Kameradschaften demonstrieren in Hagen Obwohl es sinnvoller wäre, wegen der bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Württemberg-Baden an den Wochenenden Wahlpropaganda zu verteilen und Unterstützungsunterschriften zu sammeln, demonstrierten etwa 400 Angehörige und Anhänger der Freien Kameradschaften am 10. 2. 2001 in Hagen (Nordrhein-Westfalen), wo in nächster Zeit keine Wahlen stattfinden.
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Demonstration der Kameradschaften am 10. 2. 2001 in HagenZur gleichen Zeit demonstrierten ca. 7000 Personen unter dem Motto: “Hagen stellt sich quer”, gegen die Meinungsfreiheit und für Parteienverbote. Aus ihren Reihen versuchten etwa 300 bis 500 Linksradikale wiederholt, die Polizeisperren zu durchbrechen und die Kameradschaften anzugreifen.
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Linke Gegendemonstration in Hagen für Parteienverbote und gegen die Meinungs- und VersammlungsfreiheitVier der insgesamt 2.000 Beamten im Einsatz wurden durch herumfliegende Gegenstände leicht verletzt. Insgesamt nahm die Polizei 17 überwiegend linke Demonstranten fest. Zwei der Festgenommenen sollen "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" skandiert, bzw. "Heil Hitler" gerufen haben. Die Polizei hatte für die rechten Demonstranten strenge Auflagen erlassen, während den Linken Gegendemonstraanten alles erlaubt war. So durften die rechten Teilnehmer keine dunklen Springerstiefel oder Bomberjacken tragen, nicht in Blöcken oder Reihen marschieren, weder Trommeln noch Fahnen mitführen und bestimmte Parolen nicht rufen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies eine Klage von Christian Worch zurück, die sich gegen die von der Polizei Hagen verhängten Auflagen für die Demonstration am Sonnabend richtete. Diese seien angeblich zur Wahrung der öffentlichen Ordnung notwendig und auch "verhältnismäßig". Zu diesen Auflagen gehört ein Verbot des Tragens von Bomberjacken ebenso wie die Verwendung von Fahnen, Trommeln und dunklen Springerstiefeln. Auch in die freie Rede wurde eingegriffen, so darf der Begriff "nationaler Widerstand" nicht benutzt werden, ebenso die Parole "Hier marschiert der nationale Widerstand".
[10. Februar 2001]
Demonstrationsverbot in Wernigerode Mit einem Großaufgebot setzte die Polizei ein gerichtliches Demonstrationsverbot in Wernigerode (Sachsen - Anhalt) durch. Rund 200 potentielle Demonstratnen, die aus der Umgebung angereist waren, wurden am 20. 1. 2001 zwangsweise mit dem Zug zurückgeschickt. Außerdem kontrollieren Beamte die Zufahrtstraßen zu der Harzgemeinde.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Sonnabend d. 20. 1. einen Eilantrag der Veranstalter gegen das Verbot abgewiesen und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Die Demonstrationsorganisatoren vom "Jugendbund Wernigerode" hatten mit rund 250 Teilnehmnern gerechnet. Die Demonstration unter dem Motto "Gegen die Verharmlosung von Gewalttaten ausländischer Täter gegen Deutsche!".sollte am Haus des Tunesiers vorbeiführen, der am 14. 1. vermutlich wegen eines Beziehungsstreits einen Deutschen mit zahlreichen Messerstichen schwer verletzte. Die Stadt befürchtete die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Schaden für den Fremdenverkehr durch die Protestdemonstration..
Das Amtsgericht Wernigerode hatte am 17. 1. 2001 Haftbefehl gegen den 32-jährigen Tunesier erlassen, der in den frühen Morgenstunden des 14. 1. den 28-jährigen Deutschen durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt hat. Die Tat hatte zu zwei spontanen Protestzügen des nationalen Spektrums geführt, dem der 28-jährige angehört. Für den 20. 1. war die Demonstration geplant. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wohnen Täter und Opfer im gleichen Mehrfamilienhaus. Die Tat habe kein ausländerfeindliches Motiv, sondern soll Folge von Bemerkungen des 28-jährigen gewesen sein. Dieser soll gegenüber der deutschen Ehefrau des Tunesiers anzügliche Bemerkungen gemacht haben, worauf der Tunesier die Wohnung stürmte und mit einem Obstmesser etwa 14 mal auf den Deutschen einstach. Der 28-jährige wurde insbesondere durch Stiche in die Niere schwer verletzt, befindet sich aber inzwischen außer Lebensgefahr.
Während die Systemmedien bei Übergriffen auf Ausländer tagelang bundesweit berichten und kommentieren, werden die Überfälle und Morde von Ausländern auf bzw. an Deutschen kaum erwähnt. So widmeten Politik und Medien der Gewalttat in Wernigerode nur wenig Aufmerksamkeit. Hier wurde ein Anhänger des nationalen Spektrums von einem Tunesier mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Obwohl die Polizei anfangs keine Angaben über das Tatmotiv machen wollte, schrieben die Medien, der Täter sei in der Vergangenheit von dem Deutschen mehrfach belästigt worden. Damit sollte die Tat vorsorglich gerechtfertigt und Verständnis für den Täter geweckt werden, weil das besser in das Konzept der antideutschen Presse paßt. Grundsätzlich gilt, daß die Medien Gewalttaten instrumentalisieren, wobei ihnen das Opfer selbst egal ist, solange es für Schlagzeilen gut ist. Die in Kommentaren zur Schau getragene moralische Entrüstung ist verlogen, weil man mit der einseitigen Berichterstattung letztendlich gegen jede nationale Regung mobilisieren will und dies auch für die gerade in den BRD - Medien laufende Hetzkampagne "Flächenbrand" dringend braucht.
Mit der dummdreisten Hetzkampagne "Flächenbrand" und einer einseitigen Berichterstattung sollen alle rechtsgerichteten Bestrebungen als potentiell gewalttätig kriminalisiert werden.
Wo es wirklich brannte, Molotowcocktail auf die Polizei, einem Beamten wurden 60 % der Haut verbrannt - die Argumente der Linken in den 70er Jahren, der jetzige Außenminister J. Fischer, der bei dieser Demonstration 1976 anwesend war, bestreitet, den Brandsatz geworfen oder dazu aufgefordert zu haben. Entsprechende Zeugenaussagen wurden angeblich plötzlich zurückgezogen.
[20. Januar 2001]