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Während deutsche Politiker nicht oft genug betonen können, daß sie den Raub des Milliardenvermögens der vertriebenen Ost- und Sudetendeutschen in Ordnung finden und eine etwaige Rückgabe verhindern wollen, werden gleichzeitig immer neue Varianten von Zahlungen von sog. Wiedergutmachung an angebliche oder wirkliche Opfer des Nationalsozialismus durchgezogen. Eine interessante Variante gibt es aus Wien zu berichten. Hier haben die Erben eines Villenbesitzers, der nach 1945 seine Villa zurückerhielt und sie anschließend verkaufte, erneut die Übereignung der Villa als Wiedergutmachung gefordert. Bemerkenswert dabei ist, daß diese Villa sich im Staatsbesitz befindet und als sog. Präsidentenvilla den österreichischen Bundespräsidenten als Wohnsitz zur Verfügung stand. Diese Amtsvilla des Bundespräsidenten auf der Hohen Warte in Wien XIX hätte nach der Amtszeit von Thomas Klestil verkauft werden sollen. Doch nun haben Erben der Vorbesitzer Restitutionsansprüche gestellt. Die "Burghauptmannschaft", die den Staatsbesitz verwaltet, hätte es schon zum Verkauf anbieten sollen. Doch nun haben die Erben der früheren Besitzer "Restitutionsansprüche" gestellt. Die Villa war ursprünglich in jüdischem Besitz und wurde 1938 angeblich enteignet (oder verkauft ?) Der Burghauptmann erklärte dazu: "Nach meinem Wissensstand ist es so, daß die Villa vor dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden ist, nach dem Krieg aber rasch an die Besitzer zurückgegeben wurde und von diesen dann weiterverkauft worden ist. Als Jonas Bundespräsident geworden ist, ist sie von der Republik Österreich gekauft worden." Seit 1965 diente das Haus den österreichischen Bundespräsidenten als Amtsvilla. Als heuer im Zuge des Wahlkampfes bekannt wurde, dass beide Kandidaten auf die Amtsvilla verzichten wollen, haben die Erben der ursprünglichen Besitzer bei einer sog. Schiedsinstanz ihre neuerlichen Ansprüche geltend gemacht. Die Villa sei nämlich nach dem Krieg an den nächsten Besitzer weit unter dem Marktwert verkauft worden. Der Antrag auf Restitution wird nun geprüft. Derzeit gibt es die Empfehlung, die Villa nicht zu verkaufen. Mit dieser Entwicklung hat man in der Burghauptmannschaft nicht gerechnet. Dazu der Burghauptmann: "Für mich ist es überraschend gewesen, weil ich glaube, daß die Forderung nicht zu Recht besteht, aber wir müssen abwarten, was die Historiker zu dem Thema sagen." Wie auch immer die Entscheidung lauten wird, ein Bundespräsident wird mit Sicherheit nie mehr in der Villa wohnen. Sie wird also entweder restituiert oder verkauft und dann sogar abgerissen. In der Burghauptmannschaft hofft man, daß noch heuer eine Entscheidung der Schiedsinstanz über die Zukunft der Amtsvilla fällt. Dagegen gibt es für die beraubten Volksdeutschen angeblich überhaupt keine Hoffnung mehr, ihr Eigentum zurückzubekommen. So haben Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener vor nationalen und europäischen Gerichten nach Einschätzung des Augsburger Völkerrechtsexperten Hans-Peter Folz nur geringe Erfolgsaussichten. Polnische oder tschechische Gerichte würden Klagen mit der Begründung abweisen, die Enteignungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg seien juristisch innerstaatlich wirksam gewesen und somit aus heutiger Sicht nicht mehr angreifbar. In Deutschland bereiten Vertriebene derzeit organisierte Klagen in Polen und vor internationalen Gerichten vor. "Vor deutschen Gerichten können die Ansprüche der Vertriebenen wegen fortgeltender Bestimmungen des Überleitungsvertrags aus dem Jahr 1952/54 nicht geltend gemacht werden", sagte Folz. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) seien für solche Klagen nicht zuständig. Vor dem EuGH bestehe keine Anspruchsgrundlage, weil der EG-Vertrag die Frage des Eigentumsverlustes durch die Vertreibung nicht regle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates sei nicht zuständig, da er zum Zeitpunkt der Enteignung der Flüchtlinge nicht existiert habe und eine rückwirkende Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgeschlossen sei. Aus dieser rein rechtlichen Beurteilung heraus sieht Folz kaum Chancen für Klagen von Vertriebenen auf Rückerstattung ihres verlorenen Eigentums. "Die beste Lösung wäre vor dem EU-Beitritt von Polen und Tschechien ein gegenseitiger völkerrechtlicher Forderungsverzicht zwischen den Staaten und Deutschland für deren Staatsangehörige gewesen", sagte der Völkerrechtler. "Das wäre zwar schwierig gewesen, da klar gestellt hätte werden müssen, wer auf was verzichtet. Es wäre aber die sauberste Lösung gewesen", sagte Folz. Die FPÖ hatte mit einer ähnlichen Forderung als Wahlversprechen den EU-Beitritt der Tschechei ohne Klärung der Eigentumsfragen verhindern wollen. Durch einen beispiellosen Bruch ihres Wahlversprechens hat dann aber die FPÖ-Führung die Osterweiterung ermöglicht. Die Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder, die deutsche Bundesregierung würde internationale Klagen von Vertriebenen nicht unterstützen, nannte Folz eine "Änderung der bisherigen Politik". Dadurch gewähre die Regierung ihren Bürgern keinen diplomatischen Schutz mehr und würde die Verwirklichung privater Ansprüche "hintertreiben". Er wies auch darauf hin, dass Eigentumsansprüche von Vertriebenen möglicherweise auf deren Nachkommen vererbbar seien. [22. August 2004] |