. Das Volksbegehren "Österreich bleib frei" wird voraussichtlich im Herbst 2005 stattfinden. [13. Juni 2005] |