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Anläßlich des 21. Todestages von Rudolf Heß kam es
am 16. und 17. 8. 2008 in mehreren Orten zu spontanen Gedenkveranstaltungen,
u. a. in Altenburg, Ückermünde, Neustrelitz (Brandenburg) und
Braunschweig (Niedersachsen).
Bericht von der Veranstaltung in Neustrelitz: Am 21. Todestag von Rudolf Heß trafen sich regionale Kameraden in Neustrelitz, um einerseits auf das Schicksal vom gescheiterten Friedensboten hinzuweisen, andererseits aber auch, um für das Recht auf Meinungsfreiheit auf die Straße zu gehen. Staatlicherseits verwehrt man es den Deutschen nunmehr seit Jahren, dem Märtyrer des Friedens auf einem öffentlichen und zentralen Trauermarsch zu gedenken. Das dies nicht unwidersprochen hingenommen wird, ist in der Vergangenheit oftmals bewiesen worden. Auch heute und in Zukunft wird sich das natürlich nicht ändern, denn Gedanken lassen sich nun mal nicht verbieten. Gegen 15 Uhr wurde traf man sich in Kiefernheide, einem Neustrelitzer Wohnviertel. Mit Sprechchören und mitgebrachten Transparenten wurde den Bewohnern verdeutlicht, wofür wir stehen und warum wir gerade diesen symbolträchtigen Tag gewählt haben. Kinder begleiteten uns erstaunt die gesamte Strecke. Nach etwa 20 Minuten kam uns dann der erste Streifenwagen entgegen. Ein wohl beim sonntäglichen Kaffeeklatsch gestörter Polizeibeamter sprang aus dem Wagen und versuchte, einen unserer Kameraden festzuhalten. Erst als zwei seiner Kollegen hinzukamen, gelang ihm sein Unternehmen - Bravo - wieder einen Gedankenverbrecher geschnappt. Friedlich aber bestimmt machten wir jedoch den Systembütteln klar, wer hier im Recht ist. Unser Marsch ging weiter Richtung Ausgangspunkt. Noch vehementer als zuvor schallten nun Parolen wie "Rudolf Heß - Märtyrer des Friedens" oder "Argumente statt Verbote" durch die Straßen. Freundeskreis-Brandenburg@web.de
Gedenkveranstaltungen für Rudolf Heß verboten Ebenso wie 2006 wurden auch 2007 in der BRD alle Gedenkveranstaltungen für Rudolf Heß verboten. Neben Wunsiedel gab es auch in anderen Städten Anmeldungen zum 20. Todestag von Rudolf Heß, die alle verboten worden sind. Während eine Mahnwache in Berlin und ein Gedenkmarsch in Zittau bereits vor Tagen verboten wurde und die Anmelder keine Rechtsmittel einlegten, zog sich der Rechtskampf in München und Hamburg bis zum Abend des 17. 8. 2007 hin. Nachdem das Kreisverwaltungsreferat München bis zum 15. 8. keine Probleme mit der angemeldeten Heß-Mahnwache hatte, kam dann plötzlich doch das Verbot, welches vom Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 17. 8. bestätigt wurde. Die für den 17. 8. geplante Mahnwache auf dem Marienplatz konnte nicht mehr stattfinden. In Hamburg hatte die Innenbehörde eine Mahnwache unter dem Motto „Mord verjährt nicht! Gedenken zum 20. Todestag von Rudolf Heß“, die am 18. 8. vor dem Anglo-German-Club stattfinden sollte, verboten. Das Verwaltungsgericht hatte das Verbot jedoch am 16. 8. aufgehoben. Es teilte die Auffassung des Anmelders, dass das Verbot der Stadt rechtswidrig sei. Die Innenbehörde legte dagegen Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein, welches am Abend des 17. 8. die bereits zugelassene Mahnwache doch noch untersagte... Es fanden jedoch am 17. und 18. 8. 2007 in mehreren deutschen Städten (Friedrichshafen, Jena, Altenburg, Gräfenberg..) Demonstrationen von rechten Gruppen bzw. der NPD statt. Um eine Zulassung zu erreichen mußten die Veranstalter beweisen, dass es sich nicht um eine "Rudolf-Heß Gedenkveranstaltung" handle... Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, forderte am 18. 8. schärfere Gesetze gegen den "Rechtsextremismus", um NPD-Aufmärsche wirksam zu unterbinden. Zugleich sprach sie sich für ein Verbot der Partei aus.... [18. August 2007] Protestkundgebungen gegen Verbot des Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel Die für Samstag, 20. August 2005, 10 Uhr in Wunsiedel (Oberfranken),
geplante Gedenkveranstaltung zum 18. Todestag von Rudolf
Heß mit Trauermarsch und Rahmenprogramm wurde verboten
(Vom
Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe wurde ein Eilantrag gegen das
Verbot abgelehnt, da die schwierige Frage des Verbotes nur in einem Hauptsacheverfahren
geklärt werden könne, wo es möglicherweise für verfassungswidrig
erklärt werden könnte..)
Wegen des Verbotes in Wunsiedel kam es in mehreren Orten zu Protestveranstaltungen. Demonstriert wurde am 20. 8. 2005 in Nürnberg (Mittelfranken), wo die NPD eine Wahlkundgebung bereits früher angemeldet hatte. Der Versuch der Gegner der Meinungsfreiheit, das zu einer Ersatzveranstaltung für Wunsiedel zu erklären scheiterte, und das Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach aufgehoben. An der Veranstaltung nahmen etwa 350 Personen teil. Angeblich 1500 Angehörige von etablierten Parteien und Antifa-Gruppen sollen einem Aufruf des Nürnberger Bürgermeisters zu einer Gegendemonstration gefolgt sein. Am 20. 8. fand auch in Peine (Niedersachsen) eine spontane nationale Demonstration statt, wo fast eine Stunde lang 500 bis 600 Nationalisten durch die Stadt zogen. Spontaner Protestmarsch im niedersächsischen Peine gegen Repression Am 20. 8. 2005 fand im niedersächsischen Peine ein spontaner Marsch des nationalen Widerstandes gegen Repression statt. Mehr als 600 Kameraden marschierten über 40 Minuten völlig ungestört durch die Innenstadt von Peine. Die Reisegruppen, die eigentlich auf dem Weg zur genehmigten Demonstration „Gegen Versammlungsverbote für freie Meinungsäußerung“ in Magdeburg waren, entschlossen sich nach dem kurz zuvor erlassenen Verbot von Magdeburg zu einer Spontanversammlung, um das repressive Vorgehen des Systems auf ihre Art zu beantworten. Die Polizei war so überrascht von der Aktion, daß sie nur mit einer handvoll Einsatzkräften vor Ort war und sich auf das Beobachten der Situation beschränken mußte. Nach circa 10 Minuten Marsch durch die Innenstadt wurde an der Kirche in der Breite Str. eine Zwischenkundgebung durchgeführt, um den Bürgern von Peine den Grund unseres Protestes mitzuteilen. Danach formierte sich der Demonstrationszug erneut und zog weiter durch die Innenstadt bis zum Marktplatz um dort wieder halt zu machen für eine Abschlußkundgebung bei der noch einmal ausführlich auf das schikanöse Vorgehen der Behörden an diesem Wochenende eingegangen wurde. Vom Marktplatz zog der Demonstrationszug lautstark und geordnet zurück zum Parkplatz und verließ Peine. Damit hat die nationale Opposition den wohl schlimmsten Alptraum des
Systems in Peine Wirklichkeit werden lassen und über 600 Kameraden
spontan auf die Straße gebracht.
Wir haben dem System bereits im Vorfeld deutlich zu verstehen gegeben,
daß Verbote nicht widerstandslos hingenommen werden und ihm heute
gezeigt, daß wir auch in der Lage sind unsere Versprechen wahr zumachen!
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Artikel 8, Grundgesetz info@gotenheim.de
Mehr als 500 Nationalisten demonstrierten am 20. 8. auch in Berlin-Friedrichshain. Die Demonstration richtete sich gegen die Abschaffung der Meinungsfreiheit durch den sogenannten Volksverhetzungsparagraphen §130. Störversuche und Blockaden von Seiten linker Extremisten wurden von der Polizei abgeblockt. Zehn Linksradikale wurden im Verlauf des Tages festgenommen. Eine für den 20. 8. geplante Demonstration der NPD in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wurde von der Polizei rechtswidrig so kurzfristig verboten, daß gerichtliche Schritte dagegen nicht mehr möglich waren. Ähnlich wie in Nürnberg wurde behauptet, es sei eine Ersatzveranstaltung für Wunsiedel, obwohl sie schon seit längerer zeit als NPD-Wahlveranstaltung angekündigt war. Weiters gab es am 20. 8. 2005 noch Protestveranstaltungen in Weißenfels, Arnstadt und Jena, siehe www.aktionsbuero.org. [20. August 2005] Protestkundgebungen Hamburg, den 20. August 2005 Nachdem das Verbot der Wunsiedel-Demonstration (zumindest FÜR DIESES JAHR) bestätigt wurde, fragte sich viele: Was nun tun? – Es gab aber auch ein paar Leute, die keine Lust hatten, sich von der BRD das richtige Hess-Gedenken verbieten zu lassen. Die andererseits aber auch keine Lust hatten, sich möglicherweise lästige und langwierige Strafverfahren einzuhandeln. Da erinnerte sich jemand daran, daß mangels einer (damals legalen) deutschen Alternative vor ziemlich genau zehn Jahren schon einmal ein Rudolf-Hess-Marsch im befreundeten Ausland stattgefunden hatte, in Roskilde nahe Kopenhagen. Rasch wurden dänische Kameraden kontaktet, die ihre Hilfe zusagten. (Hier noch einmal spezieller Dank an die Dänen! You’re red, you’re white, you’re danish Dynamite!) Zuerst war eine Demonstration in Roskilde angedacht, was mir persönlich durchaus gut gefallen hätte, allein in Erinnerung an die vor zehn Jahren. Aber die Dänen entschieden sich dann doch lieber fürs dänische Festland. Einerseits wohl aus Rücksicht auf die Anreisewege norddeutscher Kameraden, andererseits, weil Kopenhagen ein sehr linkes Nest ist und in Roskilde recht sicher mit Krawallen zu rechnen gewesen wäre. Zur Vermeidung von Krawallen verzichteten die Dänen auch auf eine behördliche Anmeldung. Ich war zuerst ein wenig unangenehm überrascht – so was kann in Deutschland lästige Folgen haben. Aber die dänischen Gesetze sind da viel liberaler, erfuhr ich. Der Leiter einer unangemeldeten Kundgebung muß in Dänemark ein Ordnungsgeld von 60 EURO bezahlen, und die Teilnehmer können schlimmstenfalls mit einem Platzverweis für die entsprechende Stadt belegt werden. Solche Gesetze gefallen mir. Sollte man hier auch haben! Man könnte sich manch teuren Prozeß sparen! Die Einschätzung der Dänen, daß auf dem Festland nicht so viel Polizei mobilisierbar sei, erwies sich allerdings als falsch – es waren immerhin ca. zweihundert Mann in blau, die aufkreuzten und den Anfang der Veranstaltung durch Kontrollen um ungefähr zwei Stunden verzögerten. Außerdem änderten sie die vorgesehene Route; wahrscheinlich, weil diese erstens an einem Stadtfest vorbeigeführt hätte und zweitens auch an einem örtlichen Büro einer dänischen kommunistischen Partei. Ansonsten aber war die dänische Polizei durchaus kooperativ. Sie nahmen nur ein paar Leute fest, die Gegenstände bei sich hatten, die nach dem dänischen Waffengesetz als solche verboten sind. Da muß man leider ganz trocken sagen, daß die Kameraden, die betroffen waren, selbst schuld sind. Wenn ich in Deutschland eine Tränengassprühdose oder einen Baseballschläger zu einer Demonstration mitnehme, ist das verboten – warum also sollte es in Dänemark legal sein? Weil die Dänen von Meinungsfreiheit mehr halten als die BRD-Behörden? Das ist nun mal kein Grund – Tränengas oder Knüppelhiebe sind irgendwie weniger eine politische Meinungsäußerung. Man kann den dänischen Polzisten nicht verübeln, daß sie von ausländischen Gästen erwarten, daß diese sich an die Gesetze Dänemarks halten.... Also konnten wir mit einem wenngleich eher geringen Ausfall an Teilnehmen gegen 13.oo Uhr beginnen. Der Hinweg war als Schweigemarsch gestaltet. Auf der Zwischenkundgebung sprachen ein Vertreter unserer dänischen Gastgeber, ein Kamerad aus Schweden sowie zwei Kameraden aus Deutschland, darunter meine Wenigkeit. Auf dem Rückmarsch erklangen dann lautstark Parolen. Darunter auch eine ganze Menge, die in Deutschland nicht erst seit dem neuen § 130 Abs. 4 StGB strafbar sind.... Der Gruß „Sieg Heil“ beispielsweise ist in Dänemark ebensowenig verboten wie das Zeigen der Hakenkreuzfahne. Auch wenn die Wartezeit nervig war (aber da kennen wir von deutschen Demos teilweise Schlimmeres) und das Wetter eher schwül-drückend als angenehm und die Marschstrecke nicht unbedingt durch belebte Gegenden führte, war es vorallem für die deutschen Teilnehmer sicherlich ein besonderes Erlebnis, einmal die politische Meinungsfreiheit in Dänemark genießen zu dürfen. Andere: In Berlin demonstrierten zwischen 500 und 1000 Teilnehmer. (500 meldet RBB, 700 bis 800 meldet die linke Internetquelle Indymedia, und 1.000 wurde von den Veranstaltern selbst angegeben; möglicherweise mehr das Ergebnis einer Schätzung als das einer Zählung.) Die Gegendemonstranten waren erkennbar schwächer. (200 bis 300 nach Indymedia.) Bis auf etwa ein Dutzend Festnahmen auf beiden Seiten gab es eine nennenswerten Zwischenfälle; die anmeldete Demonstrationsstrecke konnte vollständig genutzt werden. In Magdeburg erfolgte ein sehr kurzfristiges Verbot, nachdem vorher offenbar (nach Veranstalterangaben) ein Auflagenbescheid erlassen worden war. Infolge des Magdeburg-Verbotes demonstrierten ca. 600 Teilnehmer unangemeldet in Peine. Diese Spontandemo blieb behördlich unbehelligt. Die Antifa hatte keine Gelegenheit zur Reaktion. Was sich die eigentlichen Wunsiedel-Verantwortlichen als „Plan B“ ausgedacht hatten, floppte ein wenig. Zwar konnte die NPD sich gegen das Versammlungsverbot in Nürnberg vor dem Verwaltungsgericht wie vor dem Oberverwaltungsgericht durchsetzen. Es kamen jedoch nur zwischen 350 und 450 Teilnehmer. (350 meldete der Bayerische Rundfunk, von 450 sprach Thomas Wulff.) Die Veranstaltung blieb auf eine stationäre Kundgebung beschränkt, weil ein paar hundert eilig mobilisierte Gegendemonstranten einen angeblichen „polizeilichen Notstand“ auslösten. Kleinere (unangemeldete bzw. spontane) Demonstrationen melden teilweise die Medien, teilweise interne Quellen; 170 Personen in Weißenfels und 120 in Ingolstadt. Fazit: Die von den eigentlichen Wunsiedel-Verantwortlichen als Reaktion auf die Verbotsbestätigung vorgesehene Veranstaltung fand eher geringe Akzeptanz; dies mag daran liegen, daß sie unter NPD-Flagge lief. Insgesamt werden wohl bei 2.000 Aktivisten sich manifestiert haben; deutlich weniger, als bei regulärer Durchführung der Wunsiedel-Veranstaltung zu erwarten gewesen wären, aber immerhin auch noch eine beachtliche Zahl. Erkennbar ist geworden, daß durch den Wegfall eines einigenden Moments – der Ort Wunsiedel als letzte Ruhestätte von Rudolf Hess – Regionalisierung oder Zersplitterung eingetreten ist; einen echten Konsens über eine gemeinsame, zentrale Protestveranstaltung gegen das Verbot gab es nicht. Das ist, ehrlich gesagt, auch nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, daß das, was seitens der Veranstalter vorgesehen war, eben unter parteilicher Fahne lief. Weder die Partei noch die Wunsiedel-Veranstalter haben einen so breiten Einfluß, daß sie das durchsetzen können. Der Geist von Rudolf Hess steht über parteilichen Wünschen und auch über persönlichen Ansprüchen. In dieser Hinsicht war Rudolf Hess als Mensch erkennbar weiter als wir es als politische Szene oder als politisches Lager es heute sind! – Vielleicht auch, weil er als Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges einer Generation entstammte, die die Dinge noch viel fundamentaler sah, als dies heute der Fall ist. – Wie auch immer, eine Art von „copyright“ auf den Namen oder auf das Gedenken an Rudolf Hess hat niemand; das hat sich am heutigen Tag gezeigt. Mit besten Grüßen
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| Es gibt Berichte, wonach sich die Versammlungsleitung nicht entblödete,
tschechischen Kameraden das Grußwort zu verbieten. Außerdem
sollen österreichische Teilnehmer aus Protest gegen das Grußwort
russischer Kameraden ihren Redebeitrag zurückgezogen haben. Dazu erhielten
wir folgenden Beitrag:
Hierzu stellen wir fest, wer auch immer die Kameraden waren welche den Rednerbeitrag zurückgezogen haben. Sie haben und hatten kein Recht für sämtliche Zusammenhänge des kämpferischen Deutschtums in Österreich zu sprechen. Weiters halten wir fest, die Vertreibungsverbrechen und Morde als Argument für den Ausschluß Gutwilliger heranzuziehen ist billig. Denn würde man dieser Linie folgen, hätten Franzosen, Italiener, Belgier und viele andere auch nichts auf unseren Veranstaltungen zu suchen. Rudolf Heß dachte, sprach und lebte konsequent, dies dürfen wir wohl auch von denen verlangen die sein Andenken hochhalten. Rudolf Heß , opferte sein Leben auf dem Altar des Vaterlandes, nicht nur, um dem deutschen Volk zu helfen, sondern auch, um den europäischen Völkern das Überleben zu sichern. Als solch eindrucksvolle Person wird Rudolf Heß weltweit gesehen und verstanden, daher ist es nicht angebracht Gutwillige vor den Kopf zu stossen. Wir halten jedoch auch fest, dass wir selbstverständlich von berechtigten Territorialforderungen des deutschen Volks nicht abgehen werden und ein Verbrechen wie die Vertreibung auch weiterhin ein Verbrechen nennen werden. Stellvertretend für Aktivisten und alte Kämpfer aus dem Raum Wien und Niederösterreich F. B. A. B. Wien Niederösterreich [23. August 2004] |