Hamburg, 18. Dezember 2008
 

BESUCH DER DRITTEN ART....

Heute gegen 13.oo Uhr klingelte es an meiner Tür. Die beiden Herren, die erschienen, wiesen sich als Mitarbeiter des LKA (Landeskriminalamtes) Hamburg aus. Auf meine höfliche Frage, was ich denn für Sie tun könne, sagte mir ihr Wortführer, sie kämen im Auftrag ihrer bayerischen Kollegen und wollten mich zum Fall Mannichl einvernehmen. Ich sagte ihnen darauf, daß ich zu diesem Fall nichts zu sagen hätte und im übrigen keine Veranlassung sähe, mich mit der Polizei darüber zu unterhalten. Daraufhin erklärte mir der Wortführer der beiden in ein klein wenig forschem Ton, dann müsse ich damit rechnen, daß die Staatsanwaltschaft mich vorlade und gegebenenfalls zwangsvorführen ließe. Ich sagte ihm, nein, damit müsse ich nicht rechnen, während sein Kollege erkennbar schmunzeln mußte. (Der Kollege des Wortführers hat möglicherweise mein Profil gründlicher gelesen als der andere.....) Denn die Staatsanwaltschaft habe mich in einem solchen Falle bitteschön ordnungsgemäß zu laden, und erst wenn ich einer solchen Ladung nicht folgte, sei eine Zwangsvorführung zulässig; vorher und ohne die Gelegenheit, einer ordnungsgemäßen Ladung selbst zu folgen, sei diese nun mal nicht zulässig. Ich erklärte ihnen auch, daß ich ihnen das rein vorsorglich mit Blick auf einen mir inzwischen bekanntgewordenen Fall aus Bayern sagte; nicht, daß ich dem LKA Hamburg deshalb irgendwelche Vorhaltungen machen wolle, weil sie beide ja nur in Amtshilfe für die bayerischen Kollegen tätig seien. Ein wenig verbissen bemerkte der Wortführer, daß mir ja sogar Fachausdrücke bekannt seien („Amtshilfe“), und dann wandten sie sich zum Gehen, derweil ich ihnen noch einen schönen Tag wünschte. Das Gespräch fand übrigens an der Haustür statt, weil ich keinen Grund zu sehen vermochte, die beiden Herren hereinzubitten, und weil mir verdammt egal ist, ob Nachbarn von mir derartige Gespräche mithören. Hier im Ghetto, wo ich wohne, fällt man ja schon fast auf, wenn man NIE Besuch von der Polizei bekommt. Insofern sah ich diesen Besuch der beiden Herren als eine Art von sozial-integrativer Maßnahme an und möchte mich an dieser Stelle bedanken. Auch wenn bei dem Wortführer für mich zeitweilig der Eindruck entstand, er wolle mich mit einer möglichen Zwangsvorstellung vielleicht ein wenig einschüchtern, werde ich auf eine Anzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde verzichten. (Obwohl ich einen Ohrenzeugen hätte, der das Gespräch beeiden könnte, weil ich gerade mit einem juristisch übrigens sehr versierten Kameraden telefonierte und den Apparat in der Hand hatte, so daß er jedes Wort mithören konnte.) Denn selbst wenn die Bemerkung von ihm einschüchternd gemeint gewesen sein soll, habe ich für derartige Versuche einfach keine sensible Antenne und fühle mich davon nicht behelligt.

Warum die bayerische Polizei ihre Hamburger Kollegen gebeten hat, mich zu verhören, ist mir nicht bekannt. Die einzige logische Erklärung wäre für mich, daß ich Teilnehmer bei der Beisetzung von Friedhelm Busse war und daß die Medien die spätere Öffnung des Grabes und Entfernung einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz aus diesem als Anlaß für den Anschlag auf Polizeidirektor Alois Mannichl vermuten. Ob das eine rein mediale Vermutung ist oder ob sie auch von der bayerischen Polizei geteilt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn solche in meinen Augen ein klein wenig aufdringlichen Hausbesuche jetzt dem Zweck dienen sollen, „die Szene aufzumischen“, und zwar über die Grenzen des Freistaates Bayern hinaus, fühle ich mich davon weniger „aufgemischt“ als auch eher belustigend. Auch mein telefonischer Gesprächspartner, der rechtskundige Kamerad aus Baden-Württemberg, war belustigt. Als wir das Gespräch nach dem Abgang der beiden Herren vom LKA fortsetzten, bedankte er sich ausdrücklich bei mir für die Gelegenheit, dieses Gespräch mitzuhören; er fand es, wie er es ausdrückte, „erhebend“.

In Sachen Philipp Hasselbach, den man tatsächlich – offenbar rechtswidrig – verschleppt und über Nacht im Polizeigewahrsam gehalten hat, habe ich gehört, daß dieser nunmehr deswegen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (begangen im Amt) erstatten will oder möglicherweise zur Stunde bereits erstattet hat.

Der in unseren Kreisen bekannte Rechtsanwalt Andre Picker, der den 33-jährigen Ehemann des per Haftbefehl verhafteten Ehepaares aus München anwaltlich vertritt, bezeichnete den gegen seinen Mandanten ergangenen Haftbefehl gegenüber dem SPIEGEL inzwischen als „abenteuerlich“. Dieser Haftbefehl stütze sich laut Picker nur auf die Aussage eines Zeugen, der Herrn und Frau H. am Tattag in Passau (nicht: Fürstenzell) gesehen haben wolle. (Meiner Erinnerung nach liegen zwischen Passau und Fürstenzell 15 Kilometer.) Ein „tatfördernder Beitrag“ sei ein Aufenthalt in Passau laut Picker jedoch nicht. Ein solcher tatfördernder Beitrag sei von den Behörden im übrigen bisher nicht benannt worden.

Nach den mehr und mehr bekanntwerdenden Details sieht es für mich persönlich so aus, als würde die bayerische Polizei (und in einem Fall wohl sogar ein bayerischer Amtsrichter!) die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns offenbar überschreiten!

Daher kann ich allen Betroffenen nur raten, auf Besuche der dritten Art und sonstige behördliche Schikaneversuche mit der nötigen Gelassenheit und geistigen Überlegenheit zu reagieren, gegebenenfalls von rechtlichen Mitteln Gebrauch zu machen und politische Reaktionen vor Ort - beispielsweise in Form von Mahnwachen, Demonstrationen o.ä. – dringend zu erwägen.

Mit besten Grüßen
Christian Worch 
christian@worch.info
http://www.worch.info/

____________

< Chronik